…1.2 Die einzelnen Steuertatbestände (§ 1 Abs. 2 WerbeAbgG 2000) Rz 731: Werbeleister kann sein: Verleger von Printmedien im Sinne des Mediengesetzes (zB Zeitungsverlage) Betreiber von Medien im Bereich von Hörfunk und Fernsehen (zB ORF, Privatsender) Personen und Institutionen, die Flächen und Räume zur Verbreitung…
Nicht zuletzt wurden von der Beschwerdeführerin deshalb, um nicht auf eine Titelseite eines Printmediums zu kommen, diese zusätzliche Prüfungen beauftragt. Der Vertreter der Beschwerdeführerin konnte auch glaubhaft und produktbezogen darlegen, dass sich die Kosten für diese auf eigene Rechnung durchgeführten zusätzlichen Tätigkeiten der Inspektoren nicht…
…10.2016, betreffend Werbeabgabe für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die ordentliche Revision nach Art 133 Abs 4 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof ist unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ist Medieninhaberin eines Printmediums. Vom…
…eines Antrages auf Festsetzung der Werbeabgabe für das Jahr 2015 mit € 0,00 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird (ersatzlos) aufgehoben Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ist Medieninhaberin eines Printmediums…
…der Verletzung des Gleichheitssatzes, begründet. Durch die Besteuerung von Printwerbung einerseits und die Nichtbesteuerung von Onlinewerbung andererseits werde im Wesentlichen Gleiches ungleich behandelt. Die Beschwerdeführerin sei als Medieninhaberin eines Printmediums und Unternehmen, welches Werbeumsätze überwiegend durch Printmedienwerbung erziele, dadurch beschwert. Der in § 1 Abs 1…
…eines Unternehmens, das Kinderarbeit zulasse, auszusetzen. Nicht zuletzt wurden von der Beschwerdeführerin deshalb, um nicht auf eine Titelseite eines Printmediums zu kommen, diese zusätzliche Prüfungen beauftragt. Der Vertreter der Beschwerdeführerin konnte auch glaubhaft und produktbezogen darlegen, dass sich die Kosten für diese auf eigene Rechnung…
…eines Unternehmens, das Kinderarbeit zulasse, auszusetzen. Nicht zuletzt wurden von der Beschwerdeführerin deshalb, um nicht auf eine Titelseite eines Printmediums zu kommen, diese zusätzliche Prüfungen beauftragt. Der Vertreter der Beschwerdeführerin konnte auch glaubhaft und produktbezogen darlegen, dass sich die Kosten für diese auf eigene Rechnung…
…Im Zuge der steuerlichen Betriebsprüfung für die Jahre 2003 bis 2007 seien Anzeigen, welche die A -Betriebe Gesellschaft m.b.H. in einem Printmedium der A -Verlag Gesellschaft m.b.H. in dem oben erwähnten Zeitraum geschalten habe, ohne Rechtsgrund der Werbeabgabe unterzogen worden. Gemäß …
…des Art. 7 B-VG, weil durch die Besteuerung von Printwerbung einerseits und die Nichtbesteuerung von Online-Werbung andererseits im Wesentlichen Gleiches ungleich behandelt wird. Der Beschwerdeführer ist als Medieninhaber eines Printmediums und Unternehmen, welches Werbeumsätze überwiegend durch Printmedienwerbung erzielt, hierdurch beschwert. Der in § 1…
…Glückspielgesetzes." Vor dem Hintergrund der obigen unstrittigen Sachverhaltsfeststellung ergibt sich unmittelbar und zweifelsfrei aus dem Gesetz, dass die Umsätze der Beschwerdeführerin betreffend Werbeeinschaltungen in Printmedien der Werbeabgabe unterliegen. Gegenteiliges behauptet auch die Beschwerdeführerin nicht. Damit war aber abstellend auf die im Streitjahr in Geltung stehenden…
…beim Gericht anhängige Rechtssache hätte." Im gegenständlichen Verfahren bemängelte die Bf. weder die Feststellung eines mangelhaften oder falschen Sachverhaltes noch bestritt sie, dass sie selbst als Printmedienunternehmen Entgelte für Werbeleistungen erzielte. Die Bf. behauptete auch keine unrichtige Anwendung der in Geltung stehenden Bestimmungen des Werbeabgabegesetzes…
…diesem Grund bekämpft. Durch die Besteuerung von Printwerbung einerseits und die Nichtbesteuerung von Online-Werbung andererseits werde im Wesentlichen Gleiches ungleich behandelt. Die Bf. sei hierdurch als Medieninhaberin eines Printmediums und als ein Unternehmen, das Werbeumsätze überwiegend durch Printmedienwerbung erziele, beschwert. Der in § 1 Abs…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) betreibt ein Printmedienunternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In der per Fax übermittelten Erklärung über die Werbeabgabe für das Kalenderjahr 2015 erklärte die Bf. eine Werbeabgabe in Höhe von…
…eines Unternehmens, das Kinderarbeit zulasse, auszusetzen. Nicht zuletzt wurden von der Beschwerdeführerin deshalb, um nicht auf eine Titelseite eines Printmediums zu kommen, diese zusätzliche Prüfungen beauftragt. Der Vertreter der Beschwerdeführerin konnte auch glaubhaft und produktbezogen darlegen, dass sich die Kosten für diese auf eigene Rechnung…
…nicht machen. Es passt aber gut in mein Konzept und daher habe ich mich zu diesen Bedingungen bereit erklärt. …. Ich habe selbst 2014 ein Printmedium in Stadt5 (in weiterer Folge "Stadt 5") gegründet, das hat sich dann im Laufe des Jahres ergeben, diese Produktpalette…
…vom 13. März 2017 nicht nachvollzogen werden. Die zur Untermauerung diesbezüglich vorgelegten beiden jüngeren Artikel aus dem „Printmedium“ stellen auf die „morgendlichen Stoßzeiten“ ab. So habe es - den Zeitungsartikeln zufolge - „bereits um 7.00 Uhr in der Früh keinen freien Parkplatz mehr“ gegeben bzw. sei…
…Dies ergibt sich daraus, dass zufolge der eigenen Angaben zweier Erwerber (lt. Beantwortung von Ergänzungsersuchen des FA) das "Bauprojekt XY" in (zumindest) einem Printmedium vorgestellt und zum Kauf beworben wurde, was auch von LL bestätigt wird. Aufgrunddessen kann nach Ansicht des BFG dem Vorbringen des…
…Dies ergibt sich daraus, dass zufolge der eigenen Angaben zweier Erwerber (lt. Beantwortung von Ergänzungsersuchen des FA) das "Bauprojekt X" in (zumindest) einem Printmedium vorgestellt und zum Kauf beworben wurde, was auch von LL bestätigt wird. Aufgrunddessen kann nach Ansicht des BFG dem Vorbringen der…
…erstellt wurde. Dies ergibt sich daraus, dass zufolge dem Inhalt der Bemessungsakten weiterer Erwerber das "Bauprojekt X " in (zumindest) einem Printmedium vorgestellt und zum Kauf beworben wurde. Aufgrunddessen kann nach Ansicht des BFG den Angaben des LL in seiner Vorhaltsbeantwortung nicht dahin gefolgt werden, dass…
…dass zufolge der eigenen, erstmaligen Angaben des Bf (lt. Beantwortung des Ergänzungsersuchens des FA) sowie dem Inhalt der Bemessungsakten weiterer Erwerber das "Bauprojekt X " in (zumindest) einem Printmedium vorgestellt und zum Kauf beworben wurde, was auch von L bestätigt wird. Aufgrunddessen kann nach Ansicht des…