3.3.35 SV-Rückerstattung (§ 3 Abs. 1 Z 34 EStG 1988) Rz 112d: Die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, die gemäß § 33 Abs. 8 EStG 1988 im Wege der Einkommensteuerveranlagung erfolgt, stellt keine steuerpflichtige Einnahme dar. Das gilt auch für die Beitragsgutschrift gemäß § 24d des Bauern…
11.12 SV-Rückerstattung und Erstattung Absetzbeträge (§ 33 Abs. 8 EStG 1988) Rz 811: Für Steuerpflichtige, die Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben, gilt: Ergibt sich bei der Steuerberechnung nach § 33 Abs. 1 und 2 EStG 1988 ein Betrag unter null, ist der Alleinverdiener…
… 2 Abs. 1 EStG 1988 entgegen. Für Zwecke der Ermittlung der SV-Rückerstattung nach § 33 Abs. 8 EStG 1988 sind daher die in Österreich steuerbefreiten belgischen Einkünfte des Beschwerdeführers wie steuerpflichtige Einkünfte zu behandeln und bei der Berechnung zu berücksichtigen (vlg BFG 10.6.2020…
…ansieht. Da ein solcher der Beschwerdeführerin nach den obigen unbestrittenen Sachverhaltsfeststellungen jedoch mangels eines aufrechten Dienstverhältnisses im Beschwerdejahr nicht zustand, konnte schon deshalb der Beschwerde kein Erfolg beschieden sein, zumal für die alternative Anspruchsgrundlage einer SV-Rückerstattung nach § 33 Abs 8 Z 3 leg. cit…
…Z 4 lit. f EStG, welche die SV-Rückerstattung kürze. Da diese den maximal zustehenden Erstattungsbetrag von 579 Euro übersteige, könnte eine Rückerstattung gesetzeskonform nicht erfolgen. Über Nachfrage des erkennenden Gerichts teilte die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen per Schreiben vom 07. November 2025 mit, dass der…
…sind 80% der Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4, höchstens aber 579 Euro jährlich, rückzuerstatten (SV-Rückerstattung). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Zulagen gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. f. Z 4. Auf Grund zwischenstaatlicher oder anderer völkerrechtlicher Vereinbarungen steuerfreie…
… 16 Abs. 1 Z 3 lit. a (ausgenommen Betriebsratsumlagen) und des § 16 Abs. 1 Z 4 und 5, höchstens aber 400 Euro jährlich rückzuerstatten (SV-Rückerstattung). Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 haben, sind höchstens 500 Euro rückzuerstatten…
…Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung), höchstens aber 110 Euro jährlich, rückzuerstatten (SV-Rückerstattung). Erwägungen 1) Umfang des Spruches eines Abgabenbescheides Das Finanzamt beantragte im Vorlagebericht eine Abweisung der Beschwerde. Eine Abweisung der Bescheidbeschwerde als unbegründet wäre so zu werten, als ob die Rechtsmittelbehörde eine mit…
… 16 Abs. 1 Z 4, höchstens aber 637 Euro jährlich, rückzuerstatten (SV-Rückerstattung). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Zulagen gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. f." Beim Beschwerdeführer wurden als Berechnungsbasis der Abgabengutschrift für das Jahr 2024 von der belangten Behörde gesetzeskonform EUR…
…Einkommensteuerbescheid 2022 und setzte darin die Einkommensteuer und die Abgabengutschrift mit Euro 0,00 fest. In der Begründung wurde ausgeführt, dass keine Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge durchgeführt werden könne, da die von der Bf bezogene, steuerfreie Ausgleichs- bzw Ergänzungszulage zur Pension den berücksichtigungsmöglichen Betrag übersteigt. In…
…bei Steuerpflichtigen rückzuerstatten (SV-Rückerstattung), die Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag haben und bei denen sich nach Abs 1 und 2 eine Einkommensteuer unter null ergibt. Die Gutschrift (Rückerstattung) ist mit der nach Abs 1 und 2 berechneten negativen ESt begrenzt (vgl Jakom/Kanduth-Kristen EStG…
… 16 Abs. 1 Z 4 und 5, höchstens aber 400 Euro jährlich rückzuerstatten (SV-Rückerstattung) ….". Grundsätzlich wirken sich Absetzbeträge wie der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Verkehrsabsetzbetrag auf die Höhe der ermittelten Einkommensteuer aus. Für den Beschwerdefall bedeutet dies, dass von der ermittelten Steuerschuld in Höhe…
… 16 Abs. 1 Z 3 lit. a (ausgenommen Betriebsratsumlagen) und des § 16 Abs. 1 Z 4 und 5, höchstens aber 400 Euro jährlich rückzuerstatten (SV-Rückerstattung). Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 haben, sind höchstens 500 Euro rückzuerstatten…
…Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 (ausgenommen Betriebsratsumlagen) und des § 16 Abs 1 Z 4 und 5 EStG 1988, höchstens aber € 400,00 jährlich rückzuerstatten (SV-Rückerstattung), wenn sich nach § 33 Abs 1 und 2 EStG 1988 eine Einkommensteuer unter Null ergibt.…
… 16 Abs. 1 Z 3 lit. a (ausgenommen Betriebsratsumlagen) und des § 16 Abs. 1 Z 4 und 5, höchstens aber 400 Euro jährlich rückzuerstatten (SV-Rückerstattung). Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 haben, sind höchstens 500 Euro rückzuerstatten…
…Z 5). Das G bezeichnet diese Rückerstattung, die betragsmäßig im Wesentlichen die Sozialversicherungsbeiträge betrifft, als „SV-Rückerstattung“. 155f) Die SV-Rückerstattung ist bei Arbeitnehmern mit höchstens 400 € im Jahr begrenzt. 155g) Diese Grenze erhöht sich bei Arbeitnehmern mit Anspruch auf (irgendein) Pendlerpauschale nach § 16…
…ausschließlich mit Veranlagung erfolgen sollte. Ab dem Steuerreformgesetz 2015/2016 legt bereits § 33 Abs 8 Z 5 EStG 1988 die Art und Weise der Erstattung des Alleinverdiener- und des Alleinerzieherabsetzbetrages sowie der SV-Rückerstattung abschließend fest. Demnach hat eine Erstattung zwingend gem § 41 EStG 1988…
…die Anspruch auf den Zuschlag gemäß Abs. 5 Z 3 haben, ist der maximale Betrag der SV-Rückerstattung um 684 Euro zu erhöhen (SV-Bonus). 3. […] 4. Auf Grund zwischenstaatlicher oder anderer völkerrechtlicher Vereinbarungen steuerfreie Einkünfte sind für Zwecke der Berechnung der Einkommensteuer gemäß…
…1.1. bis 31.5.2015) ist das Einkommen zu Grunde zu legen, welches der Steuerpflichtige in diesem Zeitraum bezogen hat. Es kann für diesen Zeitraum eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt werden und es steht die SV-Rückerstattung zu, die für Pensionisten das Jahr 2015 betreffend in §…
…erhöhter Verkehrsabsetzbetrag | Absetzbetrag | Anspruch auf das Pendlerpauschale und Nichtüberschreiten der Einkommensgrenzen siehe Rz 806 | Rz 806 und 807 | SV-Rückerstattung | Gutschrift | Anspruch auf das Pendlerpauschale und Einkommensteuer von unter 0 | Rz 811 ff 5.4.1 Allgemeines zum…