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UFSW RV/1129-W/06Anerkennung eines Chrysler "Grand Voyager" als Kleinbus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2006

…Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es sei auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus…

UStR 2000 Rz 1301–131310.2.6. Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

10.2.6. Personenbeförderung 10.2.6.1. Allgemeines Rz 1301: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3…

GK-04001.5. Kraftomnibusse
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.5. Kraftomnibusse Als Kraftomnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

GK-04001.2. Gelegenheitsverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2. Gelegenheitsverkehr (1) Gelegenheitsverkehr ist jener Verkehrsdienst, der nicht der Begriffsbestimmung des Linienverkehrs, einschließlich der Sonderformen des Linienverkehrs, entspricht und für den kennzeichnend ist, dass auf Initiative eines Auftraggebers oder des Verkehrsunternehmers selbst vorab gebildete Fahrgastgruppen befördert werden. Solche Fahrten verlieren ihre Eigenschaft als…

GK-04001.2.1. Pendelverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.1. Pendelverkehr Als Pendelverkehr gelten Verkehrsdienste, bei denen bei mehreren Hin- und Rückfahrten von demselben Ausgangsort nach demselben Zielort Reisende befördert werden, die zuvor in Gruppen zusammengefasst worden sind. Jede Reisegruppe, welche die Hinfahrt gemeinsam ausgeführt hat, wird bei einer späteren Fahrt geschlossen…

GK-04101.2. Gelegenheitsverkehr
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

1.2. Gelegenheitsverkehr Der Gelegenheitsverkehr im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 umfasst die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen die gewerbsmäßige Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr auf Grund des Kraftfahrliniengesetzes. Der Gelegenheitsverkehr umfasst daher Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.), Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt…

GK-04101.4. Omnibusse
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.4. Omnibusse Als Omnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

GK-04000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

0. Einleitung 0.1. Rechtsgrundlagen Die in der grenzüberschreitenden Personenbeförderung und in der Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, zu kontrollierenden Rechtsvorschriften sind folgende: 1.die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden…

GK-04001.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste Das sind Verkehrsdienste, die den Kriterien von Abschnitt 1.2.1. (Pendelverkehr), Abschnitt 1.2.2. (Rundfahrten mit geschlossenen Türen), Abschnitt 1.2.3. (Absetzfahrten) und Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) nicht entsprechen.

GK-04002.4. Fahrausweispflicht
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.4. Fahrausweispflicht (1) Fahrgäste, die einen Linienverkehr - mit Ausnahme der Sonderformen des Linienverkehrs - benützen, müssen während der gesamten Fahrt einen Einzel- oder Sammelfahrausweis mit sich führen, der folgende Angaben enthält: den Abfahrts- und Zielort sowie gegebenenfalls die Rückfahrt, die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises sowie den…

09 1202/4-IV/9/02Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 8. Jänner 2002, RS C-409/99, betreffend Kleinbusse
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1202/4-IV/9/0224.01.2002

…sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die aufgrund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus…

BFG RV/5100339/2017Vorsteuerabzug für Citroen Berlingo?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.04.2019

…gemacht worden. Im Zuge der USO-Prüfung sei festgestellt worden, dass die Erfordernisse der Verordnung über die Einstufung von Fahrzeugen als Kleinbus nicht erfüllt gewesen wären. Die maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit betrage laut Typenschein lediglich 5 Personen, statt der geforderten Anzahl von mehr als 6 Personen. …

BFG RV/2100632/2016Säumniszuschlag bei Rechtsirrtum
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.06.2017

…der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es sei auch nicht maßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes…

BFG RV/2100357/2016Vorsteuerabzug: Vorsteuerausschluss im Zusammenhang mit einem Audi Q7
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.01.2017

…der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch nicht maßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes…

UFSL RV/0245-L/10Kein Vorsteuerabzug für Opel Zafira
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2012

…wie im für die Beurteilung maßgeblichen, zum 1. Jänner 1995 geltenden Erlass - auf das kastenförmige Äußere und die maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit für mehr als sechs Personen abgestellt habe, sondern zusätzliche Voraussetzungen (Sitzkomfort und die Möglichkeit einer Reisegepäckmitnahme) verlangt habe. 3. Auf Grund der im Zuge…

UFSF RV/0470-F/09"Toyota Corolla Verso 7-sitzig 2,2 D-4D 135 DPF SOL", vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2010

…Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus…

UFSF RV/0320-F/07Vorsteuerabzug hinsichtlich VW Touran
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2009

…Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen einschließlich des Fahrzeuglenkers aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Das in § 5 der Verordnung BGBL…

UFSW RV/1174-W/02Umsatz- und Erlöszuschätzung bei einem Friseurbetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.04.2008Teil 2/2

…sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die aufgrund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus…

UFSW RV/3744-W/02Vorsteuerabzugsfähigkeit eines Opel Zafira
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2003

…des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächliche Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die aufgrund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Unmaßgeblich sei auch, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes…

GK-04101.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste Das sind Verkehrsdienste, die den Kriterien von Abschnitt 1.2.1. (Pendelverkehr), Abschnitt 1.2.2. (Rundfahrten mit geschlossenen Türen), Abschnitt 1.2.3. (Absetzfahrten) und Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) nicht entsprechen.