5.6.8 Nächtigungsaufwand Rz 315: Voraussetzung für Werbungskosten ist das Vorliegen einer tatsächlichen Nächtigung, die mit Aufwendungen verbunden ist. Der Nächtigungsaufwand ist alternativ in Höhe der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten oder in Höhe der in § 26 Z 4 lit. c und e EStG 1988 genannten…
…E*** U. ***S*** wg. ***1*** u.a. brauch Infos über ACP und ***6*** ev. In od. Ausland dringend. 24.9.14 Besprechung Raststation S1, Infos über *** erhalten, ähnliche Konfig ***1***. Ca 750 *** ***6*** nicht vergleichbar, haben unsere Preise angepasst. Oktober diverse Telefonate, Infos ausgetauscht. 23…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Am 24.04.2013 wurde der Beschwerdeführer (folglich kurz Bf.) auf der Autobahn Raststation W angehalten und durch den Revierinspektor der Landespolizeidirektion Y eine Verständigung gemäß § 82 Abs. 9 KFG wegen…
…D ersucht und dem Ersuchen die Sachverhaltsdarstellung vom 4. Dezember 2009 betreffend den dringenden Verdacht eines Diebstahls "am 2. Juni 2009" angeschlossen. Inhalt diese Ersuchens war der Diebstahl von Versandware auf dem LKW-Parkplatz der Raststation Schwechat, S1, Straßenkilometer 9,500, 2320 Schwechat. Anzumerken ist…
…Serbien" zugelassene Sattelauflieger mit den polizeilichen Kennzeichen bbb/ccc, auf dem die gegenständliche Versandware [400 Flachbildschirmfernseher (LCD oder Plasma) der Marke Samsung] verladen war, am 2. Juni 2009 in 2320 Schwechat, Raststation Schwechat, S1, Straßenkilometer 9,500, Autobahn, gestohlen wurde. Das Zollamt Wien hat mit…
…c der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00 Uhr begonnen und am 18. Oktober 2004 um 21:55 Uhr…
…c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00 Uhr begonnen und am 18. Oktober 2004 um 21:55 Uhr…
…c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00 Uhr begonnen und am 18. Oktober 2004 um 21:55 Uhr…
…c der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00 Uhr begonnen und am 18. Oktober 2004 um 21:55 Uhr…
…c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00 Uhr begonnen und am 18. Oktober 2004 um 21:55 Uhr…
…den Ausfuhrerstattungsantrag ab. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Brest, 225055 Dorf Kamenica, am 01. Dezember 2004 um…
…den Ausfuhrerstattungsantrag ab. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Brest, 225055 Dorf Kamenica, am 01. Dezember 2004 um…
…c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00 Uhr begonnen und am 18. Oktober 2004 um 22:30 Uhr…
…c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00 Uhr begonnen und am 18. Oktober 2004 um 22:30 Uhr…
…Ein Teil der Belege über Mahlzeiten korrespondiert zeitlich und örtlich mit den Tankbelegen. Das heißt die Mahlzeiten wurden in Raststationen eingenommen, bei denen gleichzeitig auch die Betankung erfolgte. Die ergänzte Rechnung Sequenznummer 6 wurde seitens der Rechnungsausstellerin um den Namen und die Anschrift der Bw…
…und Internetrecherchen ergaben aber, dass sich am Standort nunmehr eine Tankstelle und eine von der ***K-GmbH*** betriebene Raststation befinden (***www.***.com***). Zu Punkt 3: Auch nach Kenntnisstand des Zollamts ist das Material nach Schließung des "Zwischenlagers 2" noch am Standort verblieben. Zu welchem Zeitpunkt…
…dass Reisemobilstellplätze nicht der Ortstaxe unterliegen, weshalb in diesem Punkt keine Änderung eingetreten sei. Die Beschwerdeführerin verglich ihren Fall mit der ***2*** Raststation ***3*** und monierte eine Ungleichbehandlung, die dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz widerspräche. Wohnwägen seien überdies von Wohnmobilen zu unterscheiden. Mit Schreiben vom 29.01…
…sei. Auf der Autobahn zwischen D und A habe es jedoch auch keine Möglichkeit für den steuerlichen Vertreter gegeben, auf einer Raststation zu telefonieren. Eine Kontaktaufnahme seitens des Bundesfinanzgerichtes zur Kanzlei wäre jedoch möglich gewesen. Selbst wenn es dem steuerlichen Vertreter noch möglich gewesen wäre…
…sei. Auf der Autobahn zwischen D und A habe es jedoch auch keine Möglichkeit für den steuerlichen Vertreter gegeben, auf einer Raststation zu telefonieren. Eine Kontaktaufnahme seitens des Bundesfinanzgerichtes zur Kanzlei wäre jedoch möglich gewesen. Selbst wenn es dem steuerlichen Vertreter noch möglich gewesen wäre…
…KZ. xxxx und yyyyy, zugelassen auf die Fa. ** ***‚…, von der A1 Fahrtrichtung Salzburg auf die Raststation Ansfelden zur Zollkontrolle ausgeleitet. Nach den Fracht- und Zollpapieren befragt legte der o.a. Lenker das Ausfuhrbegleitdokument EX 000001 vor. Er gab an, keinen Frachtbrief oder sonstige Frachtpapiere…