RIS AI
104 902 Treffer331 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1129-W/06Anerkennung eines Chrysler "Grand Voyager" als Kleinbus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2006

…verstehen, dass ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen…

GK-04001.5. Kraftomnibusse
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.5. Kraftomnibusse Als Kraftomnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

GK-04101.4. Omnibusse
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.4. Omnibusse Als Omnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

09 1202/4-IV/9/02Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 8. Jänner 2002, RS C-409/99, betreffend Kleinbusse
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1202/4-IV/9/0224.01.2002

…verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die aufgrund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es…

BFG RV/6100250/2021Vorsteuerabzugsberechtigung betreffend ein Fahrzeug der Marke Polaris Ranger 900
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.04.2024

…in der Beschwerde entgegnete das Finanzamt Österreich, dass aufgrund des Einbaus einer Sitzreihe die Fläche für die Personenbeförderung größer sei als die Ladefläche für die Güterbeförderung und sei ebenso das Gewicht betreffend die Personenbeförderungskapazität größer als das Gewicht betreffend die Güterbeförderungskapazität. Angesicht dessen sei ersichtlich…

BFG RV/2100632/2016Säumniszuschlag bei Rechtsirrtum
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.06.2017

…2002) unter einem Kleinbus ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und…

BFG RV/2100357/2016Vorsteuerabzug: Vorsteuerausschluss im Zusammenhang mit einem Audi Q7
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.01.2017

…ist unter einem Kleinbus ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und…

BFG RV/4100098/2011Jeep Wrangler - Einstufung als PKW
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.04.2015

…woraus sich bei einer Gesamtnutzlast von 350 kg ein rechnerisches Übergewicht der Warenbeförderungs- zur Personenbeförderungskapazität ergebe. d.) Die Pritsche wäre mit 1259 mm länger als 50% des Radstandes von 2373 mm. Das Finanzamt wies die Beschwerde (vormals Berufung) mit Berufungvorentscheidung ab und begründete seinen Standpunkt…

BFG RV/4100446/2011Normverbrauchsabgabe für Wohnmobil
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.05.2014

…technischen Voraussetzungen, dass es nicht unter Personenkraftwagen bzw. Kombinationskraftwagen einschließlich Kleinbussen mit einer Personenbeförderungskapazität von weniger als 10 Personen fällt. Es hat ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 5 Tonnen und ist motorisierungsmäßig mit einem ausschließlich in LKW`s eingebauten Antriebsaggregat inkl. Getriebe ausgestattet…

UFSW RV/2188-W/09Vorsteuerabzug für den Hummer H2?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2010

…kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazitäten seien nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die aufgrund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungskapazitäten abzustellen. Es sei auch unmaßgebend…

UFSL RV/0942-L/07Kein Vorsteuerabzug für Hummer H1
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2010

…zugelassen gewesen wäre und deshalb auch nicht in der Liste der vom BMF anerkannten Klein-LKW angeführt sei. Das Überwiegen der Lastenbeförderungskapazität gegenüber der Personenbeförderungskapazität im Verhältnis 2:1 verlange aber auch eine zolltarifische Behandlung als LKW (Position 8704 der KN). Dieses Überwiegen ergäbe sich…

UFSF RV/0470-F/09"Toyota Corolla Verso 7-sitzig 2,2 D-4D 135 DPF SOL", vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2010

…verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen…

UFSF RV/0320-F/07Vorsteuerabzug hinsichtlich VW Touran
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2009

…sei, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen einschließlich des Fahrzeuglenkers aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen…

UFSW RV/1174-W/02Umsatz- und Erlöszuschätzung bei einem Friseurbetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.04.2008Teil 2/2

…verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die aufgrund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es…

UFSW RV/3744-W/02Vorsteuerabzugsfähigkeit eines Opel Zafira
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2003

…das ein kastenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als 6 Personen (incl. des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächliche Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die aufgrund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Unmaßgeblich sei auch…

BFG RV/2100071/2019Das Anbieten eines Vortrages, Seminares für eine von vorneherein bestimmte Personengruppe stellt keine Veranstaltung dar, die als Veranstaltung mit Eintrittsberechtigung angesehen werden kann, da das Leistungsentgelt nicht von der Anzahl der teilnehmenden Personen bestimmt wird wie etwa bei kulturellen, sportlichen, wissenschaftlichen Veranstaltungen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.07.2020

…verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen…

BFG RV/5100339/2017Vorsteuerabzug für Citroen Berlingo?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.04.2019

…verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Zahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen…

BFG RV/7104372/2009Der Citroen C4 Grand Picasso ist kein vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.03.2018

…verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen…

BFG RV/2100345/2016Betriebsausgabenabzug: Angemessenheitsgrenze bei einem Audi Q7 (Luxustangente)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2017

…das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungs-möglichkeit abzustellen…

BFG RV/7102840/2012Kein Vorsteuerabzug für ein Wohnmobil
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2016

…Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die aufgrund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es sei…