2.7 Pensions- und Unterstützungskassen, Arbeitnehmerförderungsstiftungen und Mitarbeitervorsorgekassen (§ 5 Z 7 und § 6 KStG 1988) Rz 184: Pensionskassen sind betriebsbezogene Kassen mit Rechtsanspruch der Anspruchsberechtigten, Unterstützungskassen sind betriebsbezogene Kassen, die keinen Rechtsanspruch auf Leistungen vermitteln. 2.7.1 Pensionskassen 2.7.1.1 Begriff und…
…neben den Aktivbezügen, für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2014 Abfertigungszahlungen von Seiten der Mitarbeitervorsorgekasse Valida Plus erhalten. Weil sich die Bezugszeiträume überschneiden, liegt eine Pflichtveranlagung vor und es kann vom Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung nicht zurückgetreten werden." Im rechtzeitig gestellten…
…Dienstnehmer - einschließlich Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung und an die Vorsorgekasse eingezahlte Beiträge)" erschließt sich, dass der dort aufgeführte Betrag von € 11.986,64 inklusive der an die Mitarbeitervorsorgekasse gezahlten Beiträge zu verstehen ist, da die Bf dieses Entgelt im Rahmen eines freien Dienstvertrages bezogen hat…
…die Auszahlungsbestätigung vom 13. Jänner 2006). Der Berufungswerber begehrte, diese Freizügigkeitsleistung wie eine Abfertigung aus einer Mitarbeitervorsorgekasse im Sinne des § 67 Abs. 3 EStG 1988 mit dem festen Steuersatz von 6% zu besteuern. Mit Einkommensteuerbescheid 2006 vom 7. April 2008 behandelte das Finanzamt diese Auszahlung…
…begonnen und am 30.11.2010 geendet. Das Dienstverhältnis fällt daher in einen Zeitraum, für das zur Gänze das neue Abfertigungssystem bezüglich der Anwartschaft gegenüber einer Mitarbeitervorsorgekasse besteht, da das Dienstverhältnis mit der AG1 nach dem 31.12.2002 eingegangen wurde. Die begünstigte Besteuerung des …
9.4.2 Bezüge und Vorteile aus inländischen Pensionskassen Rz 680: Bezüge und Vorteile aus Pensionskassen und aus betrieblichen Kollektivversicherungen sind grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988). Soweit diese Bezüge und Vorteile nicht zur Gänze steuerbefreit sind…
6.1.9.2. Umsätze von Aufsichtsratsmitgliedern Rz 846: Steuerfrei sind die Leistungen von Mitgliedern des Aufsichtsrates oder Verwaltungsrates oder von anderen mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen. Die - die Überwachung der Geschäftsführung bezweckenden - Aufgaben des begünstigten Personenkreises ergeben sich aus einschlägigen gesetzlichen Vorschriften…
…1.12. § 20 Abs. 1 ErbStG Erbschaftssteuer für Abfertigungsanspruch Sachverhalt: Nach dem Todestag eines Erblassers wird vom Arbeitgeber bzw. von der betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse der gesetzliche Abfertigungsanspruch ausgezahlt. Fragestellung: Unterliegt der ausgezahlte Betrag der Erbschaftssteuer? Lösung: Auf Grund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen (zB § 23 Abs. 6 AngG, …
29.6 Befreiungen vom Kapitalertragsteuerabzug 29.6.1 Gläubiger-Schuldner-Identität (§ 94 Z 1 EStG 1988) Rz 7753: Die Abzugsbefreiung kommt insbesondere dann zum Zuge, wenn ein Wertpapieremittent ein von ihm ausgegebenes Wertpapier im eigenen Bestand hat. Eine Abzugsbefreiung ist auch insoweit denkbar, als die…
29.6.2.2 Beteiligungserträge ausländischer Körperschaften 29.6.2.2.1 Voraussetzungen für die Befreiung Rz 7755: Die Befreiung umfasst jene Kapitalerträge, die an eine ausländische Gesellschaft gezahlt werden, welche die in der Anlage 2 zum EStG 1988 vorgesehenen Voraussetzungen des Art. 2 der…
29.6.2.2.2 Verhältnis Befreiung gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 zum DBA-Recht und § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 Rz 7756: Österreich hat mit EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die bei Dividendenzahlungen österreichischer Kapitalgesellschaften an im DBA-Staat ansässige Steuerpflichtige eine…
29.6.2.2.3.2 Offenkundige verdeckte Ausschüttungen Rz 7758: § 1 Z 2 VO BGBl. Nr. 56/1995 sieht weiters bei offenkundigen verdeckten Ausschüttungen iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 einen zwingenden KESt-Abzug mit nachfolgendem Rückerstattungsverfahren vor. Es wird damit die ausländische Muttergesellschaft…
29.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988) Rz 7760: Voraussetzung für die Befreiung in persönlicher Hinsicht ist, dass sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner aus dem Geschäft eine inländische oder ausländische Bank ist. Die Qualifikation als Bank richtet sich nach den Grundsätzen…
29.6.5 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Körperschaften (§ 94 Z 5 iVm Z 15 EStG 1988) 29.6.5.1 Anwendungsbereich Rz 7762: Von der Befreiung in sachlicher Hinsicht sind umfasst ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (Dividenden, gleichartige Bezüge aus…
29.6.5.2 Beginn der Befreiung, Ende und Weiterleitung an das FinanzamtUmfang der Befreiung Rz 7763: Die Befreiung von der Abzugspflicht istbeginnt ab dem Zeitpunkt gegeben, ab dem die digitale Befreiungserklärung - bei Wertpapieren für das auf Depot liegende Wertpapier - bei der Bank vorliegt, jedoch…
29.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung Rz 7765: Beginnt unterjährig eine Befreiung oder fallen die Voraussetzungen für eine solche weg, ist bei Einlagen ein Kontoabschluss, bei Wertpapieren eine Veräußerung zu unterstellen. Fällt somit aufgrund einer beginnenden Befreiung die KESt-Abzugspflicht weg…
…KSt-pflichtigen) Einrichtungen zugehen: einer Pensionskasse (§ 6 Abs. 1 KStG 1988) innerhalb einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (siehe KStR 2013 Rz 185 bis Rz 192, 1505) einer Mitarbeitervorsorgekasse (§ 6 Abs. 5 KStG 1988) innerhalb einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (siehe KStR 2013 Rz 195, 1505) einer Unterstützungskasse (…
29.6.7 KESt-Befreiung bei Entstrickung (§ 94 Z 7 EStG 1988) Siehe dazu Abschnitt 29.3.2.2. 29.6.8 Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren gemäß § 93 Abs. 3 EStG 1988 idF vor Budgetbegleitgesetz 2011 von internationalen Finanzinstitutionen (nunmehr § 124b Z 186 EStG 1988) Rz…
29.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988) Rz 7776: In sachlicher Hinsicht umfasst die Befreiung inländische und ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 Zinsen und Erträge aus Kapitalforderungen gemäß § 27 Abs…
…2008 sehr wohl auf die konkrete Problematik eingegangen und hat darin festgehalten, dass die Beschränkung dieser Begünstigung auf Zeiträume, für die eine Anwartschaft gegenüber einer Mitarbeitervorsorge-Kasse besteht, nicht als gleichheitswidrig erkannt werden kann, zumal sie ihren historischen Hintergrund in der Umstellung des Abfertigungssystems hat…