…EStG) vorliegen oder eine Veranlagung auf Antrag (§ 41 Abs. 2 EStG) durchgeführt wird. In einem derartigen Fall kommt es zu einer so genannten "Nachholwirkung" der Veranlagung. Ein zu niedriger oder nicht durchgeführter Lohnsteuerabzug ist zu korrigieren; dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zur Haftung…
…iHv von 5.660, 40 € und wurde folglich der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 1 EStG erfüllt. Es kommt daher bereits nach § 83 Abs. 2 Z 1 und Z 4 EStG zur Nachholwirkung der Veranlagung, wodurch der zu niedrig bzw. nicht durchgeführte Lohnsteuerabzug…
…wird (sog. Nachholwirkung der Veranlagung, vgl. VwGH 20.11.2012, 2008/13/0252), steht dem nicht entgegen. Diese Bestimmung greift nur dann, wenn ein etwaig fehlerhafter Lohnsteuerabzug zu korrigieren wäre. Auch eine „unmittelbare“ Inanspruchnahme des Bf. als Arbeitnehmer gemäß der Kann-Bestimmung des § 83 Abs…
…Nachholwirkung der Veranlagung). Fehler bei der Berechnung der laufenden Lohnsteuer sind daher im Falle einer Veranlagung in jedem Fall zu korrigieren (vgl. VwGH 15.06.1988, 86/13/0178). Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht vor und ergibt sich im Zuge einer beantragten Veranlagung…
…sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers korrigiert (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, 21. Lieferung, §§ 82, 83 Tz 2 unter Hinweis auf VfGH 30.9.1997, B 2/96). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die…
…Dienstverhältnisses. Der Bw hat daher aus seiner Tätigkeit für Mag. U. D. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt. Die Berufung erweist sich damit insoweit als berechtigt. Dies vermag dem Bw allerdings nur hinsichtlich Umsatzsteuer zum Erfolg zu verhelfen (siehe dazu sogleich unten). Nachholwirkung der Veranlagung: Der…
…41 Abs. 1 EStG vorliegen - wie dies im Streitjahr unbestritten der Fall ist - so kann im Zuge dessen der Arbeitnehmer nach § 83 Abs. 2 Z 1 EStG unmittelbar in Anspruch genommen und bei der Veranlagung ein etwaiger fehlerhafter Lohnsteuerabzug korrigiert werden ("Nachholwirkung der Veranlagung"). Einer…
…werden (zur „Nachholwirkung der Veranlagung“ siehe Lenneis/JAKOM 2015, Einkommensteuer, § 83 Tz 1). Da nach einhelliger Rechtsauffassung bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte keine Bindung an die Vornahme des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber besteht, ist die Berücksichtigung der neu hervorgekommenen Bezugsteile anlässlich der Arbeitnehmerveranlagung durchaus zulässig…
…sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers korrigiert (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, 21. Lieferung, §§ 82, 83 Tz 2 unter Hinweis auf VfGH 30.9.1997, B 2/96). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die…
…die Vorgangsweise des Finanzamtes nicht zu beanstanden wäre. Wird nämlich der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt, dann kommt es zu einer Nachholwirkung der Veranlagung: Ein zu niedriger oder nicht durchgeführter Lohnsteuerabzug ist zu korrigieren; dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen wurde (Doralt, …
…Voraussetzungen des § 41 EStG erfüllt sind. Der Arbeitnehmer ist zwar Steuerschuldner, doch kann die Abgabenbehörde ihn grundsätzlich nicht für die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer in Anspruch nehmen. Wird allerdings der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt, dann kommt es zu einer Nachholwirkung der Veranlagung. Ein zu…
…1988). Die Inanspruchnahme des Arbeitgebers zur Haftung stehe im Ermessen der Behörde. Eine direkte Inanspruchnahme des Arbeitnehmers sei nicht ausgeschlossen. Wenn nämlich der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt werde (im gegenständlichen Fall habe der Bf. eigenständig eine Einkommensteuererklärung abgegeben), komme es zu einer Nachholwirkung der Veranlagung…
…Inanspruchnahme des Arbeitgebers zur Haftung stehe im Ermessen der Behörde. Eine direkte Inanspruchnahme des Arbeitnehmers sei jedoch nicht ausgeschlossen; wenn nämlich der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt worden sei (im gegenständlichen Fall habe der Bf. eigenständig eine Einkommensteuererklärung abgegeben), komme es zu einer Nachholwirkung der Veranlagung…
…idR nicht für die auf seinen Arbeitslohn entfallende LSt in Anspruch genommen. Als Organ des ArbG haftet der ArbN nach § 9 BAO. Sollte jedoch eine VA erfolgen, so kann im Zuge dessen ein etwaiger fehlerhafter LStAbzug korrigiert werden („Nachholwirkung der Veranlagung“). (Lenneis in Jakom EStG…
…sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers korrigiert (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, 21. Lieferung, §§ 82, 83 Tz 2 unter Hinweis auf VfGH 30.9.1997, B 2/96). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die…
…wohl davon ausgehen können seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Damit ist er aber in seiner Existenz bedroht. Welche Möglichkeiten hat er also? Die sogenannte Nachholwirkung der Veranlagung ist daher auch aus gleichheitsrechtlicher Sicht äußerst bedenklich, zumindest im Hinblick auf krasse Versäumnisse des Dienstgebers (siehe Doralt, EStG, …
…vor, dass die Nichtabfuhr der Lohnsteuer durch den Dienstgeber nicht dem Dienstnehmer angelastet werden dürfe. Der Dienstnehmer habe keine Einflussmöglichkeit auf die Abgabenabfuhr durch den Dienstgeber, zumal er einem entsprechenden Druck des Dienstgebers ausgesetzt sei. Die Nachholwirkung der Veranlagung sei daher aus gleichheitsrechtlicher Sicht bedenklich…
…zu einer Nachholwirkung der Veranlagung: Ein zu niedriger oder nicht durchgeführter Lohnsteuerabzug ist zu korrigieren. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen wurde (Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Rz 4 zu § 83 und die dort zitierte Judikatur des VwGH). Für die Veranlagungsbehörde besteht keine…
…sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers korrigiert (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, 21. Lieferung, §§ 82, 83 Tz 2 unter Hinweis auf VfGH 30.9.1997, B 2/96). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die…
…sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers korrigiert (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, 21. Lieferung, §§ 82, 83 Tz 2 unter Hinweis auf VfGH 30.9.1997, B 2/96). Insoweit kommt es daher im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu einer Nachholwirkung. Ob der Arbeitgeber zur Haftung für die…