…rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Präferenz sei nicht nachgewiesen worden, kann somit aufgrund der Akten- und Beweislage nicht gefolgt werden. Aus den angeführten Gründen erfolgten im Beschwerdefall die Präferenzverweigerung und die Abgabennachforderung zu Unrecht. Hinsichtlich der Zollanmeldung vom 3. Mai 2001, WE-Nr. 333…
…kann somit aufgrund der Aktenlage nicht gefolgt werden. Aus den angeführten Gründen erfolgten im Beschwerdefall die Präferenzverweigerung und die Abgabennachforderung zu Unrecht. Der Beschwerde war daher Folge zu geben. Ein Eingehen auf das Beschwerdevorbringen hinsichtlich der Zulässigkeit der Überprüfung von nichtpräferentiellen Ursprungsnachweisen im Sinn des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Andreas Hartl in der Beschwerdesache AB, gegen den Bescheid des ZA Feldkirch Wolfurt vom 05.09.2012, Zl. 0012345, betreffend Vorschreibung einer gem. Art. 203 Abs. 1 ZK entstandenen Abgabenschuld, zu Recht erkannt: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Kapfer + Partner, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 6021 Innsbruck, Salurner Straße 1, vom 15. März 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 13. Februar 2007, Zl. 800000/x/2006, betreffend Einfuhrumsatzsteuer entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. RA, vom 22. März 2005 gegen die (undatierte) Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien, Zl. 100/90.641/08/2003-AFB, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: 1.) Der Spruch des Bescheides des Hauptzollamtes Wien…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Josef Gutl und HR Dr. Alfred Klaming im Beisein der Schriftführerin Alexandra Dumpelnik am 14. Mai 2004 über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Schuppich Sporn & Winischhofer, Rechtsanwälte, gegen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Außenstellenleiter Ri über den Antrag des Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin, vom 5. Oktober 2022 betreffend Ablehnung der Einzelrichterin ***1*** wegen Befangenheit (§ 268 der Bundesabgabenordnung) beschlossen: Der Antrag vom 5. Oktober 2022 wird als unbegründet abgewiesen. Gegen verfahrensleitende Beschlüsse ist…