…24.09.2008, 2008/15/0032) folgende Abgrenzungsmerkmale entwickelt, bei deren kumulativen Zutreffen von einem gesondert zu beurteilenden betrieblich/beruflich veranlassten Reiseabschnitt gesprochen werden kann (siehe VwGH 27. 01.2011, 2010/15/0197). 1.) Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen…
…dass es sich um eine "aufteilbar gemischt veranlasste Reise" handle. Jene Elemente, die der beruflichen Sphäre zuzuordnen seien, ließen sich nämlich von den Reiseabschnitten, die der privaten Sphäre zugeordnet werden können, deutlich trennen. In einem solchen Fall sei aber nach der Judikatur des VwGH zu…
…ist von einer Reise mit „Mischprogramm“ auszugehen. Es liegt hier aber kein solcher Fall vor, in dem sich beruflich veranlasste Reiseabschnitte klar und einwandfrei von privat veranlassten trennen lassen. Denn bezogen auf einzelne Aufenthaltstage ist im Sinne von VwGH 27.1.2011, 2010/15/0197…
…den Reiseablauf eingeplant wurde. Tatsache ist jedenfalls, dass das Reiseprogramm nicht nur fachspezifische Programmpunkte enthält und die Teilnahme an den touristischen Reiseabschnitten allen Mitgliedern der Reisegruppe offen stand. Jeweils ein ganzer Tag diente der Besichtigung der Stadt Vancouver und der Stadt Toronto, auch an weiteren…
…wonach im Fall eines Mischprogramms einzelne Reisetage jedoch dann abzugsfähig sein können, wenn betrieblich bzw. beruflich veranlasste Reiseabschnitte sich klar und einwandfrei von privat veranlassten Reiseabschnitten trennen lassen, kann in casu bereits deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil der Fortbildungscharakter per se nicht gegeben ist…
…diesem Betrag begrenzt. Eine "Hinzurechnung" hat nicht zu erfolgen. 5.6.7.8 Verpflegungsmehraufwand bei aufteilbaren gemischt veranlassten Reisen Rz 314a: Lassen sich bei gemischt veranlassten Reisen die beruflich veranlassten Reiseabschnitte klar und einwandfrei von privat veranlassten Reiseabschnitten trennen (VwGH 27.01.2011, 2010/15…
…Sprachreise mit Mischprogramm. In einem solchen Fall seien aber auch Reisekosten, die anteilig auf ausschließlich berufliche Reiseabschnitte entfielen, nicht abzugsfähig. Dagegen legte die Berufungswerberin durch ihren steuerlichen Vertreter Berufung ein und führte aus: Sie benötige für die Ausübung ihres Berufes französische Sprachkenntnisse. Daher habe sie…
…VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197; vgl. Rz 390 betreffend "Mischprogramm") Lassen sich hingegen bei gemischt veranlassten Reisen die beruflich veranlassten Reiseabschnitte klar und einwandfrei von privat veranlassten Reiseabschnitten trennen ("aufteilbare gemischt veranlasste Reisen"), ist eine Aufteilung bzw. Zuordnung von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Nächtigungsgeldern…
…ist, kommt der Abzug der Aufwendungen insgesamt nicht in Betracht. (VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197) Im gegenständlichen Fall ist es nicht möglich eine klare Trennung der Reiseabschnitte zu erkennen, auch hat die Bf. keinen Beweis die ein klare Trennung erkennen lassen erbracht. Die…
…Rechtsprechung in diesen Fällen geforderte Nachweis der nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung sei nicht erbracht worden, weshalb ein Werbungskostenabzug nicht möglich sei. Einzig die Teilnahme am ***Tagung*** sei von den privat veranlassten Reiseabschnitten zu trennen. Dafür setzte das Finanzamt Nächtigungskosten iHv 229,64 Euro ("halbe" Kosten…
…und führte dabei ergänzend zu den Feststellungen in der ergänzenden Bescheidbegründung des Erstbescheides an, dass die BF weder im Prüfungsverfahren noch im bisherigen Beschwerdeverfahren die betrieblich/beruflich veranlassten Reiseabschnitte klar und einwandfrei von den privat veranlassten Reiseabschnitten getrennt habe. Es seien keine Aufzeichnungen vorgelegt worden…
…sind. Die Veranlassung von Studienreisen sei durch Anlegen eines strengen Maßstabes festzustellen. Bei Vorliegen eines Mischprogramms seien auch jene Kosten, die anteilig auf berufliche Reiseabschnitte entfallen, nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag eingebracht. Aus dem vorgelegten Reiseprogramm sei nach Ausführungen der Bf…
…demgegenüber die Prüfung der Reise für den einzelnen Aufenthaltstag eine ausschließliche betriebliche oder berufliche Veranlassung in dem Sinne, dass von einem ausschließlich betrieblichen oder beruflichen Reiseabschnitt ausgegangen werden kann, stehen dafür die anteiligen Ausgaben als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu. Die Prüfung der ausschließlichen betrieblichen oder…
…2013 findet ein Erörterungstermin statt, anlässlich dessen dem Amtsvertreter die neu vorgelegten Beweismittel zur Kenntnis gebracht werden. Nach Ansicht des UFS liegen zwei voneinander eindeutig trennbare Reiseabschnitte vor, wodurch die neue Rechtsprechung des VwGH anwendbar werde. Zum zweiten Teil der Studienreise, dem kein Reiseprogramm zu…
…wurde mit Schreiben des Unabhängigen Finanzsenats vom 10.11.2011 ersucht, geeignete Unterlagen vorzulegen, sodass das genaue Reiseprogramm und die zeitliche Lagerung der einzelnen Reiseabschnitte leicht ersehen werden könne (Reiseprogramm). 3. Der Bw. hat dazu das folgende Programm (vom 11.6.2008) vorgelegt: 18.7…
…Entscheidung vorgelegt. Im Vorlagebericht führte die belangte Behörde zur Studienreise u.a. aus, es könne nicht von einer eindeutigen und einwandfreien Abgrenzbarkeit zwischen beruflicher und privater Veranlassung an den einzelnen Reiseabschnitten (Tagen) ausgegangen werden; es liege vielmehr eine untrennbare Gemengelage, ein Mischaufwand vor. Zur konkreten…
…abzugsfähig, die Berücksichtigung von Pauschalsätzen kommt nicht in Betracht. In diesen Fällen können die Kosten des Frühstücks nicht berücksichtigt werden. Lassen sich bei gemischt veranlassten Reisen die beruflich veranlassten Reiseabschnitte klar und einwandfrei von privat veranlassten Reiseabschnitten trennen (VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197)…
…der Reisekosten ersetzt oder nicht. Ist ein Mischprogramm anzunehmen, so sind auch jene Reisekosten, die anteilig auf ausschließlich berufliche Reiseabschnitte entfallen, nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Eine Studienreise mit einem verhältnismäßig kurzen Auslandsaufenthalt kann nicht als ausschließlich berufsbedingte Reise angesehen werden, wenn sie von vornherein so…
…Rückreise dienten. Dies trifft auf jeweils eine Nächtigung in Split und Zadar zu. Die zweite Nächtigung in Split stellt hingegen einen privat veranlassten Reiseabschnitt dar. Zu beachten ist jedoch, dass der Bf. sowohl seine eigenen als auch die Übernachtungskosten seiner privaten Begleitung als Werbungskosten geltend…
…b) Tagesgelder Bei gemischt veranlassten Reisen steht ein Verpflegungsmehraufwand zu, wenn der beruflich veranlasste Reiseabschnitt klar und einwandfrei vom privat veranlassten Reiseabschnitten getrennt werden kann. Verpflegungsmehraufwendungen für die Tage der Hin- und Rückfahrt sind nur dann abzugsfähig, wenn die Reise insgesamt ausschließlich beruflich veranlasst ist. …