…wurde mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 30. November 2000, RV/65-10/00, als unbegründet abgewiesen. Damit ist die Rechtskraft im materiellen Sinn eingetreten, worunter die Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit des Bescheides zu verstehen ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³ § 92 Tz 4)…
…ordentliches Rechtsmittel unzulässig, tritt die formelle Rechtskraft bereits mit Bescheiderlassung ein (siehe Grünwald, Der doppelt erlassene Bescheid im Abgabenverfahren, SWK 2025, 803 ff.). Unter Rechtskraft im materiellen Sinn ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides zu verstehen (VwGH 17.04.2008, 2007/15/0278…
…ihrer Rechtskraft im materiellen Sinn, somit in der Regel mit Zustellung (Ritz, BAO³, § 254 Tz. 2). Selbst wenn der Haftungsbescheid aber auch in formelle Rechtskraft erwachsen, und nicht mit Berufung angefochten worden wäre, somit im Zeitpunkt des Abschlusses des Zwangsausgleiches ein formell und materiell rechtskräftiger…
…ihrer Rechtskraft im materiellen Sinn, somit in der Regel mit Zustellung (Ritz, BAO², § 254 Tz. 2). Selbst wenn der Haftungsbescheid aber auch in formelle Rechtskraft erwachsen, und nicht mit Berufung angefochten worden wäre, somit im Zeitpunkt des Abschlusses des Zwangsausgleiches ein formell und materiell rechtskräftiger…
…oder nicht mehr anfechtbar ist. Unter Rechtskraft im materiellen Sinn ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit eines Bescheides zu verstehen (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht 8, Tz 453 ff). Das Gesetz (§ 17 Abs. 5 GrEStG) spricht ausdrücklich von Wirksamkeit, nicht von Rechtskraft. Unter Berücksichtigung dieser Umstände kann…
…Gründen nicht anzuschließen. In der Literatur und Judikatur wird zwischen Rechtskraft im formellen und materiellen Sinn unterschieden (vgl Ritz, BAO6, § 92 Tz 5, mwN). Ein Bescheid ist formell rechtskräftig, wenn er durch ordentliche Rechtsmittel - wie im gegenständlichen Fall mit Beschwerde - nicht mehr anfechtbar ist (vgl…
…mehr zulässig. Entschiedene Sache Ein Bescheid ist formell rechtskräftig, wenn er durch ordentliche Rechtsmittel (Beschwerde) nicht oder nicht mehr anfechtbar ist (vgl. VwGH 9.9.2013, 2010/17/0274, 0275). Unter Rechtskraft im materiellen Sinn ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides zu verstehen…
…Finanzamt Österreich zu entscheiden. Ein Bescheid ist formell rechtskräftig, wenn er durch ordentliche Rechtsmittel (Beschwerde) nicht oder nicht mehr anfechtbar ist (vgl. VwGH 9.9.2013, 2010/17/0274, 0275). Unter Rechtskraft im materiellen Sinn ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides zu verstehen…
… 254 BAO hinzuweisen, wonach durch Einbringung einer Bescheidbeschwerde die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt wird. Bescheide entfalten dieser Bestimmung zufolge bereits mit ihrer Zustellung Rechtskraft im materiellen Sinn. Beschwerden berühren die Wirkungen des Bescheides nicht, machen daher die diesbezüglichen Verbuchungen am Abgabenkonto nicht unrichtig…
…ihrer Rechtskraft im materiellen Sinn (in der Regel mit Zustellung). Berufungen berührten die Wirkungen des Bescheides nicht. Die Frage der materiellen Richtigkeit der Abgabennachforderungen laut Berufungsvorentscheidungen vom 20.1.2010 sei für die Rechtmäßigkeit der Säumniszuschlagsfestsetzungen unmaßgeblich (VwGH 17.9.1990, 90/15/0028). Im…
…nicht vollinhaltlich stattzugeben ist. Ein Bescheid ist formell rechtskräftig, wenn er durch ordentliche Rechtsmittel (Beschwerde) nicht oder nicht mehr anfechtbar ist (vgl. etwa VwGH 9.9.2013, 2010/17/0274). Unter Rechtskraft im materiellen Sinn ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides zu verstehen…
…Zu Spruchpunkt II.1.: Ein Bescheid ist formell rechtskräftig, wenn er durch ordentliche Rechtsmittel (Beschwerde) nicht oder nicht mehr anfechtbar ist (vgl. VwGH 9.9.2013, 2010/17/0274, 0275). Unter Rechtskraft im materiellen Sinn ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides zu verstehen…
…Siehe auch Ritz, taxlex 2015, 204. Unter Rechtskraft im materiellen Sinn ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides zu verstehen (VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Die materielle Rechtskraft tritt mit der wirksamen Bekanntgabe (§ 97) des Bescheides ein (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO 3…
…Finanzamt Österreich zu entscheiden. Ein Bescheid ist formell rechtskräftig, wenn er durch ordentliche Rechtsmittel (Beschwerde) nicht oder nicht mehr anfechtbar ist (vgl. VwGH 9.9.2013, 2010/17/0274, 0275). Unter Rechtskraft im materiellen Sinn ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides zu verstehen…
…I. (Abweisung) Ein Bescheid ist formell rechtskräftig, wenn er durch ordentliche Rechtsmittel (Beschwerde) nicht oder nicht mehr anfechtbar ist (vgl. VwGH 9.9.2013, 2010/17/0274, 0275). Unter Rechtskraft im materiellen Sinn ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides zu verstehen (vgl. VwGH…
…0275). Siehe auch Ritz, taxlex 2015, 204. Unter Rechtskraft im materiellen Sinn ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides zu verstehen ( VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Die materielle Rechtskraft tritt mit der wirksamen Bekanntgabe (§ 97) des Bescheides ein (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3…
…auf diesen Spruchgegenstand beschränkt. Ein Bescheid ist formell rechtskräftig, wenn er durch ordentliche Rechtsmittel (Beschwerde) nicht oder nicht mehr anfechtbar ist (vgl. etwa VwGH 9.9.2013, 2010/17/0274, 0275). Unter Rechtskraft im materiellen Sinn ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides zu…
…09.2013, Zahl 2010/17/0274) ist ein Bescheid formell rechtskräftig, wenn er durch ordentliche Rechtsmittel nicht oder nicht mehr anfechtbar ist. Unter Rechtskraft im materiellen Sinn ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides zu verstehen. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides liegt vor, wenn…
…ein Bescheid zu erlassen. Ein Bescheid ist formell rechtskräftig, wenn er durch ordentliche Rechtsmittel (Beschwerde) nicht oder nicht mehr anfechtbar ist (vgl. VwGH 9.9.2013, 2010/17/0274, 0275). Unter Rechtskraft im materiellen Sinn ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides zu verstehen…
…Gründen nicht anzuschließen. In der Literatur und Judikatur wird zwischen Rechtskraft im formellen und materiellen Sinn unterschieden (vgl Ritz, BAO6, § 92 Tz 5, mwN). Ein Bescheid ist formell rechtskräftig, wenn er durch ordentliche Rechtsmittel - wie im gegenständlichen Fall mit Beschwerde - nicht mehr anfechtbar ist (vgl…