RIS AI
5 Treffer1514 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 4016.1.4 Journalisten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…5 Mediengesetz). Nachrichtendienste müssen mindestens einmal wöchentlich erscheinen. Zu den Journalisten zählen demnach regelmäßig Chefredakteure, andere Schriftleiter, Redakteure, andere ausschließlich journalistisch tätige Mitarbeiter (zB Redakteuraspiranten), nicht hingegen auch mit kommerziellen oder verlegerischen Fragen beschäftigte Personen. Ebenso gehören zu dieser Berufsgruppe Korrespondenten ausländischer Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen…

UFSF RV/0284-F/08Keine Journalistenpauschale für Pressesprecher ohne Nachweis, schwerpunktmäßig journalistisch tätig gewesen zu sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2010

…beschäftigt sind bzw die nicht dem Journalistengesetz unterliegen. Zu den Journalisten zählen demnach regelmäßig Chefredakteure, andere Schriftleiter, Redakteure, andere ausschließlich journalistisch tätige Mitarbeiter (zB Redakteuraspiranten), nicht hingegen auch mit kommerziellen oder verlegerischen Fragen beschäftigte Personen. Ebenso gehören zu dieser Berufsgruppe Korrespondenten ausländischer Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen…

UFSW RV/1719-W/05Kein Journalistenpauschale für Grafiker
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2005

…Bezügen angestellt sind (Chefredakteure, andere Schriftleiter, Redakteure und andere ausschließlich journalistisch tätige Mitarbeiter, wie z.B. Redakteuraspiranten, nicht hingegen auch mit kommerziellen oder verlegerischen Fragen beschäftigten Personen). Journalisten sind auch journalistische Mitarbeiter im Sinne des § 17 Abs. 3 des Rundfunkgesetzes 1974, die an der journalistischen…

UFSW RV/0562-W/04Werbungskostenpauschale für Journalisten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.02.2005

…zählen, die mit festen Bezügen angestellt sind (Chefredakteure, andere Schriftleiter, Redakteure, andere ausschließlich journalistisch tätige Mitarbeiter, z.B. Redakteuraspiranten, nicht hingegen auch mit kommerziellen oder verlegerischen Fragen beschäftigten Personen). Unter Zeitungen und Zeitschriften seien regelmäßig (täglich, wöchentlich, vierzehntäglich, mindestens aber monatlich) erscheinende Publikationen zu verstehen…

UFSL RV/1595-L/02Journalistenpauschale für einen Beamten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2004

…Nachrichtendienstes, die mit festen Bezügen angestellt sind (Chefredakteure, andere Schriftleiter, Redakteure, andere ausschließlich journalistisch tätige Mitarbeiter, zB Redakteuraspiranten, nicht hingegen auch mit kommerziellen oder verlegerischen Fragen beschäftigte Personen). Unter Zeitungen und Zeitschriften sind regelmäßig (täglich, wöchentlich, 14-täglich, mindestens aber monatlich) erscheinende Publikationen zu verstehen…