…betreffend Nacherhebung gemäß Artikel 220 Zollkodex (ZK), der gemäß Artikel 201 Abs.1 Buchstabe a und Abs.3 ZK entstandenen Einfuhrzollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung…
…dass die Einfuhrabgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden, wird auch die Person zum Zollschuldner, die die für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert hat und die gewusst hat oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie unrichtig waren. Artikel 105 Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung (1) Entsteht…
…fest. Dem Bescheid wurden die entsprechenden Berechnungsblätter und das der Schätzung zugrunde gelegte Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Sv vom 17. Dezember 2007 beigelegt. Die Nacherhebung der Einfuhrabgaben wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der Beschwerdeführer im Zusammenwirken mit dem rechtskräftig verurteilten chinesischen Staatsangehörigen J…
…von den Einfuhrabgaben zu befreien. Gemäß Artikel 153 Unterabsatz 2 ZK kann abweichend von Artikel 151 nach dem Ausschussverfahren festgelegt werden, in welchen Fällen und unter welchen besonderen Voraussetzungen die Waren nach einer passiven Veredelung unter Anwendung des Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaften…
…DVO schließen lassen. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Nacherhebung von Zoll aus Gründen des Vertrauensschutzes ausscheidet, ist in Art. 220 ZK abschließend geregelt. Die Generalklausel des Art. 220 Abs. 2 ZK regelt den Vertrauensschutz im Bereich der Nacherhebung von Einfuhrabgaben ausschließlich. Diese gemeinschaftsrechtliche Vorschrift…
…Gemäß Artikel 899 erster Anstrich ZK-DVO ist der Erlass bzw. die Erstattung in diesen Fällen nur dann zu gewähren, wenn keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt. Unter dieser Voraussetzung werden gemäß Artikel 900 Abs.1 Buchstabe o ZK-DVO Einfuhrabgaben erstattet…
…überschritten wird, auch Irrtümer der Zollbehörden im Sinne des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) des Zollkodex sein können. Wie jedoch bereits im Erkenntnis über die Rechtmäßigkeit der Nacherhebung der Einfuhrabgaben ausgeführt worden ist, haben die zuständigen Zollbehörden von einer Nacherhebung von Einfuhrabgaben abzusehen, wenn…
…Unrecht erlassen oder der entsprechende Abgabenbetrag zu Unrecht erstattet worden, so lebt gemäß Artikel 242 ZK die ursprüngliche Zollschuld wieder auf. Zinsen die gegebenenfalls nach Artikel 241 ZK gezahlt worden sind, sind zurückzuzahlen. Gemäß Artikel 238 Abs. 1 ZK werden die Einfuhrabgaben insoweit erstattet oder…
…und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ausgehen kann, ist auch die zweite kumulativ vorliegen müssende Voraussetzung, nämlich, dass ein Irrtum vernünftigerweise vom Zollschuldner nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt hat, nicht erfüllt. Allerdings darf nach Art. 221 Abs. 3 ZK eine Nacherhebung der Einfuhrabgaben…
…nach Befassung der Zentralstelle für Verbindliche Zolltarifauskünfte beim Zollamt Wien (ETOS 882/2010), die sich wiederum auf eine VZTA der deutschen Zollverwaltung (DEM/408/08-1) bezog in den KN-Code 8412 2981 90 (Zollsatz 4,2%) ein und nahm eine Nacherhebung der Einfuhrabgaben in…
…nach Befassung der Zentralstelle für Verbindliche Zolltarifauskünfte beim Zollamt Wien (ETOS Zahl), die sich wiederum auf eine VZTA der deutschen Zollverwaltung (X.) bezog, in den KN-Code 8412 2981 90 (Zollsatz 4,2%) ein. Es kam zu einer Nacherhebung der Einfuhrabgaben in Höhe von €…
…er in Unkenntnis der Gesetzeslage gewesen und habe auch keine Vorteile aus dem Verleih des Fahrzeuges gezogen. Da im verfahrensgegenständlichen Fall besondere Umstände vorliegen würden, bei denen weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Nachlässigkeit seinerseits gegeben gewesen wären, werde der Erlass der Einfuhrabgaben gemäß Art 239…
…Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Prüfung haben konnten, von der Nacherhebung der Einfuhrabgaben absehen müssen. Dies müsse auch im vorliegenden Fall gelten, da sowohl die Bewilligungserteilung als auch den positiven Erstattungsentscheidungen seien jeweils umfangreiche Ermittlungen vorangegangen. Hätte das Zollamt hinsichtlich der bis 1…
…müssen, dass für die dort in Rede stehenden Einfuhren gegebenenfalls eine Nacherhebung der Einfuhrabgaben erfolgen könnte. Es sei ihm daher offensichtliche Fahrlässigkeit vorzuwerfen, sodass die zweite Voraussetzung des Art. 239 ZK nicht erfüllt werde. Es sei daher nicht gerechtfertigt, die Einfuhrabgaben zu erlassen (Rz. 56…
…Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wird. Hingegen entsteht die Einfuhrzollschuld gemäß Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK wenn eine Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. Vorschriftwidriges Verbringen ist jedes Verbringen unter Nichtbeachtung der Art. 38…
…Bf. sieht das Tatbestandsmerkmal des aktiven Irrtums der Zollbehörde u.a. auch dadurch erfüllt, dass das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt mit Bescheid vom 11. Juli 2011, GZ. zZz, in einem – wie sie behauptet - gleich gelagerten Fall eine Erstattung der Einfuhrabgaben gemäß Art. 236…
…Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) zu wertenden Vorlageantrag der Bfin, Adr, vertreten durch Dr. Stefan Gloyer, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Salurnerstraße 16, vom 8. Oktober 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Z. vom 21. September 2009, Zahl xxxxxx/9713/02/2009, betreffend Erstattung von Einfuhrabgaben gemäß Art…
…einen Irrtum der Zollbehörde oder die Verletzung eines schutzwürdigen Vertrauens liegen nicht vor. Die genannten Verordnungen sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Das in Artikel 7 EMRK normierte Rückwirkungsverbot gilt nur für Strafen. Die Nacherhebung von Einfuhrabgaben stellt jedoch…
…übrigen Voraussetzungen (wie zum Beispiel das Vorliegen einer Bewilligung für das Zollverfahren der aktiven Veredelung) gegeben gewesen wären. Zu prüfen war nun, ob die vorgeschriebenen Abgaben gemäß Art. 239 Abs. 1 zweiter Anstrich ZK zu erstatten waren. Voraussetzung für eine Erstattung von Einfuhrabgaben nach Art…
…grundsätzlich, dass sich der betroffene Wirtschaftsteilnehmer im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern in einer außergewöhnlichen Situation befindet (Huchatz in Witte, Zollkodex5 Rz 30 zu Artikel 239) und dass er ohne diese Umstände den Nachteil, der in der Nacherhebung der Abgaben liegt, nicht…