IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Wiebke Peperkorn in der Beschwerdesache ***AS1***, ***AS1-Adr***, über das von der belangten Behörde als Beschwerde gewertete Anbringen vom 2. Februar 2025 betreffend den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. März 2024 hinsichtlich…
…Ra 2023/13/0156, mit Hinweisen auf Vorjudikatur). Ausgehend von diesen in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der Auslegung von Parteianbringen ergibt sich für den vorliegenden Beschwerdefall Folgendes: Der im Schreiben vom 26.2.2024 gestellte "Antrag, die Abgabenforderungen von insgesamt € 173.456,00…
…Partei zu erforschen (vgl. wiederum VwGH 29.7.2020, Ra 2020/13/0046 m.w.N.). Mit der Frage der Qualifizierung eines über FinanzOnline eingelangten Parteianbringens hatte sich das Bundesfinanzgericht - zuletzt - im Erkenntnis vom 10.7.2025, RV/4100142/2025, zu befassen und im Rahmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bfin , Adr , gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 5. Juli 2013, St.-Nr. **7**/**** , betreffend Säumniszuschlag, zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben 2. Eine Revision an den…
…weshalb diese zu Recht von der belangten Behörde als Vorlageantrag gewertet wurde (vgl. die oben zitierte Rechtsprechung des VwGH zur Auslegung von Parteianbringen). Diese als Vorlageantrag zu wertende zweite Beschwerde nahm die Bf. mit ihrem Schreiben vom 19.8.2024 zurück. Dass nur diese als…
…der Auslegung von Parteianbringen auf das aus diesen erkenn- und erschließbare Ziel des Einschreiters an; Parteierklärungen und damit auch Anbringen sind ausschließlich nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Dem Geist des AVG ist ein übertriebener Formalismus fremd, weswegen auch bei der Auslegung von Parteianbringen im Sinn…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache betreffend das als "Berufung gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommenssteuer 2008" bezeichnete Anbringen des Johannes P*****, *****Adresse*****, vom 2. 1. 2014, beim Finanzamt eingebracht am 7. 1. 2014…
…die zweite Rate der Quotenzahlung in Höhe von € 1.087,42 entrichtet worden. Nach der Rechtsprechung des VwGH seien als Rückzahlungsantrag bezeichnete Parteianbringen als Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides zu deuten, wenn es dabei inhaltlich um Meinungsverschiedenheiten zwischen den Verfahrensparteien über Gebarungsakte auf einem…
…Gewährung eines Fixkostenzuschusses 800.000 die Erlassung eines Bescheides, weil die Höhe des ausbezahlten Zuschusses von der beantragten Höhe abgewichen sei. Für die Beurteilung eines Parteianbringens kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf dessen Inhalt an, auf das erkennbar oder zu erschließende Ziel des…
…nicht ausreichten, wird eine Zahlungserleichterung nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht kommen. 3.9. Umfang und Inhalt der Zahlungserleichterung Rz 244: Ein von einem Parteianbringen abhängiger Verwaltungsakt ist zwar grundsätzlich rechtswidrig, wenn er ohne einen entsprechenden Parteiantrag erlassen wird (VwGH 17.6.1992, 91…
…Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig erhoben oder zurückgezogen wird, ist die Strafverfügung zu vollstrecken. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es bei der Auslegung von Parteianbringen auf das aus diesem erkenn- und erschließbare Ziel des Einschreiters an; Parteierklärungen und damit auch Anbringen sind ausschließlich nach…
…Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig erhoben oder zurückgezogen wird, ist die Strafverfügung zu vollstrecken." Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es bei der Auslegung von Parteianbringen auf das aus diesem erkenn- und erschließbare Ziel des Einschreiters an; Parteierklärungen und damit auch Anbringen sind ausschließlich nach…
…Zl. Fr 2014/16/0001, mwN). Bei der Auslegung von Parteianbringen kommt es auf das aus diesen erkenn- und erschließbare Ziel des Einschreiters an. Parteierklärung und damit auch Anbringen sind ausschließlich nach ihrem objektiven Erklärungswert zu interpretieren. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist es…
…woraus ebenfalls zu erschließen ist, dass eine den Ausgang des Antrags antizipierende Beurteilung nicht maßgeblich dafür sein kann, ob seitens der Abgabenbehörde oder des Bundesfinanzgerichts eine Entscheidung über das Parteianbringen getroffen werden muss. Schließlich wird fallbezogen auch in der Literatur vertreten, dass der Pflicht zur…
…alle noch aushaftenden Teilbeträge sofort fällig werden, wenn der Bestrafte mit mindestens zwei Ratenzahlungen in Verzug ist." Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es bei der Auslegung von Parteianbringen auf das aus diesem erkenn- und erschließbare Ziel des Einschreiters an; Parteierklärungen und damit auch Anbringen…
…Jänner 2024 als Beschwerde gegen die Vollstreckungsverfügung vom 27. Dezember 2023. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es bei der Auslegung von Parteianbringen auf das aus diesem erkenn- und erschließbare Ziel des Einschreiters an; Parteierklärungen und damit auch Anbringen sind ausschließlich nach ihrem objektiven Erklärungswert…
…März 2013, 2011/16/0200, mwN). Bei der Auslegung von Parteianbringen kommt es auf das aus diesem erkenn- und erschließbare Ziel des Einschreiters an; Parteierklärungen und damit auch Anbringen sind ausschließlich nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist es der…
…Bundesfinanzgericht die Säumnisbeschwerde als unbegründet ab. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, das Säumnisbeschwerderecht nach § 284 Abs. 1 erster Fall BAO (Anbringen) umfasse auch Parteianbringen auf Durchführung einer nicht im Ermessen stehenden Bescheidanpassung nach § 295 Abs. 1 BAO. Solche Bescheidanpassungen seien jedoch gemäß § 302 Abs…
…Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig erhoben oder zurückgezogen wird, ist die Strafverfügung zu vollstrecken." Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es bei der Auslegung von Parteianbringen auf das aus diesem erkenn- und erschließbare Ziel des Einschreiters an; Parteierklärungen und damit auch Anbringen sind ausschließlich nach…
…aufheben (lit a), abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen feststellen (lit b), oder über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen (lit c). Bei der Beurteilung von Parteianbringen ist grundsätzlich der Inhalt des Anbringens, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes maßgebend. Die Anwendung dieses Grundsatzes setzt…