…Bestimmung nach § 608 ABGB, wonach eine fideikommissarische Substitution eine gemeine Substitution in sich schließt, sei der Bw infolge der Ausschlagung des erstberufenen Legatars eben als nächstberufener Ersatzlegatar zu betrachten, was in diesem Sinne auch im Abhandlungsprotokoll festgehalten worden sei. Nach den zivilrechtlichen Bestimmungen (§ 689 iVm…
§ 2 Abs.1 Z 1 ErbStG, wenn durch diese Ausschlagung eine bestimmte Person begünstigt wird, welche bei seinem Wegfall nicht bereits aufgrund gesetzlicher Bestimmungen als Nachberufener zu gelten hat. Wird für diese Ausschlagung eine Abfindung vereinbart, so liegt ein Erbschaftskauf vor. Dagegen vernichtet dessen Ausschlagung…
…Erbanfall gemäß § 2 Abs.1 Z 1 ErbStG, wenn durch diese Ausschlagung eine bestimmte Person begünstigt wird, welche bei seinem Wegfall nicht bereits aufgrund gesetzlicher Bestimmungen als Nachberufener zu gelten hat. Wird für diese Ausschlagung eine Abfindung vereinbart, so liegt ein Erbschaftskauf vor. Dagegen vernichtet…
…angenommen wurde. Der Notariatsakt vom 17.1.1991 vermochte nichts daran zu ändern, dass den Nachberufenen das Erbrecht der Bw. aufgrund dieser schlichten Ausschlagung des Erbrechtes durch die Bw. bereits angewachsen war. Bezüglich der bisherigen Ausführungen hinsichtlich der Unbilligkeit der Erlassung der streitverfangenen Haftungsbescheide wurde…
…angenommen wurde. Der Notariatsakt vom 17.1.1991 vermochte nichts daran zu ändern, dass den Nachberufenen das Erbrecht der Bw. aufgrund dieser schlichten Ausschlagung des Erbrechtes durch die Bw. bereits angewachsen war. Bezüglich der bisherigen Ausführungen hinsichtlich der Unbilligkeit der Erlassung der streitverfangenen Haftungsbescheide wurde…
…der Bestimmung nach § 608 ABGB, wonach eine fideikommissarische Substitution eine gemeine Substitution in sich schließt, sei W infolge der Ausschlagung des erstberufenen Legatars eben als nächstberufener Ersatzlegatar zu betrachten, was in diesem Sinne auch im Abhandlungsprotokoll festgehalten worden sei. Nach den zivilrechtlichen Bestimmungen (§ 689 iVm…
…der Bestimmung nach § 608 ABGB, wonach eine fideikommissarische Substitution eine gemeine Substitution in sich schließt, sei W infolge der Ausschlagung des erstberufenen Legatars eben als nächstberufener Ersatzlegatar zu betrachten, was in diesem Sinne auch im Abhandlungsprotokoll festgehalten worden sei. Nach den zivilrechtlichen Bestimmungen (§ 689 iVm…
…sowie der Bestimmung nach § 608 ABGB, wonach eine fideikommissarische Substitution eine gemeine Substitution in sich schließt, sei der Bw infolge der Ausschlagung des erstberufenen Legatars eben als nächstberufener Ersatzlegatar zu betrachten, was in diesem Sinne auch im Abhandlungsprotokoll festgehalten worden sei. Nach den zivilrechtlichen Bestimmungen…
…Bestimmung nach § 608 ABGB, wonach eine fideikommissarische Substitution eine gemeine Substitution in sich schließt, sei der Bw infolge der Ausschlagung des erstberufenen Legatars eben als nächstberufener Ersatzlegatar zu betrachten, was in diesem Sinne auch im Abhandlungsprotokoll festgehalten worden sei. Nach den zivilrechtlichen Bestimmungen (§ 689 iVm…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Klinger Günther, Steuerberater, 4716 Hofkirchen, Schulstraße 11, betreffend Wiedereinsetzungsbescheid (§ 308 BAO) des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck entschieden: Der Berufung vom 20.4.2006 gegen den Bescheid vom 16.3.2006, mit dem der Antrag…