…UStG 1994 gelegt wird, ist im Regelfall aus der ausgewiesenen Umsatzsteuer zu ersehen. Auf Grund einer Option im Einzelfall ist in der Rechnung der auf das gesamte Entgelt entfallende Steuerbetrag auszuweisen. Im Falle der Differenzbesteuerung wird die Steuer vom Differenzbetrag errechnet, darf aber in einer…
…Grundsatz von Treu und Glauben hinweist, ist ihr zuzugestehen, dass unrichtige Auskünfte im Einzelfall diesen Grundsatz verletzen können, was eine Unbilligkeit nach der Lage des Falles und somit die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge hätte. Allerdings ist ein Aufteilungsschlüssel, mit dem das Verhältnis zwischen beweglichem…
…etc.), sodass auch die ähnlichen Leistungen den berufstypischen Leistungen gleichen müssen. Wo die berufstypische Tätigkeit und die Ähnlichkeit mit ihr endet, ist im Einzelfall schwierig zu entscheiden. Bei den Anwälten werden zu den berufstypischen Tätigkeiten auch die Tätigkeit als Konkurs- oder Ausgleichsverwalter, als Treuhänder, Liquidator…
…etc.), sodass auch die ähnlichen Leistungen den berufstypischen Leistungen gleichen müssen. Wo die berufstypische Tätigkeit und die Ähnlichkeit mit ihr endet, ist im Einzelfall schwierig zu entscheiden. Bei den Anwälten werden zu den berufstypischen Tätigkeiten auch die Tätigkeit als Konkurs- oder Ausgleichsverwalter, als Treuhänder, Liquidator…
…etc.), sodass auch die ähnlichen Leistungen den berufstypischen Leistungen gleichen müssen. Wo die berufstypische Tätigkeit und die Ähnlichkeit mit ihr endet, ist im Einzelfall schwierig zu entscheiden. Bei den Anwälten werden zu den berufstypischen Tätigkeiten auch die Tätigkeit als Konkurs- oder Ausgleichsverwalter, als Treuhänder, Liquidator…
…etc.), sodass auch die ähnlichen Leistungen den berufstypischen Leistungen gleichen müssen. Wo die berufstypische Tätigkeit und die Ähnlichkeit mit ihr endet, ist im Einzelfall schwierig zu entscheiden. Bei den Anwälten werden zu den berufstypischen Tätigkeiten auch die Tätigkeit als Konkurs- oder Ausgleichsverwalter, als Treuhänder, Liquidator…
…etc.), sodass auch die ähnlichen Leistungen den berufstypischen Leistungen gleichen müssen. Wo die berufstypische Tätigkeit und die Ähnlichkeit mit ihr endet, ist im Einzelfall schwierig zu entscheiden. Bei den Anwälten werden zu den berufstypischen Tätigkeiten auch die Tätigkeit als Konkurs- oder Ausgleichsverwalter, als Treuhänder, Liquidator…
…etc.), sodass auch die ähnlichen Leistungen den berufstypischen Leistungen gleichen müssen. Wo die berufstypische Tätigkeit und die Ähnlichkeit mit ihr endet, ist im Einzelfall schwierig zu entscheiden. Bei den Anwälten werden zu den berufstypischen Tätigkeiten auch die Tätigkeit als Konkurs- oder Ausgleichsverwalter, als Treuhänder, Liquidator…
…dass die herrschende zivilrechtliche Lehre die Ansicht vertrete, dass Optionen per se übertragbar seien, sofern nicht im Einzelfall deren Übertragbarkeit ausgeschlossen wurde (vgl. dazu auch Schaschl. Stock Options, 35 mwN). Da in den gegenständlichen Optionsbedingungen keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der entgeltlichen Übertragbarkeit der Optionen enthalten gewesen…
…5.2002, 99/15/0199; VwGH 2.2.2010, 2007/15/0253), sondern nur in die Richtigkeit von hier nicht gegebenen Rechtsauskünften im Einzelfall durch die zuständige Abgabenbehörde (zB VwGH 24.5.2007, 2005/15/0052; VwGH 28.10.2009, 2008/15/0054). Außerdem ist…
…elektronisch übermittelt. Mit Einkommensteuerbescheid vom 25.2.2013 setzte die Abgabenbehörde die Einkommensteuer 2011 fest. Dabei wurde der Umstand der im Zuge der GPLA-Prüfung nachversteuerten Stock Options Rechnung getragen, indem die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug (31.308,83 Euro) um den vorerst…
…auszuüben und die Belegenheit von eigenem Vermögen als Beispiele wirtschaftlicher Bindungen. Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Beziehungen sei insbesondere die Höhe der Einkünfte in den Vertragsstaaten ausschlaggebend. Den genannten Merkmalen könne im Einzelfall unterschiedliche Bedeutung zukommen, ohne dass deshalb zwischen ihnen eine feste Rangfolge bestehe…
…es muss im Einzelfall geprüft werden, ob das abgeschlossene Rechtsgeschäft als Mietvertrag oder als Kaufvertrag zu beurteilen ist. Man kann davon ausgehen, dass dann von einer Anschaffung durch den Mieter auszugehen sei, wenn die Mietzahlung bei Ausnützung der eingeräumten Option auf den von vornherein fest…
…B.Bank einen Rahmenvertrag für künftige Finanztermingeschäfte samt Anhängen für Options- und Devisengeschäfte. In der Folge schloss die Bf. mit der Bank eine Reihe von Finanztermingeschäften, bei denen es sich hauptsächlich um Cross Currency Swaps handelte. Im Jahr 2011 führte das Finanzamt bei der Bf…
…es mangels entsprechender Überprüfungsmöglichkeit dem Steuerberater überhaupt nicht möglich sei, zu sagen, ob er das entsprechende Feld zur Option im elektronischen Eingabeformular ausgefüllt habe oder nicht. Über die Berufung wurde erwogen: Der durch BGBl. I Nr. 71/2003 geänderte Absatz 2 und der durch BGBl…
…Grundstücken im Sinne des § 2 Grunderwerbsteuergesetzes 1987 sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 steuerfrei, wobei nach § 6 Abs. 2 UStG 1994 für den (liefernden) Unternehmer die Möglichkeit besteht, zur Steuerpflicht zu optieren. Mit dem Verzicht auf die Steuerbefreiung (Option zur…
…Präsentationsrechts ("argumentum a maiori ad minus") gelten. Ohne Zweifel ergebe sich aus der Judikatur des VwGH, dass bereits die bloße Vereinbarung aller denkmöglichen, im Einzelfall nicht zu prüfenden Kündigungsgründe des MRG als ausreichend anzusehen sei. Es sei daher nicht darauf abzustellen, wie wahrscheinlich es sei…
…Präsentationsrechts ("argumentum a maiori ad minus") gelten. Ohne Zweifel ergebe sich aus der Judikatur des VwGH, dass bereits die bloße Vereinbarung aller denkmöglichen, im Einzelfall nicht zu prüfenden Kündigungsgründe des MRG als ausreichend anzusehen sei. Es sei daher nicht darauf abzustellen, wie wahrscheinlich es sei…
…Präsentationsrechts ("argumentum a maiori ad minus") gelten. Ohne Zweifel ergebe sich aus der Judikatur des VwGH, dass bereits die bloße Vereinbarung aller denkmöglichen, im Einzelfall nicht zu prüfenden Kündigungsgründe des MRG als ausreichend anzusehen sei. Es sei daher nicht darauf abzustellen, wie wahrscheinlich es sei…
…der Ansicht, die Option ausgeübt zu haben. Auch wurde im konkreten Fall kein Vorteil (wie zB. Zinsersparnis im VwGH-Erkenntnis 97113/0237) lukriert. Der Sachverhalt ist daher mit dem zitierten VwGH-Erkenntnis nicht vergleichbar. Im konkreten Fall müssen die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden, wie…