…33 TP 21 Abs. 1 GebG als Entgelt nur der (Ablöse-)Betrag 1,00 € als Bemessungsgrundlage für die Gebührenvorschreibung allenfalls unter Berücksichtigung eines schlagend werdenden Nachbesserungsbetrages auf Grund der Nachbesserungsvereinbarung vom 31.12.2003 herangezogen werden. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 16. April 2008 begründete…
…auch zu, bei Wegfall der Ungewissheit eine vorläufige Abgabenfestsetzung in eine endgültige Festsetzung umzuändern. Im gegenständlichen Fall erfolgte die Festsetzung vorläufig, weil auf Grund der Nachbesserungsvereinbarung die endgültige Höhe des Kaufpreises noch nicht fest stand. Die Nachbesserung wurde vom "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gemäß § 231…
…das Wasserrecht (ohne USt) 80.000,- € + 20% USt für Maschinen und maschinelle Anlagen Zudem wurde im Kaufvertrag eine "Nachbesserungsvereinbarung" in Form einer Kaufpreiserhöhung für das Wasserrecht um weitere 50.000,- € für den Fall einer öffentlichen Förderung für den zu errichtenden Fischaufstieg beim neuen…
…Ablöse-)Betrag von 702.000,00 € bzw. 1,00 € als Bemessungsgrundlage für die Gebührenvorschreibung allenfalls unter Berücksichtigung eines schlagend werdenden Nachbesserungsbetrages auf Grund der Nachbesserungsvereinbarung vom 31.12.2003 herangezogen werden. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 16. April 2008 begründete das Finanzamt wie folgt…
…dass diese insoweit einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bilden. Zur vorläufigen Festsetzung wurde ausgeführt, dass die endgültige Höhe des Kaufpreises aufgrund der Nachbesserungsvereinbarung zum Kaufpreis noch ungewiss sei. 2.4. Berufungsverfahren vor dem Finanzamt: 2.4.1. Berufungen In den gegen die Bescheide vom 15…
…auch zu, bei Wegfall der Ungewissheit eine vorläufige Abgabenfestsetzung in eine endgültige Festsetzung umzuändern. Im gegenständlichen Fall erfolgte die Festsetzung vorläufig, weil auf Grund der Nachbesserungsvereinbarung die endgültige Höhe des Kaufpreises noch nicht fest stand. Die Nachbesserung wurde vom "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gemäß § 231…
…dass diese insoweit einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bilden. Zur vorläufigen Festsetzung wurde ausgeführt, dass die endgültige Höhe des Kaufpreises aufgrund der Nachbesserungsvereinbarung zum Kaufpreis noch ungewiss sei. 2.4. Berufungsverfahren vor dem Finanzamt: 2.4.1. Berufungen In den gegen die beiden Bescheide vom…
…veräußert. Im Rahmen des Veräußerungsvertrages seien Nachbesserungsvereinbarungen getroffen worden, welche bei Eintreten verschiedener Bedingungen seitens des Käufers zur erfüllen gewesen seien. Im Jahr 1996 habe er seine restlichen Anteile veräußert und sich im Jahr 2001 mit dem Käufer über eine Zahlung hinsichtlich der Nachbesserungsvereinbarung geeinigt…
…muss entgegen gehalten werden, dass dies nichts anderes als eine Nachbesserungsvereinbarung darstellt. Nimmt man analog die Leasingkriterien dazu her, sind Nachbesserungsvereinbarungen für die Zurechnung nicht schädlich, wenn sie im Falle eines Veräußerungsverlustes bis zu 100 % und im Falle eines Veräußerungsgewinnes bis zu 75 % dem nicht…
…muss entgegen gehalten werden, dass dies nichts anderes als eine Nachbesserungsvereinbarung darstellt. Nimmt man analog die Leasingkriterien dazu her, sind Nachbesserungsvereinbarungen für die Zurechnung nicht schädlich, wenn sie im Falle eines Veräußerungsverlustes bis zu 100 % und im Falle eines Veräußerungsgewinnes bis zu 75 % dem nicht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 16. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 20. Februar 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…
7. Folgende Aussagen und Beweismittel sind für die rechtliche Würdigung zusätzlich heranzuziehen: (a) Auftrag der Firma G. an die Fa. H. GmbH zur Errichtung eines Betriebsneubaues vom 19. Februar 1994 (Auszug): Bauvorhaben Betriebsneubau Firma G., Auftrag an die Fa. H. GmbH als Auftragnehmer. Aufgrund der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***** in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch PKF Corti & Partner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Neubaugasse 55 /1, 8020 Graz, vertreten durch Dr. Kotschnigg Michael Wirtschaftstreuhänder / Steuerberater, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. Juli 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich, Dienststelle für Sonderzuständigkeiten) vom 15. Juni…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt ***RA***, ***ADR RA***, über die Beschwerde vom 12. November 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. Oktober 2021 betreffend Gebühren zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Nibelungenstraße 19, 6845 Hohenems über die Beschwerde vom 2. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…