…Bd. I, § 16, Tz. 75 ff.). Dass die genannten Voraussetzungen iZm den Ruhensbezügen des Bw. hier zutreffen, blieb im Verfahrensergebnis unangefochten (s. Verhandlungsniederschrift vom 16. 2. 2005), weshalb der erkennende Senat dem insoweit beitritt (Anerkennung der Mitgliedsbeiträge 2000 und 2001 in Höhe von S 5…
…Juni 2003, in der der Bw. darauf hinwies, dass ein zweiter Ruhensbezug (der Bundeskammer), der nach Ansicht der Abgabenbehörde nicht bekannt gegeben worden sein soll, obwohl in den Einkommensteuererklärungen 2000 und 2001 ausdrücklich darauf hingewiesen worden sei, sei mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes für den 2…
…Für Gewerkschaftsbeiträge hat der VwGH die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten gem. § 16 Abs. 3 EStG 1988 im Hinblick auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen (zB Ruhensbezüge) auch dann anerkannt, wenn der Steuerpflichtige in den Ruhestand getreten ist (vgl. VwGH 30.4.1975, 2006/74). Da der Bw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_Österreich, über die Beschwerde vom 26. März 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes_A vom 9. März 2020 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2009 bis 2011 sowie 2013, Steuernummer…
15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer_Anschrift, über die Beschwerde vom 5. September 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt_A vom 30. August 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht erkannt…
9.1.3.9 Dienstreisen Rz 656: So weit Reisekostenersätze die im § 26 Z 4 EStG 1988 angeführten Sätze übersteigen, sind sie steuerpflichtiger Arbeitslohn und als laufender Bezug zu versteuern. Nach dem Kollektivvertrag ist grundsätzlich der Überlasser zum Ersatz von Reisekosten verpflichtet. Werden Reisekostenersätze im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzamtsvertreter, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2005 sowie Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2005…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger über die Beschwerde der X., vertreten durch Mag. Helmut Benzer, Diepoldsauer Straße 35, 6845 Hohenems, vom 19.12.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 24.11.2014 betreffend Abweisung eines…
23.3.3.6 Unberücksichtigte Betriebsstätte Rz 1309hr: § 14 Abs. 3 Z 1 lit. a fünfter Teilstrich KStG 1988 erfasst als hybride Gestaltungen jene D/NI-Steuerdiskrepanzen, die sich aufgrund von Unterschieden hinsichtlich der Beurteilung über das Bestehen einer Betriebsstätte (unberücksichtigte Betriebsstätte) ergeben. Rz 1309hs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache des Bf., Gde X, W-Straße-xx, über die Beschwerde vom 26. Juni 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y, GDe Y, S-Straße-yy, vom 31. Mai 2017 betreffend…
12.8.15 Hausgehilfin Allgemein Rz 896b: Es ist zu prüfen, ob eine Einkommens- und Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Hausgehilfin ohnedies üblich ist (VwGH 19.09.1989, 86/14/0192; VwGH 11.05.1993, 90/14/0019; VwGH 24.02.2000, 96…
Anhang (zu Abschnitt 3.4.1) Rz 335: Asiatische Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 13/1967; Aushilfegesetz, BGBl. Nr. 712/1976 (§ 17 Abs. 1); Auslandsanleihengesetz, BGBl. Nr. 239/1958 (§ 4); Besatzungsschädengesetz, BGBl. Nr. 126/1958 (§ 29); Donaukommission, BGBl. Nr. 249/1965 (Art. V); Energieanleihegesetz 1955, BGBl. Nr…
3.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen Rz 137a: Zum Progressionsvorbehalt bei unbeschränkter Steuerpflicht ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 siehe EStR 2000 Rz 7597a. Botschaftspersonal - Besteuerung sonstiger Bezüge Soweit Bedienstete der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch WpStbGmbH, 1.) vom 2. Dezember 2008 gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 des Finanzamtes X vom 26. November 2008 sowie 2.) vom 27. August 2009 gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 des Finanzamtes X vom 13. August…