…Grundlage des in Rede stehenden Grundstückserwerbes § 4 Abs.1 des NÖ landwirtschaftlichen Förderungsfonds- und Siedlungsgesetzes, LGBl. 6645, ist. Gemäß dieser Bestimmung sind zur Verbesseung der Agrarstruktur landwirtschaftliche Siedlungsverfahren durchzuführen mit dem Ziel der Schaffung und Erhaltung solcher bäuerlichen Betriebe, deren Erträgnisse allein oder in Verbindung…
…Grundlage des in Rede stehenden Grundstückserwerbes § 4 Abs.1 des NÖ landwirtschaftlichen Förderungsfonds- und Siedlungsgesetzes, LGBl. 6645, ist. Gemäß dieser Bestimmung sind zur Verbesseung der Agrarstruktur landwirtschaftliche Siedlungsverfahren durchzuführen mit dem Ziel der Schaffung und Erhaltung solcher bäuerlichen Betriebe, deren Erträgnisse allein oder in Verbindung…
…die grundverkehrsbehördliche Genehmigung enthält und den Bescheid der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde vom 18. April 2002 mit folgendem Inhalt: Gemäß § 4 Abs. 2 des NÖ landwirtschaftlichen Förderungsfonds- und Siedlungsgesetzes, LGBl. 6645, wird festgestellt: Dieser Vertrag entspricht der Zielsetzung des § 1 Abs. 2 und hat einen der in…
…Mutschlechner OEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Rückerstattung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum Feber bis Oktober 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Für den Zeitraum 1. Feber bis…
…DDr. Ludwig Bittner, 2020 Hollabrunn, Amtsgasse 4, vom 9. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 18. Mai 2010, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 31. Juli…
…Vorlage des amtlichen Vordruckes erst im Berufungsverfahren kann eine bereits entstandene Steuerschuld nicht mehr beseitigt werden. Außerdem wurde, wie vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien in den Berufungsvorentscheidungen vom 13. September 2006 richtig festgehalten wurde, nicht das für eine Neugründung erforderliche Formular NeuFö 1…
…aus den zitierten Gesetzesmaterialien ersichtlich ist - durchaus als vom Gesetzgeber gewollt anzusehen (vgl. VwGH 23. 1. 2003, 2002/16/0187 und 2002/16/0188, UFS v. 5.4.2006, RV/1058-W/05). Die Berufung ist auch aus einem zweiten Grund abzuweisen: Gemäß § 5a Abs…
Kaufpreis zwischen den Vertragsteilen für den Erwerb einer Liegenschaft (-anteiles) vereinbart, so bildet dieser in seinem Nennbetrag auch dann die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer in Anrechnung auf diesen nominellen Kaufpreis eine Schuld übernimmt. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Käufer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache S, Adr. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09. April 2010, St. Nr. 1, Erf. Nr 2, GVG 21, betreffend Grunderwerbsteuer, zu Recht erkannt: 1. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache G, Adr. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09. April 2010, St. Nr. 1, Erf. Nr. 2, GVG 21, betreffend Grunderwerbsteuer, zu Recht erkannt: 1. Die…
…Bescheid des Finanzamtes X. vom 24. Jänner 2008 betreffend Feststellung des Einheitswertes des Grundvermögens ab 1. Jänner 2007 und gegen den unter EWAZ 2/3 erlassenen Bescheid des Finanzamtes X. vom 24. Jänner 2008 betreffend Feststellung des Einheitswertes des Grundvermögens ab 1. Jänner 2007 entschieden…
…der Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik,1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Juli 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert wie folgt: 1. Erwerb von…
…das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 2, 2. der Kalendermonat nach § 3, 3. jene Abgaben, Gebühren und Beiträge, bei denen die Wirkungen nach § 1 Z. 1 bis 6 eintreten sollen. (2) Die Wirkungen nach § 1 Z. 7 treten nur dann ein, wenn der Betriebsinhaber ein amtliches…
…unter Hinweis auf § 1408 ABGB ein, dass mit der erklärten Schuldübernahme auch die Pfandrechtsübernahme einherginge und für diesen Fall das Gesetz das Recht des Altschuldners vorsehe, seine Haftentlassung zu begehren, welches Privileg weder der gegenständliche Vertrag noch die zu Grunde liegenden Förderungsunterlagen ausschlössen. Weiters meinte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache J MAS, Adr. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09. April 2010, St. Nr. 1, ERf. Nr. 2, GVG21, betreffend Grunderwerbsteuer, zu Recht erkannt: 1. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache F, Adr. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09. April 2010, St. Nr. 1, Erf.-Nr. 2, GVG 21, betreffend Grunderwerbsteuer, zu Recht erkannt: 1. Die…
…1030 Wien, Am Heumarkt 9/1/11, vom 18. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. Jänner 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 12…
…unter Hinweis auf § 1408 ABGB ein, dass mit der erklärten Schuldübernahme auch die Pfandrechtsübernahme einherginge und für diesen Fall das Gesetz das Recht des Altschuldners vorsehe, seine Haftentlassung zu begehren, welches Privileg weder der gegenständliche Vertrag noch die zu Grunde liegenden Förderungsunterlagen ausschlössen. Weiters meinte…
…Bw., vertreten durch Dr. Peter Pfannl, 1200 Wien, Wallensteinplatz 3-4, vom 3. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. März 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
…unter Hinweis auf § 1408 ABGB ein, dass mit der erklärten Schuldübernahme auch die Pfandrechtsübernahme einherginge und für diesen Fall das Gesetz das Recht des Altschuldners vorsehe, seine Haftentlassung zu begehren, welches Privileg weder der gegenständliche Vertrag noch die zu Grunde liegenden Förderungsunterlagen ausschlössen. Weiters meinte…