RIS AI
8 Treffer1631 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2263–23006.5 Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

… VwGH 15.9.1993, 91/13/0053). Auch wenn der bisherige Praxisinhaber weiterhin einen entscheidenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt, weil er zB als nach außen hin tätiger Gesellschafter der erwerbenden Personengesellschaft oder als Geschäftsführer der erwerbenden Kapitalgesellschaft tätig bleibt, ist der Praxiswert als nicht…

BFG RV/7102193/2012Laborärzte abgabenrechtlich als Selbständige mit Werkvertrag, Dienstnehmer oder freie Dienstnehmer je nach Tätigkeit und Rahmenbedingungen in Einzelfall-Betrachtungsweise
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2021Teil 1/3

…Risiko des Befundes ausüben. Vor diesem Hintergrund sei auch die aktuelle Entscheidung des UFS zu berücksichtigen, bei dem ein Vertretungsarzt nicht als Dienstnehmer des Praxisinhabers beurteilt wurde mit dem Argument, dass die mangelnde fachliche Weisungsgebundenheit ein maßgebliches Unterscheidungskriterium zum angestellten Arzt darstelle. Auch die im…

EStR 2000 Rz 3187–31907.5 Absetzung für Abnutzung - Firmenwert
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…das Einzelunternehmen eines Freiberuflers. Ist der bisherige Praxisinhaber weiterhin als Geschäftsführer tätig, so unterliegt der Praxiswert nicht der Abnutzung, er kann analog zu § 8 Abs. 3 EStG 1988 auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden. Wird das Unternehmen unabhängig vom bisherigen Praxisinhaber betrieben, unterliegt der Praxiswert…

BFG RV/7102193/2012Laborärzte abgabenrechtlich als Selbständige mit Werkvertrag, Dienstnehmer oder freie Dienstnehmer je nach Tätigkeit und Rahmenbedingungen in Einzelfall-Betrachtungsweise
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2021Teil 3/3

…der noch vom UFS am 3.5.2011, RV//0793-G/09 erstmalig entschieden wurde beinhaltet zwei Vertretungsärztinnen, die vom Finanzamt als Dienstnehmerinnen des Praxisinhabers/ Ordinationsinhabers beurteilt wurden. Die diesbezüglichen Bescheide wurden vom UFS mit dem Argument aufgehoben, dass bei Vertretungsärzten im Unterschied zu angestellten…

KStR 2013 Rz 459–4754.4 Einzelfragen der körperschaftsteuerlichen Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…das Einzelunternehmen eines Freiberuflers. Ist der bisherige Praxisinhaber weiterhin als Geschäftsführer tätig, unterliegt der Praxiswert nicht der Abnutzung, er kann analog zu § 8 Abs. 3 EStG 1988 auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden. Wird das Unternehmen unabhängig vom bisherigen Praxisinhaber betrieben, unterliegt der Praxiswert hingegen…

UFSW RV/0257-W/02Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten durch Zwischenschaltung einer Domizilgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2005

…und nicht das Datum der Antragstellung maßgeblich. Hinsichtlich der Nutzungsdauer des entgeltlich erworbenen Klientenstockes sei es von entscheidender Bedeutung, ob der bisherige Praxisinhaber einen entscheidenden Einfluss auf das erwerbende Unternehmen ausübe. Dies könne in Form einer leitenden Position, einer Geschäftsführertätigkeit oder auch eines Werkvertrages zur…

NeuFöR Rz 169–1717.2. Betriebsinhaber
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

7.2. Betriebsinhaber 7.2.1. Beherrschende betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers Rz 169: Die Ausführungen unter Rz 71 ff gelten sinngemäß. 7.2.2. Vergleichbare betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers Rz 170: Die Ausführungen unter Rz 74 ff gelten sinngemäß. Rz 170a: Eine bloße Betriebsfortführung während…

NeuFöR Rz 71–812.2. Betriebsinhaber (§ 2 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

2.2. Betriebsinhaber (§ 2 Z 2 NeuFöG) 2.2.1. Beherrschende betriebliche Betätigung des Betriebsinhabers Rz 71: Betriebsinhaber ist die die Betriebsführung beherrschende natürliche oder juristische Person. Betriebsinhaber iSd § 2 Z 2 und § 5a NeuFöG sind ungeachtet allfälliger gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmungen: Einzelunternehmer, unbeschränkt haftende Gesellschafter von…