…ff) gehört, hat der Zulassungswerber die Möglichkeit, sich mit einem Rückerstattungsansuchen an das Finanzamt zu wenden (siehe GebR Rz 387). Beispiel: A übernimmt das Taxiunternehmen samt Fuhrpark von B. Im Falle eines Taxiunternehmens zählt der Fuhrpark bei der Betriebsübertragung jedenfalls zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen. Damit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 18. Mai 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien (nun Zollamt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 7. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. Oktober 2011 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für 6 bis 12/2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Erstattung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, über die Beschwerde vom 25.10.2010 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4.10.2010 betreffend Erstattung von Vorsteuern für 1-12/2009 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 20.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 07.10.2015 betreffend die Erstattung von Vorsteuern für den Zeitraum 01-12/2014 zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/0000…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ergon Wirtschaftschaftsprüfung GmbH, Innsbrucker Bundesstraße 75, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom betreffend Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16. August 2010 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid vom 16. August 2010…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1998…
…im Bereich der Zweckverwirklichungsbetriebe auch von einer beschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit seien. Abschließend ersuchte der Bw., die seiner Meinung nach zu Unrecht einbehaltene Kapitalertragsteuer für 1996 bis 2000 antragsgemäß zu erstatten. Das Rückerstattungsansuchen wurde von der Abgabenbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 19. März 2001 abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 15.2.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 13.2.2018, betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuererstattung 1-12/2016) zu Recht erkannt: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1998…
…der nicht datiert und am 13.12.2013 beim Finanzamt eingelangt ist. Wie wurde dieser Antrag erledigt? Unter „Unterlagen 7“ findet sich ein Rückerstattungsansuchen des Ungarischen Schatzamtes vom 9.1.2015. Wie wurde dieses Ersuchen erledigt? Bericht vom 25.8.2016 Das Finanzamt berichtete nach…
…dortiger Veranlagung an der Einkunftsquelle in der Schweiz. Die Abweisung der Rückerstattung erscheint daher nicht gesetzeskonform zu sein. Wir ersuchen, diese Gründe zu würdigen und unserem Rückerstattungsansuchen in vollem Umfang stattzugeben. Außerdem beantragen wir hiermit die Festsetzung von Beschwerdezinsen gem. § 205a BAO (die Zahlung erfolgte…
…da im Zuge der Nachschau das Vorliegen von Rückerstattungsansuchen erstmalig gewürdigt wurde und diesbezüglich keine Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgt sei. Hinsichtlich des Bescheides über die Verzinsung der Rückerstattung wies das Finanzamt in der ebenfalls mit 21.03.2025 datierten Beschwerdevorentscheidung die Beschwerde unter Hinweis auf…
…er wegen ein- und derselben Steuerrefundierung eine Berufung erhoben habe. Aufgrund der Rechtsansicht des BMF zu seinem Fall in einer Stellungnahme vom 10.4.2013 hätte er eine Zurückweisung wegen Unzuständigkeit seines Rückerstattungsansuchens erwartet. Aus prozessualer Vorsicht halte er an seiner Berufung gegen den gegenständlichen…
…März 2003, das ist das Datum seines wegen unrichtiger Berechnung des Sachbezugs gestellten Rückerstattungsansuchens, von den von ihm als Wiederaufnahmsgrund ins Treffen geführten Umständen Kenntnis hatte. Seit diesem Zeitpunkt und der Stellung des gegenständlichen Wiederaufnahmsantrags sind mehr als zehn Monate und somit auch die im…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, Deutschland gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 26.06.2012 betreffend die Erstattung der…