39.9 Rundungsbestimmungen (§ 108 Abs. 9 EStG 1988) Rz 1319: Erstattungsbeträge sind auf volle Cent zu runden. Beträge unter 0,5 Cent sind auf volle Cent abzurunden und Beträge ab 0,5 Cent sind aufzurunden (kaufmännische Rundung).
…der Einführung des Euro (ABl. L 162/1997) enthält die flankierenden Maßnahmen der Euro-Umstellung (Umrechnung ECU in Euro im Verhältnis 1 : 1, Kontinuität von Verträgen, Umrechnungs- und Rundungsregeln). Die "große" Euro-Verordnung (EG) Nr. 974/98 vom 3. Mai 1998 über die Einführung des…
Schreiben des Finanzamtes enthalten sein, sodass der Abgabepflichtige beim Übergang auf das Euro-Abgabenkonto eine umfassende Information enthalten wird. 7. Zahlungsverkehr Grundsätzlich können unbare Zahlungen an den Bund (vor allem die Entrichtung von Abgaben) ab 1. Jänner 1999 wahlweise in Schilling oder in Euro…
…nach Rundung verweist, ist dem zu erwidern, dass eine den Intentionen des KSchG gerecht werdende ausgewogene Interessenlage nur durch eine Form der Rundung erreicht wird, die - wie etwa die kaufmännischen Rundungsregeln (für anwendbar erklärt etwa in § 33 Abs. 4 BWG) oder die Rundungsvorschrift des § 16…
…nach Rundung verweist, ist dem zu erwidern, dass eine den Intentionen des KSchG gerecht werdende ausgewogene Interessenlage nur durch eine Form der Rundung erreicht wird, die - wie etwa die kaufmännischen Rundungsregeln (für anwendbar erklärt etwa in § 33 Abs. 4 BWG) oder die Rundungsvorschrift des § 16…
8.10. Einfuhr in Teilsendungen Werden Erzeugnisse der Abschnitte XVI und XVII oder der Positionen 7308 und 9406 des HS in zerlegtem oder noch nicht zusammengesetztem Zustand in Teilsendungen eingeführt, so ist es möglich, diese ursprungsmäßig als Ganzes zu betrachten und nur einen einzigen Präferenznachweis…
6.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand) Werden vstW erstmals im Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige Steuererhebung in Gewahrsame gehalten oder verwendet, entsteht die Steuerschuld (Auffangtatbestand). Dies umfasst vor allem jene Fälle, bei denen vstW im Steuergebiet aufgefunden werden, für die vermutet…
8.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise Die Präferenznachweise bleiben zehn Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind innerhalb dieser Frist den Zollbehörden des Einfuhrlandes vorzulegen. Wenn der Anmelder nachweist, dass die Frist wegen außergewöhnlicher Umstände nicht eingehalten werden konnte, wäre…
8.12. Belege 8.12.1. Grundsätzliches Welche Unterlagen zum Nachweis dafür, dass Erzeugnisse, für die eine WVB EUR.1 oder eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt, tatsächlich als Ursprungserzeugnisse der EU, der SADC-WPA-Staaten oder eines zulässigen Kumulierungslandes angesehen werden können und die…
8.15. Abweichungen und Formfehler 8.15.1. Unbedeutende Abweichungen und Formfehler Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in den Präferenznachweisen und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der Präferenznachweis nicht allein dadurch…
4.5 Wechsel der Gewinnermittlung 4.5.1 Allgemeine Grundsätze Rz 689: Durch § 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 wird der Grundsatz, dass sich sämtliche Geschäftsvorfälle steuerlich nur einmal auswirken dürfen bzw. müssen, gesetzlich verankert. Es sind alle Vorgänge, die sich in einem bestimmten…
8.8. Ermächtigter Ausführer/Registrierter Ausführer (REX) Die Zollbehörden des Ausfuhrlandes können einenDer Ermächtigte Ausführer (im Folgenden ,ermächtigter Ausführer' genannt),ist in diesem Abkommen nur für Ausführer der häufig unter das WPA fallende Erzeugnisse ausführt, dazu ermächtigen, ohne Rücksicht auf den Wert dieser Erzeugnisse Erklärungen…