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UFSW RV/0959-W/02Personenkraftwagen im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2003

…nur die explizit angeführten Personenkraftwagen von der allgemeinen Regelung ausnehmen. Daraus ergibt sich, dass § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 für jedes unternehmerisch genutzte Kraftfahrzeug, das nach seiner typischen Beschaffenheit und Bauart unter den Begriff Personenkraftwagen im Sinne des Kraftfahrgesetzes fällt und…

UStR 2000 Rz 1931–198312.2.5. Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…im Einzelfall ist entscheidend, sondern der Zweck, dem das Fahrzeug nach seiner typischen Beschaffenheit und Bauart von vornherein und allgemein zu dienen bestimmt ist. Personenkraftwagen im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 liegen vor bei Fahrzeugen, die werkseitig als Personenkraftwagen…

UFSG RV/0460-G/11Keine Vorsteuerabzugsberechtigung im Zusammenhang mit PKW-Aufwand (auch nicht im Vorsteuererstattungsverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2011

…des Antragstellers zu beurteilen. Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 (welche Bestimmung in Österreich in Kraft steht) gelten nicht als für das Unternehmen ausgeführt: Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen…

BFG RV/2101217/2014Kein Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Erwerbe von Motorrädern, die im Anschluss daran ins Drittland gelangen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.03.2015

…Wortlaut von Art. 249 Abs. 3 EG die Form und die Mittel für die Umsetzung der Richtlinien wählen (EuGH 5.7.2007, Rs. C-321/05, Kofoed, Rn 43). Im Hinblick darauf, dass die Regelung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994…

UFSG RV/0240-G/09Hummer H1 Open Top in Pick-up Version - umsatzsteuerliche Qualifikation als Personenkraftwagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2011

…dieses Fahrzeug nicht unter Kraftfahrzeuge im Sinne des NoVAG und es sei deshalb auch keine Normverbrauchsabgabe festzusetzen. Über die Berufung wurde erwogen: UMSATZSTEUER Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung…

UFSW RV/2626-W/081. Kein Vorsteuerabzug für nicht werkseitig umgebaute Rallyefahrzeuge 2. Subventionen für ein bestimmtes Projekt sind steuerpflichtig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 EStG 1988 nicht vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.10.2012

… 12 Abs. 2 Z. 2 lit. b UStG würden als nicht für das Unternehmen ausgeführt, Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung Miete oder den Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, gelten. Rallyefahrzeuge könnten grundsätzlich nicht als Personenkraftwagen im Sinne der…

BFG RV/6100829/2014Vorsteuerabzug für ein Rallyefahrzeug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2015

…eine Verwendung des Rennwagens im allgemeinen Straßenverkehr nach seiner Beschaffenheit und der Bauart aus, ist eine kraftfahrrechtliche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr nicht möglich und besteht keine Umbaumöglichkeit, das Rennauto straßentauglich und zulassungsfähig zu machen, ist kein Personenkraftwagen iSd § 12 Abs. 2 Z 2 lit…

BFG RV/6100416/2017VorSt Abzug bei Rallyefahrzeugen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.08.2017

…Genehmigung des Fahrzeuges erforderlich ist". Damit könne der belangten Behörde aber nicht mit Erfolg entgegen getreten werden, wenn sie zur Auffassung gelangt sei, dass es sich bei den streitgegenständlichen Fahrzeugen nach Beschaffenheit und Bauart um Personenkraftwagen im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 2 lit…

UFSW RV/0630-W/04Vorsteuerabzug für einen als Testfahrzeug genutzten Pkw eines Erfinders
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2007

…der Verwendung der Personenkraftwagen im Unternehmen. Unter die Bestimmung des § 12 Abs. 2 Z. 2 lit. b UStG 1994 fällt damit jedes unternehmerisch genutzte, u. U. auch unentbehrliche Fahrzeug, das nach seiner typischen Beschaffenheit und Bauart dem Begriff "Personenkraftwagen" im Sinne des KFG entspricht und…

UFSG RV/0461-G/06Vorsteuern für Kundeneinladungen zu einem Fahrsicherheitstraining sind nicht abzugsfähig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2007

…12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der §§ 8 Abs. 2 und 12 Abs. 1 Z…

UFSW RV/2195-W/02Eigenverbrauchsbesteuerung beim grenzüberschreitenden Pkw-Leasing (alte "unbefristete" Rechtslage vor BGBl. I Nr. 10 /2003)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2004

…den Unternehmer nach § 12 Abs. 2 Z 2 nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hätten; dies gilt nur insoweit, als der Unternehmer im Ausland einen Anspruch auf Vergütung der ausländischen Vorsteuer hat. Fest steht, dass die Regelung des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d UStG 1994…

BFG RV/3100393/2025Mercedes Benz Marco Polo - Personenkraftwagen: kein Vorsteuerabzug, kein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.07.2026

…22.12.2023 das Fahrzeug Mercedes Benz Marco Polo 300 d um EUR 133.935,26 (incl EUR 17.952,45 an Umsatzsteuer). Das Fahrzeug wurde als Personenkraftwagen (Fahrzeugklasse M1 im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 2.2.1 KFG 1967) am 22.12…

UFSW RV/1300-W/07Kein Vorsteuerabzug bei nachträglich zu Rallyefahrzeugen umgebauten Pkw
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.11.2007

…wie vor als "Personenkraftwagen (M1)" eingestuft werden und das durch die Zulassungsstelle vergebene Kennzeichen auch nach dem Umbau bestehen bleibt). Die gegenständlichen Kraftfahrzeuge sind daher nach wie vor als Pkw einzustufen, weshalb ein Vorsteuerabzug auf Grund der Ausschlussbestimmung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit…

UFSW RV/0895-W/03Normverbrauchsabgabe und Vorsteuerabzug für Rallyefahrzeuge - Klasse WRC
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2007Teil 1/2

…der Betriebsprüfung bei der Auslegung des § 12 Abs. 2 Z 2 b UStG keine über den Wortsinn hinausgehende Interpretation offen stehe. Denn nach dem Sinn der Gesetzesnorm habe der Gesetzgeber bei der steuerlichen Diskriminierung von Personenkraftwagen nicht Rallyefahrzeuge zur Verwendung im Spitzensportbereich vor Augen gehabt…

UFSI RV/0473-I/11Vorsteuerabzug bei Kleinbussen - Ausmaß der unternehmerischen Nutzung strittig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2013

…behandeln, als sie unternehmerischen Zwecken dienen. In den Fällen der lit. b müssen sie mindestens zehn Prozent unternehmerischen Zwecken dienen. Diese Zuordnung hat der Unternehmer bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraumes dem Finanzamt schriftlich mitzuteilen. Nach § 12 Abs. 2 Z 1. a) UStG idF ab 31…

BFG RV/7105149/2018Wohnmobile werden von der für Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen (sowie Krafträder) geltenden Vorschrift des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 nicht erfasst
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.03.2019

…261,47 für dessen Betrieb im Streitjahr die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 entgegenstand, weil es sich im Sinne dieser Vorschrift - unter Berücksichtigung der dazu erlassenen Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 - um einen Personenkraftwagen oder einen Kombinationskraftwagen handelte…

UFSW RV/3653-W/08Im gegenständlichen Verfahren dient der BMW X5 nicht zu mehr als 80 % der gewerblichen Vermietung. Daher sind die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Z. 2 lit. b UStG 1994 und die Voraussetzungen für die Steuerberfreiung gemäß § 3 Z. 3 NoVAG 1991 nicht gegeben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2011Teil 1/2

…Im Sinne des § 12 Abs.2 Z.2 lit. b UStG 1994 wird das Fahrzeug daher zu mindestens 80% zur gewerblichen Vermietung verwendet. Der Vorsteuerabzug ist damit zulässig. Grundsätzlich gelten Anschaffungen, die unmittelbar mit der Erzielung der Umsätze im Zusammenhang stehen als für das Unternehmen…

BFG RV/7105869/2016Behauptete Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 12 Abs. 2 Z 2a UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.12.2016

…Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der §§ 8 Abs. 2 und 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 sind, b) die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen…

UFSG RV/0392-G/07Keine sonstige Leistung im Sinne des § 3a Abs. 1a UStG 1994 bei Pkw-Auslandsleasing
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2011

…Personenkraftwagen (=Pkw) gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 nicht als für das Unternehmen angeschafft gelte, weshalb ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen sei. Danach liege ein steuerpflichtiger Eigenverbrauch im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG 1994 vor, wenn für die Leasingraten im…

BFG RV/2101538/20161. Wiederaufnahme des Verfahrens: Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung? 2. Vorsteuerabzug: Vorsteuerausschluss im Zusammenhang mit einem Land Rover Freelander 2 2,2 TD4_e 3. Vorsteuerberichtigung: § 12 Abs. 10 UStG 1994 dient nicht der Fehlerkorrektur
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2019

…Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abziehen. Gemäß § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG 1994 gelten nicht als für das Unternehmen ausgeführt Lieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen…