…Allerdings kann ein Darlehensvertrag auch durch die Vereinbarung entstehen, eine bisher aus einem anderen Rechtsgrund geschuldete Leistung nunmehr als Darlehen zu schulden (Vereinbarungsdarlehen). Der Darlehensvertrag ist im Gegensatz zum Kreditvertrag ein Realvertrag, der durch übereinstimmende Willensäußerungen des Gläubigers und des Schuldners und durch die Übergabe…
…entfalten geeignet sei, der als einem Fremdvergleich standhaltend anerkannt werden könne. In seinem Vorlageantrag vom 6.12.2013 brachte der Beschwerdeführer weiter vor, dass ein Darlehensvertrag als Realvertrag mit der tatsächlichen Übergabe verbrauchbarer Sachen zustande komme. Selbst wenn kein Darlehensvertrag vorliegen sollte, würde es sich…
…Differenz zwischen Abschluss der Vereinbarung und Übergabe der Darlehenssumme an den Darlehensnehmer, was ebenfalls für ein Darlehen spreche. Für das Zustandekommen des Darlehensvertrages als Realvertrag sei somit die Zuzählung der Valuta erforderlich, was im konkreten Fall auch erfolgt sei. Es habe daher eine Hingabe stattgefunden…
…Differenz zwischen Abschluss der Vereinbarung und Übergabe der Darlehenssumme an den Darlehensnehmer, was ebenfalls für ein Darlehen spreche. Für das Zustandekommen des Darlehensvertrages als Realvertrag sei somit die Zuzählung der Valuta erforderlich, was im konkreten Fall auch erfolgt sei. Es habe daher eine Hingabe stattgefunden…
…Büchern und Aufzeichnungen der Gesellschaft gelte grundsätzlich als Beweis über die Zuzählung des Darlehens, womit der Realvertrag "Darlehen" zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschafter als zustande gekommen gelten könne. Am 7. Dezember 2023 zog die Beschwerdeführerin den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem…
…grundsätzlich als Beweis über die Zuzählung des Darlehens, womit der Realvertrag "Darlehen" zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschafter als zustande gekommen gelten kann." Übergang der Zuständigkeit auf die Gerichtsabteilung 1062 Mit Beschluss des Geschäftsverteilungsausschusses wurde (ua) die gegenständliche Rechtssache mit Stichtag 10. Jänner 2023 gemäß …
…zu § 33 TP 18 GebG, Rz 29) Hypothekarverschreibungen stellen einseitig verbindliche Rechtsgeschäfte dar (VwGH 7.3.1956, 2614/54, VwSlg 1379 F). Auch wenn es sich um einen Realvertrag handelt, geht die VwGH-Judikatur (VwSlg 6604 F; 18.8.1994, 93/16/0131, ÖStZB 1995…
…verfügen kann. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, dem Darlehensgeber spätestens nach Vertragsende ebenso viele Sachen derselben Gattung und Güte zurückzugeben." Nach § 983 ABGB kommt ein Darlehensvertrag als Realvertrag mit der tatsächlichen Übergabe verbrauchbarer Sachen zustande; Schriftlichkeit ist nicht zwingend erforderlich (VwGH 14.9.1977, 0027/77;…
…Hingabe vertretbarer Sachen (in erster Linie Geld) ins Eigentum des Empfängers verbunden mit der Verpflichtung zur Rückgabe von Sachen gleicher Art und Güte. Beim Darlehen handelt sich um einen Realvertrag, zu dessen Zustandekommen die Willensübereinstimmung und die Übergabe der als Darlehen gegebenen Sache erforderlich ist…
…Gesellschaft gilt grundsätzlich als Beweis über die Zuzählung des Darlehens, womit der Realvertrag "Darlehen" zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschafter als zustande gekommen gelten kann." In den Verfahren betreffend Gesellschaftsteuer hielt das FA GVG fest, neue Argumente im Vorlageantrag hinsichtlich der Gesellschafteuer seien nicht vorgebracht…
…den Büchern und Aufzeichnungen der Gesellschaft gilt grundsätzlich als Beweis über die Zuzählung des Darlehens, womit der Realvertrag "Darlehen" zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschafter als zustande gekommen gelten kann." 7. Beweiserhebung durch das BFG Vom BFG wurde zunächst Beweis erhoben durch Einsicht in die…
…111). Mit dem Begriff "Darlehensverträge" rekurriert das Gebührengesetz auf das Zivilrecht. Der Darlehensvertrag war zum damaligen Zeitpunkt im ABGB noch als Realvertrag geregelt und kam wirksam mit der Übergabe der Darlehensvaluta zustande. Die Änderung in einen Konsensualvertrag erfolgte erst mit dem Darlehens- und Kreditrechtsänderungsgesetz BGBl…
…nicht der Fall ist, zumal es sich auf Grund der Änderungen durch das DaKRÄG 2010 beim entgeltlichen Darlehensvertrag über Geld um einen Kreditvertrag handelt. Vor Inkrafttreten des DaKRÄG 2010 war das Darlehen ein Realvertrag. Diese Konstruktion wurde nicht nur als antiquiert empfunden, sondern beim Gelddarlehen…
…Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 8 GebG komme es entscheidend auf die Zuzählung der Darlehenssumme an, weil der Darlehensvertrag als Realvertrag erst durch die Übergabe des Darlehens zustande komme. Eine schon erfolgte Zuzählung sei nicht festgestellt worden. In weiterer Folge sei zu prüfen, ob die Vergebührung…
…28) errichtet worden. Auf Basis dieser Rechtslage sei der Darlehensvertrag ein vom ABGB eigens konzipierter Vertragstyp, welcher als Realvertrag ausgestaltet sei. Der Kreditvertrag sei dagegen ein den Vertragstypen des ABGB nicht zuzuordnender Vertrag sui generis. Die Betriebsprüfung gehe einzig auf Grund der Tatsache, dass die…
…Betrachtungsweise des § 21 BAO (VwGH 10.Mai 1988, 87/14/0084). Nach § 983 ABGB kommt ein Darlehensvertrag als Realvertrag mit der tatsächlichen Übergabe verbrauchbarer Sachen zustande. Zwischen Fremden abgeschlossene Darlehensverträge enthalten im Regelfall klare Kündigungs-, Tilgungs- und Zinszahlungsvereinbarungen (VwGH 28.November 2002, 2001/13/0032…
…durch das BGBl. I 2010/28, mit Wirksamkeit ab 1. Juni 2010, ein einseitig verbindlicher Realvertrag, bei dem vom Darlehensgeber eine bestimmte Menge vertretbarer Sachen, also auch eine bestimmte Geldsumme, dem Darlehensnehmer ins Eigentum übergeben worden ist und sich dieser verpflichtet hatte, nach einer gewissen…
…des Gläubigers und des Schuldners und durch Übergabe der als Darlehen gegebenen Sache zu Stande kommt. Für das Zustandekommen des Darlehensvertrages als Realvertrag ist die Zuzählung der Valuta erforderlich. Die Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag erwächst infolge seines Charakters als Realkontrakt durch die Übergabe der dargeliehenen…
…sei. Ein Darlehensvertrag sei nicht errichtet worden. Die Kaufpreisstundung stelle nach Ansicht der Bf. keine Darlehensgewährung dar, da der Darlehensvertrag ein Realvertrag sei, der mit Übergabe der Darlehensvaluta zustande komme. Eine bloße Kaufpreisstundung sei kein Darlehen. Laut VwGH 2.4.1990, 88/15/0007, löse…
…TP 61 auch nur auf ein solches bezog. Mit der besonderen gebührenrechtlichen Bestimmung über die Hypothekarverschreibung erfolgte lediglich eine Abgrenzung zum Pfandvertrag als Realvertrag. Das Rechtsgeschäft "Hypothekarverschreibung" ist die dem Pfandrechtserwerb vorausgesetzte Einigung eine Hypothek zu bestellen, die vom Entstehen und Bestehen einer zu sichernden…