5.9.21 Politikeraufwendungen 5.9.21.1 Partei- und Klubbeiträge Rz 383a: Darunter fallen nicht nur alle Zahlungen an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes, deren Organisationen und Gliederungen sowie an parteinahe Vereine, sondern auch Zahlungen an sonstige wahlwerbende Gruppierungen (zB Namenslisten), die auf…
6.1.10 Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung Rz 406a: 15% der Bemessungsgrundlage, mindestens 438 Euro jährlich, höchstens 2.628 Euro jährlich. Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften führen. Die Werbungskostenpauschalierung gilt nur für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung; für andere politische…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid 2008 wird gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO…
5.9.6 Beiträge an politische Parteien Rz 337a: Darunter fallen alle Zahlungen an politische Parteien, deren Organisationen und Gliederungen, sowie an parteinahe Vereine, die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen (siehe VwGH 25.6.1988, 88/13/0030, VwGH 17.9.1997…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W F, PLZ L, Adr, vom 29. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 18. September 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 18…
…Beschwerdefall nicht vor, da die Frage, ob Politikeraufwendungen vorgelegen waren und der Nachweis für den Kirchenbeitrag in der beantragten Höhe erbracht worden war, in freier Beweiswürdigung zu beurteilen war. Mit der Überschreitung des Gesamtbetrags der Einkünfte von 60.000 Euro war kraft Gesetzes (§ 18 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Corti & Partner GmbH, 8010 Graz, Andreas Hofer Platz 17, vom 17. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 20. Juli 2004 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
5.9.21.4 Reisekosten Rz 383d: Sofern eine gesetzliche Regelung vorliegt, wonach Fahrten bzw. Reisen eines politischen Mandatars als Dienstreisen im Sinne des § 26 EStG 1988 zu qualifizieren sind, unterliegen die vom Arbeitgeber geleisteten Ersätze, soweit sie die Sätze des § 26 EStG 1988 nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, vom 25. August 2008, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 4. August 2008, betreffend die Einkommensteuer 2007, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war im maßgeblichen Jahr…
Werte ermöglichen es mir meine Arbeit als Politiker zu tätigen und mein Einkommen zu sichern." Belegt wurde diese Zahlung durch die nachfolgend zitierte, an den Bf. adressierte Rechnung mit der Rechnungsnummer 01/2010 vom 29.12.2010: "Hiermit verrechne ich (Fr. X.Y.) Ihnen (Hrn…
…nicht höher als die Einnahmen sein. Die Berücksichtigung höherer Werbungskosten setzt den Einzelnachweis sämtlicher als Werbungskosten beantragter Aufwendungen voraus. Die LStR 2002 Rz 383a ff der (Politikeraufwendungen) sind diesbezüglich nicht anzuwenden. Diese Regelung ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Funktionsgebühren gemäß § 29 Z 4 EStG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten F. über die Berufung des Bw., vom 14. Februar 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, vertreten durch Hofrätin Drin. Christa SCHARF, vom 1. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AA, Adresse, vertreten durch Fidas Graz Steuerberatung GmbH, 8042 Graz, Petersbergenstraße 7, vom 28. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 20. November 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als…
Sofern die Beschwerdeführerin auf die Lohnsteuerrichtlinien verweist, nach denen etwa Spenden an Musikkapellen im Wahlkreis des Mandatars oder Spenden anlässlich von Ballbesuchen als abzugsfähige Werbungskosten angeführt sind, ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Steuerrichtlinien lediglich um einen Auslegungsbehelf handelt, der im Interesse einer einheitlichen…
Die Vertreterin verweist auf den Schriftsatz 24.11.2014, Beantwortung Ergänzungsansuchen 2.9.2014 und die Schilderung der Coaching- und Supervisionsleistung, die speziell auf Frau Bf. Tätigkeit als Bürgermeisterin zugeschnitten war. Fahrtkosten 2007 und 2009 Die Vertreterin wird diesbezüglich Rücksprache mit der Beschwerdeführerin halten. Diäten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Anschrift, vom 23. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Manfred Vogler, vom 23. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Sigrid Guggi in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch ECA Haingartner u Pfnadschek, Waasenplatz 1, 8700 Leoben, über die Beschwerde vom 10.02.2012 gegen den Bescheid des FA Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 21.12…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 17. April 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 20. März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr1, vom 13. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 10. Dezember 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 18. März 2011 Folge gegeben…
5.9.21.7 Nachweis und Geltendmachung von Werbungskosten Rz 383g: Sollen Werbungskosten bereits im laufenden Jahr berücksichtigt werden, so müssen sie bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres beim zuständigen FA (Formular L 54) glaubhaft gemacht werden. Auf Grund eines solchen Antrages wird ein…