…Das ist der Besitz an Rechten, die eine dauernde Ausübung gestatten und die mit dem Gebrauch einer körperlichen Sache verbunden sind, wie beispielsweise das gegenständliche Wohnrecht. Rechtsbesitz ist gemäß § 312 ABGB die Ausübung eines besitzfähigen Rechtes mit dem Willen, es als das eigene zu haben…
…was er sonst zu tun befugt wäre unterlässt.(§ 313 ABGB) Rechtsbesitz entsteht nur, wenn die Ausübung des Rechtsinhaltes als Recht in Anspruch genommen wird. (Rummel, ABGB 1, Band 2.Auflage Rz 1 zu § 313) Rechtsbesitz wird dadurch erworben, dass man- ein wirkliches oder angebliches Recht-…
…an seine Mutter, bzw. von C an ihre Tochter sei widerrufen worden. Der Rechtsbesitz sei an die Berechtigte nicht übergeben worden, weil das Wochenendhaus in den Wintermonaten nicht bewohnt werde. Da es zu keinem Gebrauch des Wohnungsrechtes gekommen sei, könne von einer Ausführung der Zuwendung…
…Ur-) Großmutter, bzw. der Übergebenden C an ihre Mutter sei widerrufen worden. Der Rechtsbesitz sei an die Berechtigte niemals übergeben worden, weil sich diese spätestens seit November 2006 in einem Pflegeheim befinde. Die Berechtigte und jetzige Berufungswerberin (Bw) habe den Übergabsvertrag vom 15. November 2006…
…gibt somit auch den Besitz an unkörperlichen Sachen (Rechtsbesitz). Das ist der Besitz an Rechten, die eine dauernde Ausübung gestatten und die mit dem Gebrauch einer körperlichen Sache verbunden sind, wie beispielsweise das gegenständliche Wohnrecht. Rechtsbesitz ist die Ausübung eines besitzfähigen Rechtes mit dem Willen…
…2, 1 m Höhe und 1,5 m Breite. Der Ladenvorbau sei fest mit dem Gebäude verbunden und Bestandteil des Gebäudes. Die Beschwerdeführerin sei Eigentümerin der genannten Liegenschaft und sohin Rechtsbesitzerin des Ladenvorbaues (Portals). Der Ladenvorbau erweitere den Geschäftsraum und mache auf das Geschäftslokal aufmerksam…
…Ablesetermin mit der Verwalterin der Liegenschaft vereinbart worden, jedoch sei dieser daran gescheitert, dass die Mieterin und damit Rechtsbesitzerin des betreffenden Grundstückes dem Organ der belangten Behörde keinen Zutritt zum Wasserzähler verschafft habe. Es sei nicht nachvollziehbar, wie die belangte Behörde zu einem derart überhöhten…
…Erbpfand ist der ungeteilte Erbhof für den Anerben rechtskräftig unwiderruflicher Ersitzungsbesitzer (kontinuierlich und qualifiziert) Außerbücherlicher Eigentümer, Buchberechtigter, rechtmäßiger und redlicher Rechtsbesitzer und Zeit meines Lebens Landwirt – landwirtschaftlicher Facharbeiter am gegenständlichen Erbhof, Bewirtschafter, Pächter und Instandhalter vom ungeteilten rechtskräftig unstrittig anerkannten Erbhof Adr1 gemäß § 1 Anerbengesetz…
…ist der ungeteilte Erbhof für den Anerben rechtskräftig unwiderruflicher Ersitzungsbesitzer (kontinuierlich und qualifiziert) Außerbücherlicher Eigentümer, Buchberechtigter, rechtmäßiger und redlicher Rechtsbesitzer und Zeit meines Lebens Landwirt – landwirtschaftlicher Facharbeiter am gegenständlichen Erbhof, Bewirtschafter, Pächter und Instandhalter vom ungeteilten rechtskräftig unstrittig anerkannten Erbhof Adresse-1 gemäß § 1 Anerbengesetz…
…weshalb § 59 Abs 4 lit a GSpG somit schon von seinem Wortlaut nicht auf die Bf anwendbar sei. Weiters habe die Bf die Durchführung nicht "in ihrem Verfügungsbereich" erlaubt. Ein Mieter von Geschäftsräumlichkeiten erlange als Rechtsbesitzer die Verfügungsgewalt über die von ihm gemieteten Räumlichkeiten. Zu…
…weil die Mieterin als Rechtsbesitzerin die Verfügungsgewalt über die von ihr gemieteten Räumlichkeiten erlangt hätte. Zu den wichtigsten Pflichten des Vermieters gehöre die Verschaffung zum Gebrauch der Bestandssache und deren Erhaltung sowie das Dulden des zulässigen Gebrauchs und die Unterlassung von Störungen als auch den…
…blieb, kam dem Bf. als Mieter der Rechtsbesitz zu. Dass der Bf. unter Überschreitung der laut Mietvertrag ausbedungenen Befugnisse und im Widerspruch zu Punkt VI des Mietvertrages vom 21.08.2003 der ***NN*** GmbH (und somit einem außenstehenden Dritten) Rechte aus dem Mietvertrag überließ, ändert…
…zu erhalten, insbesondere aus den Erträgnissen die Ausbesserungen und Instandsetzungen zu besorgen und alle mit dem Rechtsbesitz des Liegenschaftshälfteanteiles verbundenen Lasten aus den Mietzinseinnahmen zu bestreiten. 3.5 Dieses Fruchtgenussrecht wird nur auf die Dauer des aufrechten Bestandes der Ehe der Vertragsparteien vereinbart. Dieses Fruchtgenussrecht…
…zu erhalten, insbesondere aus den Erträgnissen die Ausbesserungen und Instandsetzungen zu besorgen und alle mit dem Rechtsbesitz des Liegenschaftshälfteanteiles verbundenen Lasten aus den Mietzinseinnahmen zu bestreiten. 3.5 Dieses Fruchtgenussrecht wird nur auf die Dauer des aufrechten Bestandes der Ehe der Vertragsparteien vereinbart. Dieses Fruchtgenussrecht…
…als er dafür auch keine Erlaubnis erteilen kann. Während der Vermieter Sachbesitzer des von ihm vermieteten Objekts bleibt, kommt dem Mieter der Rechtsbesitz zu, der sich auf den vertragsgemäßen bzw auf den im Umfang der Verkehrssitte liegenden Gebrauch am Mietobjekt erstreckt (vgl MietSlg 36.014…
…als er dafür auch keine Erlaubnis erteilen kann. Während der Vermieter Sachbesitzer des von ihm vermieteten Objekts bleibt, kommt dem Mieter der Rechtsbesitz zu, der sich auf den vertragsgemäßen bzw auf den im Umfang der Verkehrssitte liegenden Gebrauch am Mietobjekt erstreckt (vgl MietSlg 36.014…
…Finanzamt für die Feststellung der beschränkten Steuerpflicht nützlich erschienen ... Der Bf. führte weiters aus: Gemäß UFS RV/3049-W/09 vom 22.01.2010 falle unter Innehabung (einer Wohnung) nicht nur die rechtliche Verfügungsmöglichkeit des Eigentümers oder Rechtsbesitz des Mieters, sondern auch die tatsächliche Verfügungsmöglichkeit…
…ist, auf einem zur Erwerbung tauglichen Rechtsgrunde beruhet. Im entgegen gesetzten Falle heißt er unrechtmäßig.“ Der an körperlichen Sachen mit Eigentümerwillen ausgeübte Besitz ist Sachbesitz, ansonsten liegt Rechtsbesitz vor; die Innehabung eines Rechtes in Form der Rechtsausübung ist nur bei Dauerrechten möglich, z.B. bei…
…auf den erlittenen Schaden und entgangenen Nutzen eine vollkommene Genugtuung zu fordern." Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass dem von der Bf., welche im Rechtsbesitz des Bestandobjekte war, mit den bisherigen Eigentümern begründeten Bestandverhältnis Bestandkraft zukam, zumal die neue Eigentümerin das Bestandverhältnis nicht aufgekündigt…
…dessen Übergabe) zustande. Die Leihe ist ein Dauerrechtsverhältnis, der Entlehner hat wegen seines Gebrauchsrechtes Rechtsbesitz und genießt Besitzschutz. Die Dauer der Leihe wird entweder ausdrücklich vereinbart oder ergibt sich aus Natur und Zweck des Vertrages, wobei die Vereinbarung auch nur schlüssig erfolgen kann (§ 863 ABGB…