…der Beschwerdeführerin (Bf) daraufhin einen Betrag von EUR 2.082,00 an Mineralölsteuer zur Entrichtung vor. Begründend führte die Behörde im Wesentlichen aus, die Bf habe ohne Bewilligung durch das örtlich zuständige Zollamt im Jahr 2008 ungekennzeichnetes mit gekennzeichnetem Gasöl vermischt und an die Tankstelle…
…Liter Gasöl (Tankinhalte bzw gelieferte Mengen) sowie einen Säumniszuschlag in der Höhe von EUR 52,74 zur Entrichtung vor. Begründend führt die Behörde im Wesentlichen aus, die Bf habe ohne Bewilligung durch das örtlich zuständige Zollamt im Jahr 2008 ungekennzeichnetes mit gekennzeichnetem Gasöl vermischt und…
…an Mineralölsteuer sowie einen Säumniszuschlag in der Höhe von EUR 150,00 zur Entrichtung vor. Begründend führt die Behörde im Wesentlichen aus, die Bf habe ohne Bewilligung durch das örtlich zuständige Zollamt im Jahr 2008 ungekennzeichnetes mit gekennzeichnetem Gasöl vermischt und an die Tankstelle K…
…Zollamt X der Beschwerdeführerin (Bf) daraufhin einen Betrag von EUR 694,00 an Mineralölsteuer zur Entrichtung vor. Begründend führt die Behörde im Wesentlichen aus, die Bf habe ohne Bewilligung durch das örtlich zuständige Zollamt im Jahr 2007 ungekennzeichnetes mit gekennzeichnetem Gasöl vermischt und an AM…
…Bf) daraufhin einen Betrag von EUR 1.041,00 an Mineralölsteuer zur Entrichtung vor. Begründend führte die Behörde im Wesentlichen aus, die Bf habe ohne Bewilligung durch das örtlich zuständige Zollamt im Jahr 2008 ungekennzeichnetes mit gekennzeichnetem Gasöl vermischt und an die Tankstelle der Tankgemeinschaft…
…1.2009) ungekennzeichnetes mit gekennzeichnetem Gasöl vermischt und somit an die vorhin genannte Firma in Adresse abgegeben hat. Durch die Befüllung der Firmentankanlage bei dieser Lieferung in der Menge von 5017 Liter wurde auch die restliche im Tank befindliche Treibstoffmenge (lt. Aussage von Frau C…
…Verweis auf § 28 BAO angenommene nachhaltige mit Gewinnerzielungsabsicht geschlossene Tätigkeit (das Zollamt unterstellt der Bf. das Mischen von gekennzeichnetem und ungekennzeichnetem Gasöl zur Erzielung von Mehreinnahmen durch Steuerersparnis) liegt hier nicht vor bzw. lassen die geführten Ermittlungen diese Annahme nicht zu. D. hat anlässlich seiner…
…weil in den Tanks der Transportfahrzeuge der A-GmbH abwechselnd gekennzeichnetes und ungekennzeichnetes Gasöl transportiert wird. Andererseits steht für sämtliche Kammern der Tanks nur ein Pumpsystem zur Verfügung, in dem sich ständig eine der beiden Sorten von Gasölen befindet bzw aus technischen Gründen befinden muss…
…weil in den Tanks der Transportfahrzeuge der A-GmbH abwechselnd gekennzeichnetes und ungekennzeichnetes Gasöl transportiert wird. Andererseits steht für sämtliche Kammern der Tanks nur ein Pumpsystem zur Verfügung, in dem sich ständig eine der beiden Sorten von Gasölen befindet bzw aus technischen Gründen befinden muss…
…weil in den Tanks der Transportfahrzeuge der A-GmbH abwechselnd gekennzeichnetes und ungekennzeichnetes Gasöl transportiert wird. Andererseits steht für sämtliche Kammern der Tanks nur ein Pumpsystem zur Verfügung, in dem sich ständig eine der beiden Sorten von Gasölen befindet bzw aus technischen Gründen befinden muss…
…von dem die Proben entnommen wurden, nicht etwa schon vorher verunreinigt war. Zwar könnte der Tank bei der Befüllung verunreinigt worden sein. Dies kann einerseits deshalb nie ganz ausgeschlossen werden, weil in den Tanks der Transportfahrzeuge der A-GmbH abwechselnd gekennzeichnetes und ungekennzeichnetes Gasöl transportiert…
…weil in den Tanks der Transportfahrzeuge der A-GmbH abwechselnd gekennzeichnetes und ungekennzeichnetes Gasöl transportiert wird. Andererseits steht für sämtliche Kammern der Tanks nur ein Pumpsystem zur Verfügung, in dem sich ständig eine der beiden Sorten von Gasölen befindet bzw aus technischen Gründen befinden muss…
…Stoffen befunden habe. Durch die Vermischung von Gasöl, nicht gekennzeichnet, mit biogenem Anteil, und Gasöl, nicht gekennzeichnet, mit einem zu geringen biogenen Anteil, sei es zu einer Mineralölherstellung gekommen. Die Herstellung von Mineralölen (darunter falle auch das Mischen) dürfe nur im Herstellungsbetrieb erfolgen. Herstellungsbetriebe seien…
…Stoffen befunden habe. Durch die Vermischung von Gasöl, nicht gekennzeichnet, mit biogenem Anteil, und Gasöl, nicht gekennzeichnet, mit einem zu geringen biogenen Anteil, sei es zu einer Mineralölherstellung gekommen. Die Herstellung von Mineralölen (darunter falle auch das Mischen) dürfe nur im Herstellungsbetrieb erfolgen. Herstellungsbetriebe seien…
…nicht gekennzeichnetes Gasöl der Unterposition 271000 69 bzw. 271000 66 handelt, welches (teilweise in Verbindung mit § 2 Abs. 7 MinStG) von den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 Ziffer 4 MinStG umfasst wird. Dem Vorbringen, die Festsetzung der Mineralölsteuer verstoße gegen den Grundsatz von Treu und…
…verbindlich (§ 2 Abs. 7 MinStG 1995). Ein Anwendungsfall für diese Bestimmung ergab sich beispielsweise durch die Ablöse der KN-Unterposition für Gasöl (2710 00 69) durch die KN-Unterpositionen 2710 00 66, 2710 00 67 und 2710 00 68, die aus der 8. Ergänzung zum…
…überprüft und als zufriedenstellend angesehen, anderenfalls wäre die Wahl in den engeren Kreis der Kandidaten für den Euromarker nicht vorgenommen worden. Der Abfertigungsbeamte des Zollamtes durfte daher bei den seinerzeitigen Probenahmen (AB 6103/96) von einer gleichmäßigen Verteilung (homogenen Mischung) der Kennzeichnungsstoffe im Gasöl ausgehen…
…und veranlassten eine Untersuchung der Proben durch die Technische Untersuchungsanstalt der Steuer- und Zollkoordination in Wien. Laut Untersuchungsbefund wurde dabei zum Gasöl (Diesel) eine Beimischung von gekennzeichnetem Gasöl (Heizöl) im Ausmaß von 2% festgestellt. Das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien als Finanzstrafbehörde erachtet es als erwiesen…
…3 Abs. 1 Z 2 MinStG 1995) Mittelschwere Öle (zB Petroleum, Kerosin) (§ 3 Abs. 1 Z 3 MinStG 1995) Gasöle ("Diesel") (§ 3 Abs. 1 Z 4 MinStG 1995) Gekennzeichnetes Gasöl ("Heizöl extra leicht") (§ 3 Abs. 1 Z 5 MinStG 1995) Gasförmige Kohlenwasserstoffe, ausgenommen Erdgas, iF…
…Untersuchungsanstalt führte zu dem Ergebnis. dass der Kennzeichnungsstoff Solvent Yellow 124 in zu geringer Menge (84% vom Sollwert) im zum Verheizen bestimmten Gasöl enthalten ist und dieses somit nicht als ordnungsgemäß gekennzeichnet anzusehen ist. Auf Grund der von der Bf. im Berufungsverfahren vorgelegten Beweismittel erfolgte…