IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Name und die beisitzende Richterin R sowie die fachkundigen Laienrichter Name1 und Name2 im Beisein der Schriftführerin Name3 in der Beschwerdesache Name4, Adresse, vertreten durch Beste & Partner Steuerberatung GmbH, Stubenring 18/5a, 1010 Wien, über…
…mit Schreiben vom 16. Mai 2010 an das Finanzamt der Betriebsstätte mit dem Vorbringen, dass sie vom Arbeitgeber für den Zeitraum Jänner bis März 2009 keine Nettolohnzahlungen erhalten hätte, herangetreten und hat einen korrigierten Lohnzettel vorgelegt. Wie obenstehend dargelegt, besteht für den Arbeitgeber die Verpflichtung…
25 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988) Rz 1194: Ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat, kann nur nach der Sachlage im Zeitpunkt des Abzuges beurteilt werden (VwGH 21.12.1956, 0359/55). Der Arbeitgeber kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im…
…dass er für Herrn B eine Beschäftigung bei der Bw. von 150 Tagen je Kalenderjahr und eine tägliche Nettolohnzahlung von S 1.000,00 plus den Wert der freien Station von täglich S 90,00 schätzte. Die Nachforderung an Lohnsteuer je Kalenderjahr wurde vom Prüfer…
19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…
…auch keine Haftung ausgesprochen werden. Zu den Lohnabgaben 03/2014 ist auszuführen, dass auch keine Nettolohnzahlung an die Empfänger geleistet worden ist und daher auch kein Einbehalt und keine Nichtabfuhr von Lohnabgaben erfolgt ist. Eine Haftung scheidet daher von vornherein aus. Über die Beschwerde wurde…
…Arbeitnehmers grundsätzlich auf einen Bruttobetrag (OGH 17.3.2004, 9ObA72/03h). Eine Nettolohnzahlung liegt nur dann vor, wenn eine solche ausdrücklich vereinbart worden ist oder wenn aus den Umständen des Einzelfalles der Verpflichtungswille des Arbeitgebers, zusätzlich zu dem den Dienstnehmern zugeflossenen Nettobetrag die Lohnsteuer zuzuwenden…
… 83 Abs. 1 EStG 1988) aus Zweckmäßigkeits- oder Billigkeitserwägungen rechtfertigen würden. Betreffend der Höhe der Einnahmen ist auf die vom Prüfer dem BFG übermittelten Liste zu verweisen. Dieser Liste sind die Nettolohnzahlungen/Lohnkonto und Auszahlungen/Bar zu entnehmen (s. Verfahrensverlauf). Daraus ergibt sich eine Differenz…
…und 6-7/2007 die ausbezahlten "Schwarzlöhne" mit 1.000 Euro pro Monat geschätzt. Für 07/2006 bis 06/2007 wurden die Differenzen zwischen den Zahlungen laut Auszahlungsheft und den Nettolohnzahlungen laut Lohnkonto, sowie die zusätzlichen Zahlungen an w und u angesetzt. Da angenommen wurde…
…1 % (Eingangsrechnungen: 628.990 €, bezahlte Eingangsrechnungen: 359.466 €), Löhne: 59 % (Nettolohnsummen 10/2002 bis 5/2003: 155.755,27 €; Nettolohnzahlungen 10/2002 bis 5/2003: 91.170,22 €). Nach Ansicht des Bw. folge hieraus, dass Gläubiger und Dienstnehmer gegenüber dem Finanzamt…
…gerichtet war. Insbesondere die in Punkt 11. vereinbarte "aufschiebende" Bedingung, wonach der (Vertrags-)Beginn der monatlichen Nettolohnzahlungen durch die Leistung einer Kautionszahlung aufschiebend bedingt ist, lässt erkennen, dass das vereinbarte monatliche "Netto"Gehalt in Form der Kautionszahlung fließen sollte. Auch die diesfalls unzutreffende Ausstellung des…
…möglich war. Es wurde daher die Bemessungsgrundlage für eine Nachzahlung der Lohnabgaben geschätzt. Hiebei ging der Prüfer folgendermaßen vor: Die gesamten Nettolohnzahlungen der Jahre 2003 und 2004 wurden zunächst um die Lohnauszahlungen für diejenigen Personen vermindert, deren tatsächliche Arbeitszeit mehrfach als richtig bestätigt wurde. Abgezogen…
…2005 ein Kassenbestand von € 10.287,24 sowie Forderungen in Höhe von € 29.154,64 hervorgehen und zum Anderen im gesamten haftungsgegenständlichen Zeitraum laut ausgestellter Lohnzettel folgende Nettolohnzahlungen getätigt wurden: | Jahr | Anzahl der Mitarbeiter | Lohnzahlungen | 2004 | 11 | …
…1-6/2007 sowie 6-7/2007 werden zusätzlich ausbezahlte Löhne in Höhe von 1.000 Euro pro Monat geschätzt. Für 7/2006-6/2007 werden die Differenzen zwischen den Zahlungen lt. Auszahlungsheft und den Nettolohnzahlungen lt. Lohnkonto, sowie die zusätzlichen Zahlungen an Frau R…
16.5 Gesetzliche Vermutung einer Nettolohnvereinbarung (§ 62a EStG 1988) Rz 1038j: Bei Beschäftigungsverhältnissen gilt ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart, wenn der Arbeitgeber die Anmeldeverpflichtung des § 33 ASVG nicht erfüllt und die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten und abgeführt hat. Für den Zeitraum der illegalen Beschäftigung ist das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH, Hans Hatschek-Straße 19-23, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 7. Juni 2017 gegen den Feststellungsbescheid 2015 des Finanzamtes Linz vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch SRT Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsges. & Co KG, Breitenfelder Gasse 7, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 08. Mai 2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien…
19.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze 19.2.4.1 Durchgehendes Arbeitsverhältnis Rz 1068: Beispiel 1: Monatsbezug 500 Euro, Sonderzahlung (Urlaubszuschuss) 500 Euro Das Jahressechstel beträgt 1.000 Euro, die Sonderzahlung ist, weil sie unter dem Jahressechstel und…
19.8.4 Nachzahlungen (§ 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988) Rz 1105: Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Siehe auch Beispiel Rz 11105. Rz 1105a: Nachzahlungen für abgelaufene…
19.8 Besteuerung von Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen 19.8.1 Allgemeines Rz 1100: Vergleichssummen (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988§ 67, Rz 1103 Abs. 8 lit. a EStG 1988), Kündigungsentschädigungen (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988, Rz 1104a), Kündigungsentschädigungen undbei Auszahlung bis…