Personenkraftwagen Rz 531: Für die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen ist nicht die Bauart oder äußere Erscheinungsform eines Kraftfahrzeuges maßgebend, sondern ausschließlich die überwiegende betriebliche Nutzung. Die Frage der Beurteilung des Fahrzeuges als "Fiskal-LKW" hat damit nichts zu tun (VwGH 6.4.1988, 84/13/0124…
Personenkraftwagen im Betriebsvermögen Rz 1612: Aufwendungen für Kraftfahrzeuge, die überwiegend betrieblich verwendet werden und deshalb Betriebsvermögen darstellen, sind Betriebsausgaben (siehe auch Rz 531). Die pauschale Berücksichtigung der Fahrzeugaufwendungen durch den Ansatz von Kilometergeldern ist für derartige Fahrzeuge nicht zulässig (vgl. § 4 Abs. 1 Kilometergeldverordnung - KmGV…
9.1.3.20 Personenkraftwagen Rz 662: Die private Nutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges durch den Arbeitnehmer stellt einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis (Sachbezug) dar. Hinsichtlich der Bewertung siehe Rz 168 ff. Ersatzleistungen des Arbeitgebers für Reparaturen am Fahrzeug des Arbeitnehmers, das auf einer Dienstreise…
C.5.2.2. Klasse M1 (Personenkraftwagen) Rz 1505: Bei Kraftfahrzeugen der Klasse M1 bis 3,5 Tonnen höchstes zulässiges Gesamtgewicht (Personenkraftwagen) richtet sich der Steuersatz auch nach dem Datum der erstmaligen Zulassung des Kraftfahrzeuges. Dabei ist es unerheblich, in welchem Land die erstmalige Zulassung…
…erwogen: 1. Sachverhalt Der Beschwerdeführer - ein Rechtsanwalt - erwarb am 22.12.2023 das Fahrzeug Mercedes Benz Marco Polo 300 d um EUR 133.935,26 (incl EUR 17.952,45 an Umsatzsteuer). Das Fahrzeug wurde als Personenkraftwagen (Fahrzeugklasse M1 im Sinn des § 3 Abs. 1…
…angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat in den angefochtenen Bescheiden die von den laufenden Aufwendungen (Treibstoff-, Leasing- und Serviceaufwand) für den überwiegend betrieblich genutzten Personenkraftwagen der Marke Seat Leon 1,9 Sport Limited TDI-PD geltend gemachten Vorsteuern gekürzt [vgl. Bericht vom 22…
… 303 Abs. 4 BAO bzw. hinsichtlich des Streitjahres 2007 im Wege der Erstveranlagung die von der Berufungswerberin (Bw.) an eine deutsche Leasinggesellschaft bezahlten Leasingraten für Personenkraftwagen in Höhe von € 28.158,37 (2004), € 33.191,68 (2005), € 15.534,72 (2006) und…
…dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO die von der Berufungswerberin (Bw.) an eine deutsche Leasinggesellschaft bezahlten Leasingraten für einen Personenkraftwagen in Höhe von € 17.136,00 gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 lit…
… 303 Abs. 4 BAO die vom Berufungswerber (Bw.) an eine deutsche Leasinggesellschaft bezahlten Leasingraten für die Personenkraftwagen der Marke BMW 525d touring und Porsche 911 Carrera 4S Coupe in Höhe von € 14.493,66 (2005), € 15.578,75 (2006) und € 12.159…
…4 BAO die vom Berufungswerber (Bw.) an eine deutsche Leasinggesellschaft bezahlten Leasingraten für den Personenkraftwagen der Marke Mini One - die deutsche Umsatzsteuer wurde für beide Streitjahre vom Bundeszentralamt für Steuern in der jeweils beantragten Höhe vergütet - in Höhe von € 2.235,34 (2004) und…
…die in Tz. 17 und Tz. 15 des BP-Berichtes vom 15. Februar 1999 dargestellte berufungsgegenständliche Feststellung getroffen: Die aus der Anmietung von Personenkraftwagen, welche von der Bw. für die Produktion der Fernsehserie "A" verwendet wurden und in diesen Filmen als Requisiten dienten, stammenden Vorsteuerbeträge…
…bis zum Zeitpunkt des Beitritts Österreich zur Europäischen Gemeinschaft (Europäischen Union) geltenden Rechtslage (1. Jänner 1995) als typischer vom Vorsteuerausschlusstatbestand erfasster Personenkraftwagen einzustufen war. Da die übrigen erstattungsfähigen Vorsteuern lediglich den Betrag von 31,44 € erreichten, wurde das Erstattungsbegehren zu Gänze zu Recht abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Gabriele Krafft und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Angela Paulus, Mag. Michael Schiller und Friedrich Hagl im Beisein der Schriftführerin Andrea Moravec über die Berufungen der Bw. , Wien5, vertreten durch SteuerberaterX, Wien6, vom 12. April…
… 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 ("nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung....von Personenkraftwagen... stehen, ausgenommen ... Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % dem Zweck der gewerblichen Vermietung dienen..." im Sinne des…
…ein Sachverständiger für Kraftfahrzeugschadensfälle, habe die aus der Anschaffung des Personenkraftwagens der Marke Mercedes-Benz Puch G 350 CDI 6 resultierende Vorsteuer in Höhe von € 15.358,33 in der Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum Juni 2010 geltend gemacht. Da er zumeist in Begleitung eines…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des Zollamtes Z. vom 16. Oktober 2012, Zahl ******/13210/5/2010, betreffend Abweisung eines Antrages auf Einstellung der Vollstreckung, zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid…
…Eingangsabgaben in der Höhe von 9.600 Euro (Zoll: 3.000 Euro und Einfuhrumsatzsteuer: 6.600 Euro) mit, welche durch die Verwendung eines in Albanien zugelassenen Personenkraftwagens entgegen den zollrechtlichen Vorschriften, die im Verfahren der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben von Beförderungsmittel gälten…
…lit. b UStG 1994 gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von 'Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern' stehen, mit im vorliegenden Fall nicht in Betracht kommenden, im Gesetz normierten Ausnahmen nicht als für das Unternehmen ausgeführt…
…abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat unter Bedachtnahme auf die Feststellungen einer Außenprüfung die vom Berufungswerber (Bw.) durchgeführten Verkäufe von Personenkraftwagen (Einkauf der Fahrzeuge in Deutschland) - im Streitjahr 2003 vier und im Streitjahr 2004 drei - als nachhaltige Betätigung im Sinne des …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter N.N. in der Finanzstrafsache gegen R.A. , wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. Mai 2012 gegen das Erkenntnis des ZA St…