…91 Abs. 2 FinStrG sind beschlagnahmte Gegenstände unverzüglich zurückzugeben, wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Das FinStrG sieht nicht vor, dass über die Rückgabepflicht ein Bescheid zu erlassen ist. Diese Pflicht tritt vielmehr unmittelbar kraft Gesetzes ein, wenn die Voraussetzungen gegeben sind; dies…
…91 Abs. 2 Finanzstrafgesetz sind beschlagnahmte Gegenstände unverzüglich zurückzugeben, wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Das Finanzstrafgesetz sieht nicht vor, dass über die Rückgabepflicht ein Bescheid zu erlassen ist. Diese Pflicht tritt vielmehr unmittelbar kraft Gesetzes ein, wenn die Voraussetzungen gegeben sind; dies…
…2 FinStrG unverzüglich zurückzugeben, wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Die in § 91 Abs.2 FinStrG normierte Rückgabepflicht stellt nicht auf die Eigentumsverhältnisse ab. Vielmehr geht aus dem Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung nach der dazu vorliegenden Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes klar hervor, dass beschlagnahmte Gegenstände…
…2 FinStrG unverzüglich zurückzugeben, wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Die in § 91 Abs.2 FinStrG normierte Rückgabepflicht stellt nicht auf die Eigentumsverhältnisse ab. Vielmehr geht aus dem Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung nach der dazu vorliegenden Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes klar hervor, dass beschlagnahmte Gegenstände…
…Pkt.2.3.3., u. S.96, Pkt.2.3.3.1.). Daraus folgt zum einen, dass über die Rückgabepflicht kein Bescheid zu erlassen ist, weil diese Pflicht unmittelbar kraft Gesetzes eintritt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, und zwar unabhängig, ob ein Antrag gestellt wurde…
…1) Die Zollbehörden geben alle irrtümlich zugeteilten Mengen unverzüglich an das in Artikel 54 genannte elektronische System zurück. Die Rückgabepflicht gilt jedoch nicht für eine irrtümliche Mengenzuteilung, die eine Zollschuld von weniger als 10 EUR darstellt und später als einen Monat nach Ablauf der Geltungsdauer…
…ist zuzustimmen, dass es zufolge dieser Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof zur Abgabenerstattung wegen Herausgabe des Geschenkes nicht nur in Fällen des Widerrufs gemäß §§ 947 ff ABGB sondern auch bei Vorliegen anderer Rückgabepflichten (z.B. Anfechtung, Willensmängel, Wegfall der Geschäftsgrundlage) kommen kann. Es ist daher zu…
…Begutachtung, Restaurierung oder sonstige Verwendung bestimmt ist und ob eine Rückgabepflicht besteht. Feld 14: Titel oder Thema: Bei Werken ohne genauen Titel Angabe des Themas durch kurze Beschreibung des in dem Werk Dargestellten bzw. bei Filmen des behandelten Themas. Bei wissenschaftlichen Instrumenten und anderen Gegenständen…
…Österreich betriebenen Kfz bekannt gewesen sei, eine Inlandszulassung aber an den Vorgaben der B.-Bank scheitern würde. Für eine davon unabhängige von vorneherein für diesen oder einen anderen Zeitpunkt vorgesehene Rückgabepflicht gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Insgesamt stehe daher keinesfalls fest, dass die Inlandsverwendung der strittigen…
…sofern nichts anderes vereinbart ist, bei der Rückgabe der Sachen einen in der Zwischenzeit eingetretenen Wertverlust nicht auszugleichen. Gleichermaßen kann er sich auch nicht auf eine Wertsteigerung zur Minderung seiner Rückgabepflicht berufen. Gemäß § 988 ABGB heißt der entgeltliche Darlehensvertrag über Geld Kreditvertrag; dazu zählt auch…
…sofern nichts anderes vereinbart ist, bei der Rückgabe der Sachen einen in der Zwischenzeit eingetretenen Wertverlust nicht auszugleichen. Gleichermaßen kann er sich auch nicht auf eine Wertsteigerung zur Minderung seiner Rückgabepflicht berufen. Dauer und Auflösung des Darlehensvertrags § 986 ABGB. (1) Der Darlehensvertrag kann auf eine…
…Bescheides (VwGH vom 26. April 2001, 2000/16/0028). Die in § 91 Abs.2 FinStrG normierte Rückgabepflicht stellt nicht auf die Eigentumsverhältnisse ab. Vielmehr geht aus dem Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung nach der dazu vorliegenden Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes klar hervor, dass beschlagnahmte Gegenstände, wenn die Aufrechterhaltung…
…Die genannte Bestimmung des § 91 Abs. 2 FinStrG begründet – bei Vorliegen (einer) der angeführten Voraussetzungen – eine (schon von Amts wegen wahrzunehmende) faktische Rückgabepflicht der Behörde und ist dazu bzw. darüber – auch bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages – kein (gesonderter) Bescheid zu erlassen. Zur Durchsetzung seines sich…
…wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Demnach sind beschlagnahmte Gegenstände zurückzustellen, wenn die Voraussetzungen für die Beschlagnahme weggefallen sind. Über die Rückgabepflicht ist kein Bescheid zu erlassen. Vielmehr tritt diese Pflicht unmittelbar kraft Gesetzes ein, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Dies unabhängig davon…
…könne bei richtiger rechtlicher Beurteilung wohl nur der Gewinn aus den strafbaren Handlungen der Steuerpflicht unterliegen, der sich durch die Rückgabepflicht der Beute auf Null reduziere. Es werde deshalb beantragt, bei der Berechnung der Einkommensteuer für 2004 bis 2006 keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen und…
…2 FinStrG unverzüglich zurückzugeben, wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Die in § 91 Abs.2 FinStrG normierte Rückgabepflicht stellt nicht auf die Eigentumsverhältnisse ab. Vielmehr geht aus dem Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung nach der dazu vorliegenden Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes klar hervor, dass beschlagnahmte Gegenstände…
…2 FinStrG unverzüglich zurückzugeben, wenn die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist. Die in § 91 Abs.2 FinStrG normierte Rückgabepflicht stellt nicht auf die Eigentumsverhältnisse ab. Vielmehr geht aus dem Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung nach der dazu vorliegenden Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes klar hervor, dass beschlagnahmte Gegenstände…
…95, Anmerkung 435 zu Pkt.2.3.3., u. S.96, Pkt.2.3.3.1.). Daraus folgt zum einen, dass über die Rückgabepflicht kein Bescheid zu erlassen ist, weil diese Pflicht unmittelbar kraft Gesetzes eintritt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, und zwar unabhängig, ob…
…95, Anmerkung 435 zu Pkt.2.3.3., u. S.96, Pkt.2.3.3.1.). Daraus folgt zum einen, dass über die Rückgabepflicht kein Bescheid zu erlassen ist, weil diese Pflicht unmittelbar kraft Gesetzes eintritt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, und zwar unabhängig, ob…
…Pkt.2.3.3., u. S.96, Pkt.2.3.3.1.). Daraus folgt zum einen, dass über die Rückgabepflicht kein Bescheid zu erlassen ist, weil diese Pflicht unmittelbar kraft Gesetzes eintritt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, und zwar unabhängig, ob ein Antrag gestellt wurde…