…zu jener der Vergleichsbetriebe mit den Nummern 177, 184 und 120 abbilde. Die übrigen wirtschaftlichen Ertragsbedingungen seien durch einen Abschlag von 28,6 % in höherem Ausmaß berücksichtigt worden als beim Musterbetrieb 11111-03, welcher die ortsüblichen Verhältnisse abbilde. Die Bodenklimazahl von 22,0 ergäbe sich…
…ortsüblichen Verhältnissen des Musterbetriebes Nr. 58003-4 ab." Fristgerecht wurde dagegen der Antrag gestellt, die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen und ergänzend eingewendet, dass sich der in der Beschwerdevorentscheidung angeführte Vergleichsbetrieb nicht in der Gemeinde A befinden würde. Seinem Betrieb würde der Musterbetrieb Nr…
…Bonität „schlecht“, der Forstfläche hinzugerechnet worden seien. Der Betrieb sei als Musterbetrieb 7 in der Katastralgemeinde KG berechnet worden. Der Abschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen sei beibehalten worden. Gegen diese Beschwerdevorentscheidung brachte der BF einen - unrichtigerweise neuerlich als Beschwerde bezeichneten - Vorlageantrag ein. Der BF verwies…
…Bericht“ beweisen. Da somit der Wert für die Bodenklimazahl 100 eine Fiktion und fachlich nicht begründbar sei, seien alle Angaben der Vergleichsbetriebe und Musterbetriebe eine Fiktion und unrichtig. Auch die für den Betrieb ermittelte Betriebszahl sei eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Unter Berücksichtigung der…
…Bf. mit einem Richtbetrieb verglichen wird, der zu einem hohen EW führt. Der Bf. möchte "einem anderen Musterbetrieb zugeordnet werden". Die Vergleichsbetriebe nach § 34 BewG und deren Verhältnis zum Hauptvergleichsbetrieb stehen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten fest. Eine Neuberechnung durch Zuteilung des Betriebes des Bf. an…
…die die unterschiedlichen Ertragsbedingungen im Bundesgebiet darstellen, ermittelt. Ausgehend von diesen rechtsverbindlichen Feststellungen werden von der Bodenschätzung die ortsüblichen Verhältnisse auf Basis von Musterbetrieben unter Berücksichtigung von Zu- bzw. Abschlägen ermittelt. Von den Ergebnissen der Bodenschätzung kann daher nicht abgegangen werden und wäre der Beschwerdepunkt…
…Bericht beweisen. Da somit der Wert für die Bodenklimazahl 100 eine Fiktion und fachlich nicht begründbar sei, seien somit alle Angaben der Vergleichsbetriebe und Musterbetriebe eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Somit sei auch die ermittelte Betriebszahl eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Unter Berücksichtigung…
…Bericht beweisen. Da somit der Wert für die Bodenklimazahl 100 eine Fiktion und fachlich nicht begründbar sei, seien somit alle Angaben der Vergleichsbetriebe und Musterbetriebe eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Somit sei auch die ermittelte Betriebszahl eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Unter Berücksichtigung…
…Bericht beweisen. Da somit der Wert für die Bodenklimazahl 100 eine Fiktion und fachlich nicht begründbar sei, seien somit alle Angaben der Vergleichsbetriebe und Musterbetriebe eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Somit sei auch die ermittelte Betriebszahl eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Unter Berücksichtigung…
…Bericht“ beweisen. Da somit der Wert für die Bodenklimazahl 100 eine Fiktion und fachlich nicht begründbar sei, seien alle Angaben der Vergleichsbetriebe und Musterbetriebe eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Auch die für den Betrieb ermittelte Betriebszahl sei eine Fiktion und nicht erklärbar. Unter Berücksichtigung…
…Bericht“ beweisen. Da somit der Wert für die Bodenklimazahl 100 eine Fiktion und fachlich nicht begründbar sei, seien alle Angaben der Vergleichsbetriebe und Musterbetriebe eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Auch die für den Betrieb ermittelte Betriebszahl sei eine Fiktion und nicht erklärbar. Unter Berücksichtigung…
…als +- 4% laut obiger Tabelle ergibt und die Feldstücksanzahl mehr als 10 beträgt, ist die betriebsindividuelle Feldstücksgröße zu unterstellen. Beim vorliegenden Musterbetrieb wurde eine durchschnittliche Feldstücksgröße in ha von ≥ 3,0 - < 5,0 ha unterstellt, was zu einem Zuschlag von +4% führt. Die Durchrechnung…
…auf und bedient sich dazu einer Fiktion. Würde er das nicht tun und der Bewertungsmaßstab die tatsächliche Wirtschaftsführung durch den jeweiligen Betriebsinhaber sein, ergäbe das zB bei einem landwirtschaftlichen Musterbetrieb mit hohen Erträgen und einem entsprechend hohen Einheitswert entsprechend hohe, davon abgeleitete Abgaben und Beiträge…
…beweisen. Da der Wert für den Bodenklimazahl 100 eine Fiktion und fachlich nicht begründbar sei, seien auch alle Angaben der Vergleichsbetriebe und Musterbetriebe eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Daher wäre auch die von der belangten Behörde für den gegenständlichen Betrieb ermittelte Betriebszahl eine Fiktion…
…bzw. der Einkommensentwicklung laut Grünen Bericht beweisen. Da somit der Wert für den Bodenklimazahl 100 eine Fiktion und fachlich nicht begründbar sei, seien somit alle Angaben der Vergleichsbetriebe und Musterbetriebe eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Somit sei auch die für den Betrieb der Bf…
…40%; Betriebsgröße: -13,00%). Laut Begründung wurde dem gegenständlichen Betrieb der Musterbetrieb MB zugeordnet. VI. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 10.10.2017. VII. Mit Vorlagebericht vom 22.05.2018 legte die belangte Behörde die Beschwerde zur Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht vor. Demnach betrage…
…Dies mit gutem Grunde. Denn würde Bewertungsmaßstab die tatsächliche Wirtschaftsführung durch den jeweiligen Betriebsinhaber sein, dann würde sich dies etwa bei einem landwirtschaftlichen Musterbetrieb in hohen Erträgen und einem entsprechend hohen Einheitswert (mit entsprechend hohen, davon abgeleiteten Abgaben und Beiträgen) spiegeln, während ein von seinem…
…Dies mit gutem Grunde. Denn würde Bewertungsmaßstab die tatsächliche Wirtschaftsführung durch den jeweiligen Betriebsinhaber sein, dann würde sich dies etwa bei einem landwirtschaftlichen Musterbetrieb in hohen Erträgen und einem entsprechend hohen Einheitswert (mit entsprechend hohen, davon abgeleiteten Abgaben und Beiträgen) spiegeln, während ein von seinem…
…a bis c BewG 1955 ortsübliche Verhältnisse unterstellt hat, wie sie durch den Musterbetrieb MB 2 repräsentiert werden. 4) Hinsichtlich des Zuschlags für öffentliche Gelder ist auf die zum Stichtag 1.1.2014 geltende Rechtslage zu verweisen (§ 35 BewG 1955): Danach sind die im Jahr…
…Da somit der Wert für den Bodenklimazahl 100 eine Fiktion und fachlich nicht begründbar ist, sind somit alle Angaben der Vergleichsbetriebe und Musterbetriebe eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Somit ist auch die von Ihnen für meinen(unseren) Betrieb ermittelte Betriebszahl eine Fiktion und fachlich…