… 2 Abs. 1 KStG für den Betrieb gewerblicher Art. Zur Beurteilung, ob im konkreten Fall der "Schwesterngestellung" von Ordensschwestern überhaupt ein Betrieb gewerblicher Art begründet werden könne, sei vorrangig der Wille des Gesetzgebers zu hinterfragen und zu beachten. Durch das dKStG 1934 wurde die Steuerpflicht…
…Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte, die dem Pfründeninhaber zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zukommen wie die Kongrua-Ergänzung). Werden Angehörige geistlicher Orden zu Dienstleistungen an weltlichen Einrichtungen (zB Abstellung von Ordensschwestern zur Krankenpflege an ein Spital einer Gebietskörperschaft) abgestellt, so wird im Regelfall ein Dienstverhältnis…
…die Liegenschaft zu erwerben und darauf exklusive Wohnungen zu errichten. Eine Machbarkeitsstudie sei erstellt und Verkaufsgespräche geführt worden. Dabei seien die Ordensschwestern bereit gewesen, die Liegenschaft nur an die "Gruppe A" zu veräußern, da ihnen persönliche Verhältnisse (wie zB der Personenstand "verheiratet") sehr wichtig gewesen…
… 2 Abs. 1 KStG für den Betrieb gewerblicher Art. Zur Beurteilung, ob im konkreten Fall der "Schwesterngestellung" von Ordensschwestern überhaupt ein Betrieb gewerblicher Art begründet werden könne, sei vorrangig der Wille des Gesetzgebers zu hinterfragen und zu beachten. Durch das dKStG 1934 wurde die Steuerpflicht…
…zur Haftung der Abzugssteuer herangezogen und zur Entrichtung der Beträge innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheids aufgefordert. Daraufhin erhob die Bf mit Schriftsatz vom 24.04.2015 Beschwerde gegen die Haftungsbescheide sowie Antrag auf Aussetzung der Einhebung. Begründend wurde ausgeführt, dass Ordensschwester A. B…
…ausgeführt - die Vorbereitungszeit nicht der Erlernung eines konkreten Berufes zur Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit dient, sondern als erster Teil der Tätigkeit als (angehende und ehrenamtlich tätige) Ordensschwester dem Ziel der Festigung der Berufung und dem Leben entsprechend dieser Berufung dient. 7. Wie bereits vom Finanzamt ausgeführt…
…Kurs. zu 6. Dies sie ihm vom Datenschutz verwehrt worden. Aber sie wären 16 Personen gewesen, 8 ReligionslehrerInnen vom RPI und 8 Personen vom Katholischen Bildungswerk (1 Priester, 1 Ordenspriester, 1 Ordensschwester, 2 Pastoralassistenten, 1 Ärztin, 1 pensionierter Religionslehrer, 1 Person wisse er nicht). zu…
…Abs. 2 Z 3 KStG 1988, KStR 2001 Rz 1473 3.2. Sachverhalt Ein Konvent widmet Teile des vorhandenen Kapitalvermögens der Versorgung seiner Ordensschwestern. Von der Provinzvorstehung des Konvents wird zu diesem Zwecke ein Statut zur Errichtung eines "internen Fonds" abgefasst, in dem festgelegt wird…
…usw.) zwar nicht körperschaftsteuerrechtlich, wohl aber umsatzsteuerrechtlich nach § 2 Abs. 3 UStG 1972 stets als Betrieb gewerblicher Art gilt. 3.2. Die Gestellung von Ordensschwestern, anderen Ordensangehörigen oder Priestern für Dienstleistungen in weltlichen und kirchlichen Einrichtungen (zB Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten, Alters-, Blinden- und Siechenheimen…
…Unterstützung Arbeit annehmen hätte können und mir wäre viel erspart geblieben. Aus o.a. Gründen möchte ich daher gegen ihren Abweisungsbescheid berufen, da daraus hoffentlich hervorgeht, dass ich ohne Ordensschwestern, einem verständigen und geduldigen Chef und meiner Ausdauer, die eine psychische Erkrankung nach sich zog…