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04 4702/1-IV/4/93Österreichisch-tschechoslowakisches Doppelbesteuerungsabkommen – Anwendung auf die Gebiete der Nachfolgestaaten Slowakische Republik und Tschechische Republik
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4702/1-IV/4/9327.01.1993

Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass das Abkommen vom 5. März 1978, BGBl. Nr. 34/1979 (AÖF Nr. 71/1979), zwischen der Republik Österreich und der (vormaligen) Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bis…

EAS 619Auslandsentsendungen durch deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 691/21/1-IV/4/9512.04.1995

…DBA-Italien, Art. 15 Abs. 2 DBA-Rumänien, Art. 15 Abs. 2 DBA-CSSR, Art. 15 Abs. 2 DBA-Ungarn und Art. 15 Abs. 2 DBA-Polen; dieses letztgenannte Abkommen sieht anstelle der 183-Tage-Frist eine 1-Jahres-Frist vor) nicht übersteigen, so ist…

EAS 143Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3230/2/1-IV/4/9203.07.1992

…bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der Fall gegenüber der CSFR, der Türkei, Rumänien und gegenüber den Nachfolgestaaten der UdSSR (GUS- bzw. NUS-Staaten). Im Verhältnis zu Benin (Afrika) besteht kein solches Reziprozitätsverhältnis, so dass Hilfslieferungen, die im…

EAS 119Investitionen in den UdSSR-Nachfolgestaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/7-IV/4/9228.04.1992

Die Frage, ob Investitionen in den Nachfolgestaaten der UdSSR durch das seinerzeit mit der Sowjetunion abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen geschützt bleiben, wird derzeit mit dem österreichischen Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten geprüft. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen, die sich an der Haltung der deutschen Steuerverwaltung orientiert (Hinweis…

EAS 2406Nachträgliche Vorschreibung einer Abzugssteuer auf Gerätemieten im Rahmen einer tschechischen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 20/3-IV/4/0305.01.2004

Der tschechischen Steuerverwaltung kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie von einer tschechischen Firma die Entrichtung einer 5%igen Abzugssteuer auf Gerätemieten verlangt, die an eine österreichische Firma bezahlt werden. Denn der Anwendungsbereich des Artikels 12 DBA-Tschechien, der zu einer solchen 5%igen Quellensteuer berechtigt…

EAS 68GesmbH-Gründung in der CSFR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1124/1/1-IV/4/9214.01.1992

…der tschechoslowakischen Betriebstätte dieser GesmbH erzielten Gewinne der ausschließlichen Besteuerung in der CSFR. Nur wenn die von der tschechoslowakischen GesmbH erzielten Gewinne (offen oder verdeckt) an den in Österreich ansässigen Gesellschafter ausgeschüttet werden, tritt insoweit österreichische Steuerpflicht ein. Hinsichtlich solcher Gewinnausschüttungen wäre die CSFR berechtigt…

EAS 1414Montageleistungen in Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 61/1-IV/4/9804.01.1999

…die ohne Begründung einer abkommensrechtlichen Betriebstätte in Tschechien erbracht werden, dürfen gemäß Artikel 7 DBA-CSSR in Tschechien keiner Einkommensbesteuerung unterzogen werden. Wird in solchen Fällen dennoch seitens des tschechischen Kunden unter Berufung auf tschechisches innerstaatliches Recht ein 10%iger Steuereinbehalt vorgenommen, verstößt dies gegen…

EAS 786Beteiligungsveräußerungen an Ost-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3369/3/1-IV/4/9504.01.1996

Hat eine nach dem Kalenderjahr bilanzierende österreichische Kapitalgesellschaft in den Jahren 1993 und 1994 in Tschechien, Ungarn und in Kroatien operativ tätige Tochtergesellschaften errichtet und werden diese Beteiligungen im Jahr 1996 veräußert, dann ist der Veräußerungsgewinn gemäß § 10 Abs. 2 KStG in Österreich steuerfrei. Der…