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UFSK RV/0617-K/081. Ermittlung der Kalamitätseinkünfte bei Anwendung der jeweiligen LuF PauschVO. 2. Außerordentliche Waldnutzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2011Teil 1/2

…der Einkünfte aus der Forstwirtschaft ausmachen, nicht andere Maßstäbe herangezogen werden. Es wäre auch nicht systemgerecht, für die Berechnung dieser Kalamitätseinkünfte einen in der VO nicht vorgesehenen (Misch-)Prozentsatz für Betriebsausgaben zum Abzug zu bringen. Eine derart differenzierte Berechnung würde der laut § 1 Abs. 2…

UFSK RV/0617-K/081. Ermittlung der Kalamitätseinkünfte bei Anwendung der jeweiligen LuF PauschVO. 2. Außerordentliche Waldnutzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2011Teil 2/2

Die vorgebrachten Gründe, nämlich dass die Zukäufe aus betriebswirtschaftlicher Sicht als Investitionen in das Anlagegut Holz notwendig seien, etwa weil sich die zugekauften Flächen in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Waldbesitz bzw. auch zu seinem Sägewerksbetrieb befänden, sodass ein effizienterer Einsatz von Erntemaschinen erfolgen könne, bzw…

UFSL RV/0161-L/05Abkehr von der "Opfertheorie"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2006

…Das Bürogebäude diene neben der Verwaltungstätigkeit daher vor allem der Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten des Bw. Die Betriebsprüfung habe für den Zeitraum 1993 bis 1995 den angewendeten Mischprozentsatz von 3 % anerkannt. Die Fortführung dieses Prozentsatzes erscheine aufgrund der Verwendung des Betriebsgebäudes weiterhin gerechtfertigt. Teilwertabschreibung: Wie…