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UFSW RV/0895-W/03Normverbrauchsabgabe und Vorsteuerabzug für Rallyefahrzeuge - Klasse WRC
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2007Teil 1/2

…Folge: Bw.) betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2002 und Normverbrauchsabgabe 1999 und 2000, ob für die Anschaffung von zwei Rallyefahrzeugen die Normverbrauchsabgabe zu entrichten und die im Zusammenhang mit der Anschaffung und Instandhaltung dieser Fahrzeuge anfallende Erwerbsteuer bzw. Umsatzsteuer als abzugsfähige Vorsteuer zu behandeln ist. A…

UFSW RV/0895-W/03Normverbrauchsabgabe und Vorsteuerabzug für Rallyefahrzeuge - Klasse WRC
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2007Teil 2/2

Kleinlastkraftwagen. Dies deshalb, da - jedenfalls bei Rallyefahrzeugen der Klasse WRC - nicht nur die in den Verordnungen BGBl. Nr. 273/1996 bzw. BGBl. II Nr. 193/2002 normierten Merkmale eines Kleinlastkraftwagens fehlen, sondern darüber hinaus grundlegende technische Umbauten erforderlich wären, damit überhaupt eine einem serienmäßigen Personen…

BFG RV/6100416/2017VorSt Abzug bei Rallyefahrzeugen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.08.2017

…Beilagen ergab sich, dass der Großteil der geltend gemachten Vorsteuern aus den Leasingkosten, der Ausstattung und der Wartung des Rallyefahrzeuges entstammte. In weiterer Folge legte der steuerliche Vertreter des BF über Aufforderung des FA Sponsorverträge vor. Ergänzend führte der Vertreter des BF aus, dass er…

BFG RV/6100829/2014Vorsteuerabzug für ein Rallyefahrzeug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2015

…Beilagen ergab sich, dass der Großteil der geltend gemachten Vorsteuern aus den Leasingkosten, der Ausstattung und der Wartung des Rallyefahrzeuges entstammte. In weiterer Folge legte der steuerliche Vertreter des BF über Aufforderung des FA Sponsorverträge vor. Ergänzend führte der Vertreter des BF aus, dass er…

UFSW RV/1300-W/07Kein Vorsteuerabzug bei nachträglich zu Rallyefahrzeugen umgebauten Pkw
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.11.2007

…Normalsteuersatz unterworfen. Anlässlich einer von Juni 2006 bis Februar 2007 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Betriebsprüfer die Feststellung, dass hinsichtlich der angeführten Rallyefahrzeuge für deren laufende Kosten, Reparaturen und sonstige Ausgaben betreffend die Teilnahme an Rallyes (nicht jedoch für deren Anschaffung) der Vorsteuerabzug in Anspruch…

UFSW RV/2626-W/081. Kein Vorsteuerabzug für nicht werkseitig umgebaute Rallyefahrzeuge 2. Subventionen für ein bestimmtes Projekt sind steuerpflichtig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 EStG 1988 nicht vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.10.2012

…dass die Bw. selbst nie Rallyefahrzeuge vermietet habe. Dem Prüfungsbericht sind die sich daraus ergebenden steuerlichen Feststellungen zu entnehmen: Der Prüfer verneinte für 2005 Vorsteuern in Höhe von 916,78 € und für 2006 Vorsteuern in Höhe von 5.546,35 €. Diese wären im…

UFSW RV/0002-W/10Erwerbssteuerpflicht für ein einsitziges "Quadfahrzeug" in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2010

…Kolacny/Caganek, Art. 1 Anm. 102a), und diese zu Segelyachten angestellten Überlegungen auch für Geländefahrzeuge und Geländemotorräder gelten, auch wenn diese Fahrzeuge der Sportausübung dienen (zB Rallyefahrzeug: Scheiner/Kolacny/Caganek, Art. 1 Anm. 99a), kann nach Rechtsauffassung des Unabhängigen Finanzsenates auch für das gegenständliche, einsitzige…

UStR 2000 Rz 1931–198312.2.5. Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 liegen vor bei Fahrzeugen, die werkseitig als Personenkraftwagen für die Nutzung im Straßenverkehr bestimmt sind und diese Eigenschaft selbst durch den nachträglichen Umbau in Rallyefahrzeuge nicht verlieren (VwGH 16.12.2015, 2012/15/0216). Ein Rennwagen, welcher…

BFG RV/7101187/2011Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen von neuen Motorrädern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.05.2016

…Motorräder, Wohnmobile. Die zu Segelyachten angestellten Überlegungen (siehe Anm. 102a) gelten auch für Geländefahrzeuge und Geländemotorräder, auch wenn diese Fahrzeuge der Sportausübung dienen (zB Rallyefahrzeug). Ob das Fahrzeug kraftfahrrechtlich zum Verkehr zugelassen ist, kann für die Einstufung als Landfahrzeug im Sinne des Art. 1 Abs…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…1 Absatz 1 "Wassersportfahrzeuge" zum Anwendungsbereich dieser Richtlinie gehören und daher unter den Begriff "bestimmte Verkehrsmittel" fallen." Die zu Segeljachten angestellten Überlegungen gelten auch für Geländefahrzeuge und Geländemotorräder, selbst wenn diese Fahrzeuge der Sportausübung dienen, wie zB Rallyefahrzeuge (vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer…

BFG RV/2100431/2018Kein Vorsteuerabzug für ein ATV/Quad
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.04.2019

…der konkrete Einzelfall betrachtet - nur in diesen Fällen kehre man das Argument ohne tragfähige Begründung in sein Gegenteil und setze eine Abstraktion absolut. Im Übrigen beschäftige sich auch die auszugsweise (indirekt) zitierte Rz 1932 UStR in der weiteren Folge nur mit Personenkraftwagen und Rallyefahrzeugen (sic!)…

KfzBStR 2021 Rz 550–558B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung B.2.2.3.1. Begriffsbestimmung B.2.2.3.1.1. Wortlaut der KN-Position 8703 Rz 550: Gemäß § 2 Z 2 NoVAG 1991 gelten als Kraftfahrzeuge Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche…

KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967) Rz 17: Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern; zwei Räder mit einer gemeinsamen Nabe oder Zwillingsräder zählen als ein Rad. Diese umfassen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen…

KfzBStR 2021 Rz 576–580B.2.2.4.3. Geländewagen (8701 - 8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.4.3. Geländewagen (8701 - 8703) Rz 576: Geländewagen sind Kraftfahrzeuge, die besonders zum Fahren in unwegsamem Gelände konstruiert sind. Merkmale von Geländewagen sind z.B. größere Bodenfreiheit, Vierradantrieb, Differentialsperre, Getriebe mit eigener Geländeübersetzung, Stollenbereifung, stärkere Stoßdämpfer. Geländewagen mit Lenkrad werden grundsätzlich in…