… 63 Abs VwGG sind die Verwaltungsbehörden verpflichtet, wenn der VwGH einer Beschwerde gem. Art. 131 B-VG stattgegeben hat, in dem betreffenden Fall mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich dem der Rechtsansicht des VwGH entsprechenden Rechtszustand herzustellen. Der VwGH hat mit dem…
…Wahrung des Parteiengehörs betrifft, so ist gerade in Ritz, a.a.O., § 115 Tz. 16 ausgeführt, dass sich aus § 115 Abs. 2 keine Verpflichtung ergibt, die Partei zur Rechtsansicht und den rechtlichen Schlussfolgerungen zu hören, die die Behörde ihrem Bescheid zugrunde zu legen gedenkt (VwGH…
…Höhe des von der belangten Behörde festgestellten Sozialhilfebezuges sei auch nicht ersichtlich, dass die vom Bf. angebotenen Zahlungen für den Bf. die Bedeutung "bequemer" Ratenzahlungen gehabt hätten. Im fortzusetzenden Verfahren sei von einem Ratenanbot von € 300,00 /Monat auszugehen. Der überbundenen Rechtsansicht des VwGH…
…Bindung an die Rechtsansicht des VwGH (§ 63 Abs. 1 VwGG) bzw. des VfGH (§ 87 Abs. 2 VfGG) zu erledigen. Diese Bindung bestand vorliegendenfalls nur hinsichtlich der Zuordnung der streitggst. Tätigkeit unter den Tatbestand des § 1 Abs 1 LVO 1990, da vom VwGH ausschließlich diese Frage…
…gebrachte Rechtsansicht herzustellen, geht der unabhängige Finanzsenat davon aus, dass der Verwaltungsgerichtshof bei gegenteiliger Rechtsansicht des unabhängigen Finanzsenates im Fall eines anderen örtlichen Bediensteten von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abgehen und den in Beschwerde gezogenen Bescheid aufheben würde. Diesfalls wäre gemäß § 63 Abs. 1 VwGG…
…764, weiterhelfen. Weiters entspricht die im Berufungsschriftsatz vom 30.01.2009 vertretene Rechtsansicht, eine Berufung gegen den neu erlassenen Einkommensteuerbescheid wäre bei Nichtigkeit des Grundlagenbescheides gemäß § 252 BAO abgewiesen worden, nicht herrschender Lehre und Rechtsprechung, wozu bereits der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis VwGH 26.02.2013…
…Beschwerdeführer verweist in seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens auf die Rechtsansicht des VwGH ("… Diese Rechtsansicht würde auch der VwGH in seinem Erkenntnis 2015/13/0020 vom 26.4.2017 vertreten …"). Dieses Argument rechtfertigt allerdings keine Wiederaufnahme des gegenständlichen Verfahrens. Eine andere rechtliche…
…Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid durch den VwGH zu erblicken. Diese Rechtsansicht werde vom BMF mit einem beigelegten Schreiben bestätigt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 23.04.1997 rechtswidrig erlassen worden sei und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid diesen Mangel nicht heile (VwGH 93…
…Der Umstand, dass sich die damalige Rechtsansicht des Bw. zu Restaurationsleistungen auf eine Vielzahl von Veröffentlichungen in Fachzeitschriften gestützt habe, eine große Zahl von Steuerpflichtigen derselben Rechtsansicht gewesen sei, und dass zur Abklärung der Rechtsfrage ein Verfahren vor dem VwGH abgewickelt worden sei, zeige eindeutig…
…Frist des § 201 Abs 2 Z 2 BAO bereits per 29. Juni 2013 abgelaufen und sohin die nach dem aktuell gültigen Erlass zu beachtende Jahresfrist zur Stellung eines Antrages ab Selbstberechnung bzw. Entrichtung der Abgabe, sowohl zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung der geänderten Rechtsansicht des BMF…
…keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte erzielt hätten, sondern steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen, sowie dass die Behörde Feststellungen über die tatsächlichen Auszahlungen hätte treffen müssen. Die Rechtsansicht des Finanzamtes, dass Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid nicht erhoben werden könnten, wenn Bescheide über den Abgabenanspruch…
…des BFG lediglich der Zeitraum der "Kursunterbrechung" war; die Zeit der Grundausbildung und der Ergänzungsausbildung waren nicht Streitgegenstand, wurden aber vom FA zunächst als Berufsausbildung gewertet) ist durch VwGH 18.12.2018, Ra 2018/16/0203, aber jedenfalls als überholt anzusehen. Die Rechtsansicht des VwGH…
…grobes Verschulden treffe. Das werde beispielsweise nicht der Fall sein, wenn der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zu Grunde liege. Im vorliegenden Fall werde den Bw aus zweierlei Gründen kein grobes Verschulden anzulasten sein: Die Abtretung des Gesellschafts- bzw. Liegenschaftsanteils von AB an CD. sei in…
…Mai 1990, Herr DI F.P., verstorben im August 1990 und Herr F.T., verstorben im November 1990. Somit ist aufgrund der Judikatur des VwGH auch der Bescheid vom 28.03.1991 als Nichtbescheid zu qualifizieren. Als Ergebnis der o.a. Auflistung ist ersichtlich, dass…
…Ritz, BAO2, § 217 Tz 48, kann im vorliegenden Fall nicht von einer vertretbaren Rechtsansicht des Bw. der grundsätzlichen Nichtzahlung von Rechtsgeschäftsgebühren gesprochen werden. Laut VwGH 15.5.1997, 96/15/0101 liegt keine leichte Fahrlässigkeit vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. Auffallend sorglos handelt, wer…
…einen etwaigen zukünftigen, gleichlautenden, einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid nicht saniert werden könne. Ferner seien die Ausführungen des Erkenntnisses des VwGH (VwGH 19.12.2007, 2006/13/0115) im streitgegenständlichen Fall nicht zutreffend, da noch immer kein rechtsgültiger Feststellungsbescheid für das Jahr 1989 vorliege. Auch sei…
…einen etwaigen zukünftigen, gleichlautenden, einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid nicht saniert werden könne. Ferner seien die Ausführungen des Erkenntnisses des VwGH (VwGH 19.12.2007, 2006/13/0115) im streitgegenständlichen Fall nicht zutreffend, da noch immer kein rechtsgültiger Feststellungsbescheid für das Jahr 1989 vorliege. Auch sei…
…der Dienstreisen bzw. vor Antritt der Auslandseinsätze beim Dienstgeber gemäß § 1 Abs. 4 RGV Verzichtserklärungen in Bezug auf die (österreichischen) Reisegebühren abgegeben. In dem vom Bf zitierten Erkenntnis des VwGH vom 11.12.2019, Ro 2018/13/0008, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass zusammengefasst die…
…ausgeführt auch durch einen etwaigen zukünftigen, gleichlautenden, einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid nicht saniert werden könne. Ferner seien die Ausführungen des VwGH Erkenntnisses vom 19.12.2007, 2006/13/0115, im streitgegenständlichen Fall nicht zutreffend, da noch immer kein rechtsgültiger Feststellungsbescheid für das Jahr 1989 vorliege…
…ausgeführt auch durch einen etwaigen zukünftigen, gleichlautenden, einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid nicht saniert werden könne. Ferner seien die Ausführungen des VwGH Erkenntnisses vom 19.12.2007, 2006/13/0115, im streitgegenständlichen Fall nicht zutreffend, da noch immer kein rechtsgültiger Feststellungsbescheid für das Jahr 1989 vorliege…