…Aussetzungsantrag in engem zeitlichem Zusammenhang steht; sie hat vielmehr auch zeitlich davor liegendes Verhalten zu berücksichtigen. Entscheidend ist die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen (VwGH 29.6.1999, 98/14/0123; VwGH 27.1.2011, 2010/15/0044)…
…sie einzuziehen oder nicht, sondern darauf, welches Motiv dem Aktienrückerwerb zugrunde gelegen sei. Sehr wohl sei aber der Fall des Erwerbes zur Einziehung der Aktien immer als Transaktion societatis causa zu sehen. Dies schließe somit nicht aus, dass auch in anderen Fällen ein Erwerb aus…
…vorschreibt, und dürfte nie auf Grund unbedenklich scheinender Erklärungen der Abgabepflichtigen einen Abgabenbescheid erlassen. Daß dies die Behörde vor kaum lösbare Probleme stellen würde, braucht nicht besonders begründet zu werden. Die Bedachtnahme darauf, einen unwirtschaftlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ist aber ein anzuerkennendes Motiv des Gesetzgebers…
…auch zeitlich davor liegendes Verhalten zu berücksichtigen. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen (VwGH 29.6.1999, 98/14/0123). Durch die Veräußerung des dem Bw. gehörenden Liegenschaftsanteiles in Adresse_X, an die Gattin S.K…
…vorschreibt, und dürfte nie auf Grund unbedenklich scheinender Erklärungen der Abgabepflichtigen einen Abgabenbescheid erlassen. Dass dies die Behörde vor kaum lösbare Probleme stellen würde, braucht nicht besonders begründet zu werden. Die Bedachtnahme darauf, einen unwirtschaftlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ist aber ein anzuerkennendes Motiv des Gesetzgebers…
…Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit zu schützen. Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die ein Abgehen von der bisherigen Rechtsauffassung durch die Finanzverwaltung unbillig erscheinen lassen, wie dies z.B. der Fall sein kann, wenn ein Abgabepflichtiger von…
…Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit zu schützen. Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die ein Abgehen von der bisherigen Rechtsauffassung durch die Finanzverwaltung unbillig erscheinen lassen, wie dies z.B. der Fall sein kann, wenn ein Abgabepflichtiger von…
…Glücksspielgesetznovelle 2010, 657 BlgNR XXIV. GP spielerschutzrechtlichen Angelegenheiten, sodass dieses Motiv des Gesetzgebers im Kontext des übrigen Materialientextes gelesen werden muss. Wie auch bereits festgestellt, wurde mit dieser Novelle der Nichtkonzessionierte mit dem Spielbankkonzessionär hinsichtlich der glücksspielabgabenrechtlichen 30% für Ausspielungen mit Automaten gleichgestellt. Spielbankabgabe gemäß §…
…den Schluss zulasse, der Abgabenpflichtige gefährde mit diesem Verhalten die Einbringlichkeit der Abgaben. Gemeinsam seien diesen Fällen jedenfalls eine bestimmbare Werthaltigkeit des Verhaltens und die Vornahme von Rechtsgeschäften. Im gegenständlichen Fall sehe die Behörde jedoch schon darin dieses Verhalten als gegeben an, weil sie den…
…der Einbringung müssen entsprechende Tatsachenfeststellungen zugrunde liegen (z.B. VwGH 30.10.2001, 96/14/0170). Ein auf die Gefährdung gerichtetes Verhalten des Abgabenpflichtigen ist nicht erforderlich, das Motiv des Abgabepflichtigen ist unbeachtlich (z.B. VwGH 26.4.2000, 97/14/0003). Zu § 166 und …
…zugrunde liegen (z.B. VwGH 30.10.2001, 96/14/0170). Ein auf die Gefährdung gerichtetes Verhalten des Abgabenpflichtigen (potenziell Haftungspflichtigen) ist nicht erforderlich, das Motiv des Abgabepflichtigen (potenziell Haftungspflichtigen) ist unbeachtlich (z.B. VwGH 26.4.2000, 97/14/0003). Zu § 11 BAO ist…
…Zusammenhang stehe, sondern vielmehr auch ein zeitlich davor liegendes Verhalten. Entscheidend wäre die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfungen bei den im Finanzamtsbereich betroffenen verbundenen Unternehmen (P-GmbH, F-GmbH, B-GmbH, W-OEG…
…ihm wichtig ist, nicht weisungsgebunden zu sein und seine Arbeit selbständig einteilen zu können", ist Folgendes entgegenzuhalten: Abgesehen davon, dass im Rahmen der steuerlichen Beurteilung eines Sachverhaltes nicht das behauptete Motiv des Abgabepflichtigen allein, sondern wohl das tatsächliche Geschehen entscheidend ist, steht dieses, wie oben…
…ihm wichtig ist, nicht weisungsgebunden zu sein und seine Arbeit selbständig einteilen zu können", ist Folgendes entgegenzuhalten: Abgesehen davon, dass im Rahmen der steuerlichen Beurteilung eines Sachverhaltes nicht das behauptete Motiv des Abgabepflichtigen allein, sondern wohl das tatsächliche Geschehen entscheidend ist, steht dieses, wie oben…
…zugrunde liegen (z.B. VwGH 30.10.2001, 96/14/0170). Ein auf die Gefährdung gerichtetes Verhalten des Abgabenpflichtigen (potenziell Haftungspflichtigen) ist nicht erforderlich, das Motiv des Abgabepflichtigen (potenziell Haftungspflichtigen) ist unbeachtlich (z.B. VwGH 26.4.2000, 97/14/0003). Zu § 11 BAO ist…
…zugrunde liegen (z.B. VwGH 30.10.2001, 96/14/0170). Ein auf die Gefährdung gerichtetes Verhalten des Abgabenpflichtigen (potenziell Haftungspflichtigen) ist nicht erforderlich, das Motiv des Abgabepflichtigen (potenziell Haftungspflichtigen) ist unbeachtlich (z.B. VwGH 26.4.2000, 97/14/0003). Zu § 11 BAO ist…
…tatsächliche Art der Beschäftigung der ausländischen Personen im Inland entscheidend ist. Auch wenn gewisse Sachverhaltselemente vorliegen, die für einen Werkvertrag typisch sind (wie getrenntes Arbeiten von Arbeitnehmern des Abgabepflichtigen, das Fehlen vorgeschriebener Arbeitszeiten oder keine genaue Abgrenzung der Haftungsregeln) ,so überwiegen im gegenständlichen Fall doch…
…ist entgegen zu halten, dass es sich hiebei wohl um eine rein subjektive Betrachtung des Bw in Zusammenhalt mit seiner Motivation zwecks Vertragsabschluss handelt, wobei aber dem einer Vereinbarung zugrunde liegenden Motiv des Abgabepflichtigen keinerlei steuerrechtliche Bedeutung zukommt. 2. Befreiung für Nebengeschäfte zwecks Sicherung und…
…auch zeitlich davor liegendes Verhalten zu berücksichtigen. Entscheidend sei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen (VwGH 29.6.1999, 98/14/0123). Im gegenständlichen Fall habe die Abgabenschuldnerin den Betrieb eingestellt bzw. den Betrieb an eine andere Gesellschaft…
…Erst ein bestimmtes auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten des Abgabepflichtigen schließt die Bewilligung der Aussetzung aus. Entscheidend ist dabei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung, nicht jedoch das Motiv des Abgabepflichtigen. Weder aus dem Wortlaut der genannten Gesetzesstelle noch aus ihrem Zweck…