…verbleibenden Dauer zur Ausführung des Rechtsmittels von zehn Tagen angenommen (siehe die schon erwähnten Erkenntnisse vom 24. Februar 2000, Zl. 2000/02/0027, und vom 18. März 2004, Zl. 2001/03/0284). Erfolgt die Rückkehr an die Abgabestelle - wie im vorliegenden Fall vom Beschwerdeführer behauptet -…
…11. Dezember 2023 der Tag, an dem die Zustellung (an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist) wirksam wurde. Laut höchstgerichtlicher Judikatur wird beispielsweise mit dem Vorbringen "durch Krücken tageweise am Verlassen der Wohnung gehindert" gewesen zu sein, nicht dargelegt, daß…
… 17 Abs 3 und § 16 Abs 5 ZustG im Fall der Ingangsetzung von Rechtsmittelfristen einerseits auf die Dauer der gesetzlichen Frist und andererseits auf den Zeitverlust durch die verspätete Rückkehr an die Abgabestelle ab. Die gegen die Strafverfügung gemäß § 49 Abs 1 VStG eingeräumte Einspruchsfrist…
…Die Zustellung wird mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam. Unterlaufen bei der Zustellung Mängel, so gilt nach § 7 ZustG sie als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Schriftstück dem von der Behörde angegebenen Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Die Rechtsprechung des…
…291). Dabei wird allerdings ein allfälliges, als (grobes) Verschulden zu qualifizierendes Verhalten von Dritten (hier die Ehegattin des Bf., die die betreffende, ihr mit der Zurücklassung an der Abgabestelle zugekommene, Hinterlegungsverständigung nicht, nach dessen Rückkehr an ihren Ehegatten weitergeleitet bzw. ihn nicht entsprechend informiert hat…
…Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte. In diesem Fall wird die Zustellung an dem Tag wirksam, der der Rückkehr an die Abgabestelle folgt. Die Bw. war am 18. und 19. Mai 2006 an der Abgabestelle (ihrem Wohnsitz) anwesend…
…3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem das hinterlegte Dokument behoben werden könnte. (4) Die im Wege der Hinterlegung vorgenommene…
…wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem das hinterlegte Dokument behoben werden könnte. § 17 Abs. 4 ZustG: Die im Wege der…
…der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem das hinterlegte Dokument behoben werden könnte. Gemäß § 167 Abs.1 FinStrG ist gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung auf Antrag des Beschuldigten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung…
…des § 13 Abs. 3 ZustG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem das hinterlegte Dokument behoben werden könnte. § 18 Abs. 1…
…Ersatzzustellung als nicht bewirkt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam. Die Zustellung ist gemäß § 22 Abs. 1 ZustG vom…
…des § 13 Abs. 3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam. Betreffend Strafverfügungen (die schriftlich zu erlassen sind), ist eine Zustellung zu eigenen Handen seit 1…
…3 wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem das hinterlegte Dokument behoben werden könnte. Abs. 4 : Die im Wege der Hinterlegung…
…dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam. § 5b der FinanzOnline - Verordnung 2006 (FonV 2006) in der im Streitjahr geltenden Fassung mit der Überschrift "Elektronische Zustellung" lautet auszugsweise wie folgt: (1) Die Abgabenbehörden haben nach Maßgabe ihrer technischen Möglichkeiten Zustellungen an Empfänger, die Teilnehmer…
…doch wird die Zustellung mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam. Der Zeitpunkt, an dem Daten in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind, ist bei Finanz-Online der Zeitpunkt der Einbringung der Daten in die Databox (siehe Ritz/Koran BAO7 zu…
…Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden könnte. Der angefochtene Haftungsbescheid vom 15. Dezember 2003 wurde laut Rückschein des RSb-Briefes dem Bw. am 22. Dezember 2003 durch Hinterlegung gemäß § 17 Abs. 1 ZustellG an…
…von Amts wegen festzustellen. Die Zustellung gilt als nicht bewirkt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam. § 262 BAO lautet…
…von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung mit dem der Rückkehr an die Abgabestellefolgenden Tag wirksam. Rechtliche Beurteilung: Bei der Einspruchsfrist gemäß § 49 VStG handelt es sich um eine gesetzliche Frist (Hengstschläger/Leeb, Verwaltungsverfahren Rz 864), die von…
…die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Die Zustellung wird nicht bewirkt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle…
…die Zustellung mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam. 4. Gemäß § 264 Abs. 4 lit. e BAO iVm § 260 Abs. 1 BAO ist der Vorlageantrag mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen, wenn er nicht fristgerecht eingebracht wurde. 5. Da für das Bundesfinanzgericht die…