…30.4.2011. Im Jahr 2011 erfolgten bis zur Endabrechnung (April/Mai) keinerlei Zahlungen. Der Steuerpflichtige befand sich längere Zeit im Krankenstand. Bei der Endabrechnung wurden vom Arbeitgeber folgende Gehaltsteile ausbezahlt: Nachzahlungen für das Vorjahr 1.861,06 (935,80; 646,67; 138,54; 140…
…eine Nachzahlung desselben Arbeitgebers für das Kalenderjahr 2004. Bis zum 31.12.2004 gebührende Bezüge seien über das Bundesrechenzentrum abgerechnet worden, Lohnzettel für diesem Zeitraum würden daher unter dem Namen "Bundesdienst" aufscheinen. Die dort ausgewiesene Lohnsteuer entspreche den rechtlichen Bestimmungen für Nachzahlungen aus Vorjahren und…
…tatsächlich entrichteten Ertragsteuern ohne Periodenabgrenzung (OECD, Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung, II.4.1). Es sind hier daher beispielsweise Körperschaftsteuervorauszahlungen bzw. -nachzahlungen, die Mindest-KöSt, Quellensteuern, sowie Gutschriften und Nachzahlungen für Vorjahre, die bereits auf Kassenbasis getätigt wurden, einzutragen (vgl. EU-Amtshilferichtlinie, Anhang III…
…Die sodann im Abgabenverfahren vorgenommenen (umsatzsteuerrechtlichen) Hinzurechnungen auf Basis der Nachzahlungen der Vorjahre (jeweils Differenzen bei der vor Erstellung/Einreichung der Jahresumsatzsteuererklärung vorgenommenen Abstimmung von Wareneinkauf und Warenverkauf bzw. Nachzahlungen an Umsatzsteuer laut den für die Jahre 2003 bis 2007 eingereichten Jahreserklärungen) seien zwar formell…
…1 Satz 3 EStG und sonstigen Einkommen. - Die Nichtaufrollung der Nachzahlungen aus Vorjahren führe dazu, dass die an sich bestehenden Sonderausgaben nicht im gleichen Maße geltend gemacht werden könnten wie bei periodengerechter Zuordnung der Einkünfte. Im Zuge eines Vorhalteverfahrens durch das Finanzamt wurde die Bw…
…so wurden diese mit anderen Zahlungen der ersten Säule saldiert und die Berechnungsgrundlage war entsprechend geringer. Kam es andererseits zu Nachzahlungen aus Vorjahren, war die Ausgangsbasis für die 33 % in diesem Jahr entsprechend höher. Durch diese Methode wäre es für die Folgestichtage zu stärkeren Schwankungen…
…Unrecht in Abzug gebracht wurde und zu welchem Zeitpunkt dieser Fehler erkannt wurde. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass sich auch für die Vorjahre Nachzahlungen bei der Festsetzung der Jahresumsatzsteuern ergeben haben (siehe Feststellungen aus dem Akteninhalt), sodass die nunmehrige, von der ersten Begründung abweichende Begründung…
…erkannt wurde. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass sich auch für die Vorjahre Nachzahlungen bei der Festsetzung der Jahresumsatzsteuern ergeben haben (siehe Feststellungen aus dem Akteninhalt), sodass die nunmehrige von der ersten Begründung abweichende Begründung nicht zu überzeugen vermag. Dazu ist auch darauf zu verweisen, dass…
…2 EStG 1988 dem Dezember des Vorjahres zuzurechnen wäre, und somit im Dezember die Zulagen und Zuschläge zweier Monate erfasst werden würden. § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988 - Besteuerung von Nachzahlungen von laufenden Pensionskassenleistungen für das Vorjahr (Rz 1106) (2001) Im April des Jahres…
…in Höhe von 1.188,10 Euro geltend. Der zuletzt genannte Betrag enthält neben dem Mitgliedsbeitrag für das Streitjahr (650 Euro) auch Nachzahlungen für die Vorjahre. Vom Finanzamt wurden diese Beträge im angefochtenen Bescheid nicht als Werbungskosten anerkannt, weil es sich nicht um Beiträge für…
…2007) gelten Nachzahlungen im Insolvenzverfahren in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. Erhielten (vor Einführung dieser Bestimmung) Arbeitnehmer, die nach Insolvenz ihres vorherigen Arbeitgebers in einem neuen Dienstverhältnis standen, neben den laufenden Bezügen aus diesem auch Vorjahre betreffende Nachzahlungen aus dem Insolvenzverfahren…
…2007) gelten Nachzahlungen im Insolvenzverfahren in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. Erhielten (vor Einführung dieser Bestimmung) Arbeitnehmer, die nach Insolvenz ihres vorherigen Arbeitgebers in einem neuen Dienstverhältnis standen, neben den laufenden Bezügen aus diesem auch Vorjahre betreffende Nachzahlungen aus dem Insolvenzverfahren…
…der Bf. von seiner ehemaligen Arbeitgeberin im Juli, im Oktober und im November 2012 Lohnnachzahlungen für Vorjahre erhalten hat. Bei den Nachzahlungen handelte es sich laut Darlegung des Lohnverrechners um Sonderzahlungen für die Altersteilzeit, die nach der Aktenlage und dem Vorbringen des Bf. im Jahr…
…in seiner Beschwerde hiezu ausführt, dass die - von der Betriebsprüfung festgestellten - Mehrauszahlungen notwendig gewesen seien, weil bei der SVA mehrere Nachzahlungen wegen ursprünglich zu niedriger Bemessung der Vorschreibungen aus den Vorjahren getätigt werden hätten müssen, so beweist die o.a. Anmerkung in der Beilage zur…
41.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1384: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988…
40.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1331: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG…
…Nachzahlung der offenen Beträge aus dem Jahr 2009 veranlasst worden sei. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. c EStG sei jedoch normiert, dass Nachzahlungen, die nicht willkürlich veranlasst seien, jenem Kalenderjahr zuzurechnen seien, in welchem die Auszahlung erfolgt sei. Weiters könnten Nachzahlungen nur dann dem Vorjahr…
…Kalenderjahr bezogen. Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht (AbgÄG 2005, idF BGBl. I 2005/161). Bezüge gemäß § 79 Abs. 2 gelten als im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer…
…sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. Nachzahlungen von Pensionen sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gelten in dem Kalendermonat als zugeflossen, für den der Anspruch besteht. Bezüge gemäß § 79 Abs. 2 gelten als im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für…
…gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. Bezüge gemäß § 79 Abs. 2 gelten als im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt…