…wird und sich nachträglich die Unrichtigkeit derselben herausstellt ( VwGH 24.04.1996, 93/15/0076). Derartige besondere Umstände sind - abgesehen davon, dass das Finanzamt hier keinen Vollzugsspielraum hatte - im gegenständlichen Fall nicht zu erkennen. Die Bw. hat - wenngleich in langjähriger von Lohnsteuer- und Betriebsprüfung unbeanstandeter…
…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Marsoner & Partner GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag sowie Säumniszuschlag für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31…
…Sicherheit das gleiche Entgelt erhalten und zudem noch die von seiner Frau nicht verrechneten Überstunden samt entsprechenden Zuschlägen erhalten würde. Auch habe er darauf hingewiesen, dass in den vorhergehenden Betriebsprüfungen diese Thematik jeweils angesprochen worden sei und nach entsprechenden Überprüfungen durch die Behörde das Gehalt…
…vor, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb, was dem gegenständlichen Sicherstellungsauftrag ebenfalls die Grundlage entziehe, da die Beschwerdeführerin naturgemäß in diesem Fall keine Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen habe. Lediglich der Vollständigkeit halber werde festgehalten, dass Auftragnehmer, die grundsätzlich als freie Dienstnehmer zu qualifizieren wären…
…Monaten abfielen, so ergibt sich eine durchschnittliche monatliche Abfuhrdifferenz von weniger als € 100,00, welche zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der lohnabhängigen Abgaben durch entsprechende Guthaben am Abgabenkonto gedeckt gewesen wären. Keine Anhaltspunkt bieten die Aktenlage und die Ermittlungsergebnisse dafür, dass der Bf. geringere Beträge…
…000 Euro nunmehr angesetzt worden seien. Da dazu jedoch kein Lohnzettel vorliege (das diesbezügliche Prüfverfahren sei noch nicht abgeschlossen) könne keine Lohnsteuer angerechnet werden und verwies im Falle einer eventuell später erfolgenden Übermittlung eines Jahreslohnzettels auf die Möglichkeit einer Wiederaufnahme. In ihrem Vorlageantrag vom 9…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Bf., gegen die Bescheide des Finanzamts Judenburg Liezen vom 16. August 2011, betreffend Haftung für Lohnsteuer gemäß § 82 EStG 1988 für die Jahre 2007 bis 2009, beschlossen: Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 278…
…durch den Steuerberater Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/1/Top 12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 19.12.2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13.12.2017 betreffend Haftung Lohnsteuer für die Jahre 2013 und…
…der sich auf Grund der Erfassung der Bezüge der vier Lohnzettel ergebenden Abgabennachforderung - nicht hinaus. Gemäß den erlassenen Bescheiden und dem Vorlagebericht Verf 46 wurden die vom Bw. angesprochenen anrechenbaren Lohnsteuern nie gemeldet und abgeführt. Unter Bedachtnahme auf die Nichtvorlage von Belegen durch den Bw…
…Pensionskassengesetzes die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn (§ 47) nicht erhoben hat. (3) Der Arbeitnehmer kann unmittelbar in Anspruch genommen werden, wenn er und der Arbeitgeber vorsätzlich zusammenwirken um sich einen gesetzeswidrigen Vorteil zu verschaffen, der eine Verkürzung der vorschriftsmäßig zu berechnenden und abzuführenden Lohnsteuer bewirkt.…
…29.11.2010 der Bf. Bezüge in Höhe von € 4.908,79 erhalten habe und eine anrechenbare Lohnsteuer in Höhe von € 758,03 vorliege. Würde man nun die beiden im Bescheid angeführten falschen Jahreslohnzettel durch den richtigen ersetzen, ergebe sich für den Bf…
…Anmerkung: nach Anrechnung der Lohnsteuer.) Das Finanzamt beantragt die Vorlage in diesem Sinne zu erledigen." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt: Das Bundesfinanzgericht geht von den zuletzt aufgrund des Vorhaltsverfahrens durch das Finanzamt vom Bf. übermittelten Lohnabrechnungen sowie den aktenkundigen Lohnzetteln und den daraus resultierenden Lohnverhältnissen…
…und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrenslauf Mit Bescheid vom 07.02.2013 erfolgte die Veranlagung der Bf. zur Einkommensteuer 2011 durch…
…11.2011, RV/3480-W/10). Durch die „Beschlagnahme sämtlicher liquider Mittel“ (laut Berufung der GmbH) musste die GmbH Konkurs anmelden. Im Zuge der Bp sind Feststellungen dahingehend getroffen worden, dass die GmbH statt Lohnaufwand korrekt auszuweisen und die entsprechenden Abgaben zu leisten, Rechnungen an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 3. Dezember 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…Nettostundensatz mal geleisteter Stunden und Nettoauszahlung It. Lohnverrechnung wird in bar, in Kuverts übergeben, ausbezahlt. Da die „offizielle" Lohnverrechnung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten (Nettolohnvereinbarung) entsprach, wurden im Zuge der Prüfung in einer „Auf-Hundert- Rechnung" die vom Arbeitgeber zu tragende Lohnsteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B , über die Beschwerde vom 5.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamts Braunau Ried Schärding vom 17.09.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
…durch Vorlage der Arbeitsaufzeichnungen sein Vorbringen entsprechend unter Beweis zu stellen. Dies ist unterblieben. Der Prüfer konnte sich bei seiner Feststellung, dass die fünf angeblichen Subunternehmer (Fremdleister) tatsächlich nicht für den Bw tätig geworden waren und die entsprechenden Rechnungen daher Scheinrechnungen waren insbesondere darauf stützen…
…abweisenden Beschwerdevorentscheidung (BVE) führte das Finanzamt begründend aus wie folgt: „Die Jahreslohnzettel der Firma Unternehmen1 (kurz: X) wurden durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt überprüft und die Richtigkeit wurde bestätigt. Im Monat Oktober haben Sie eine Akontozahlung erhalten. Es wurden nur die tatsächlich von der Firma ausbezahlten…
…wird auch von ihr nicht bestritten. Dies wird auch durch die Angaben des Lebensgefährten der Bw im Vorlageantrag, auf die noch genauer eingegangen wird, bestätigt. Aus dem Lohnzettel ist auch ersichtlich dass, sehr wohl Weihnachts- und Urlaubsgeld ausbezahlt wurde. Auf die Kennzahl 220 des Lohnzettels…