Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. GmbH, Adresse, vertreten durch StB., vom 14. April 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes X., vertreten durch FA-Vertr., vom 6. März 2006 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 99 EStG 1988 für die Jahre 2000-2002 im…
…dass der Beweisantrag in offenkundiger Prozessverschleppungsabsicht gestellt wurde. Die Bemessungsgrundlagen und Abgaben werden wie folgt ermittelt: | | S | S | € | | 2000 | 2001 | 2002 | ausbezahlte Beträge | 14.568.040,00 | 15.108.969,00 | 474…
…kein Problem darstellen konnte, die geforderten Unterlagen dem Berufungssenat termingerecht im kurzem Wege zu übermitteln. Da der Berufungssenat aus den o.a. Gründen eine Prozessverschleppungsabsicht des Beschuldigten als erwiesen ansieht, welche freilich den Gang des Verfahrens nicht hinaus zu verzögern vermag, wurde vom Senat beschlossen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Mag. Peter Maurer und die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhold Lexer und Mag. Heidi Blum in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Tischlermeister, whft. XXX, vertreten durch…
weitere GZ. RV/6300019/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Michael Schrattenecker und die fachkundigen Laienrichter Mag. Bernadette Reichl und Mag. Gottfried Warter in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn A., Tirol, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. November 2018 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Alois Winklbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Rudolf Lehner und Johann Möslinger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Angestellte, wohnhaft in XXX, vertreten durch…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Ing. Franz Junger als weitere Mitglieder des Senates in…
Nachdem wir uns jahrelang mit der unwahren Behauptung des Herrn ***15*** aus ***16*** auseinandersetzen mussten, wonach Beratungsleistungen in der Burg ***17***, ***12*** an die Firma ***14*** erbracht wurden und das Gericht dieser unzutreffenden Sichtweise endlich eine klare Absage erteilt hat, sehen wir uns nun mit…
Die Anwendung des Verfalls und einer hohen Geldstrafe ohne Berücksichtigung dieser Faktoren stellt eine willkürliche und unverhältnismäßige Sanktion dar, die gegen grundlegende Gesetzesbestimmungen sowie grundrechtliche/verfassungsmäßige Bestimmungen zum Schutz von Rechtsgütern verstößt. Zusammengefasst liegen mehrere Mängel im Verfahren und Rechtswidrigkeit des Inhalts vor. Das angefochtene…
Das zweite ist die Frage, ob überhaupt BG einen Vorsatz oder einen bedingten Vorsatz gehabt hat. Das ist eine reine Hypothese. Wenn ich mir ihre Vernehmung ansehe, ist die einzige Aussage, dass sie in der Schule mal etwas über Steuern gelernt hat. Das war zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf***, ***Bf-Adr***, wegen der Finanzvergehen der teils versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 tw. iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Juli 2015 gegen…
Die Anwendung des Verfalls und einer hohen Geldstrafe ohne Berücksichtigung dieser Faktoren stellt eine willkürliche und unverhältnismäßige Sanktion dar, die gegen grundlegende Gesetzesbestimmungen sowie grundrechtliche/verfassungsmäßige Bestimmungen zum Schutz von Rechtsgütern verstößt. Zusammengefasst liegen mehrere Mängel im Verfahren und Rechtswidrigkeit des Inhalts vor. Das angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Franz Karl Juračzka, Alser Straße 32 Tür 15, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 22. August 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln…
weitere GZ. RV/5300038/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dr. Karl Penninger und Ing. Johannes Gruber in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer OMR Dr. Matthias Skopek und Dipl. Ing. Klemens Weisz als weitere Mitglieder…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Dr. Johannes Dock als weitere Mitglieder des Senates…
Gemäß Art. 201 Abs. 1 Buchstabe a) ZK entsteht eine Zollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wird. Gemäß Art. 203 Abs. 1 ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Die Zollschuld entsteht in dem…