…diese Unterscheidung für das Verfahren an Bedeutung verloren. Im Hinblick auf die Befreiungsbestimmungen (Erforderlichkeit eines Freischeins, . ) und auf das Beförderungsverfahren (Erforderlichkeit von Begleitdokumenten, Beschränkung auf bestimmten Versender- und Empfängerkreis, . ) ist nunmehr die im Folgenden erläuterte Unterscheidung in Mineralöl "im engeren Sinn" und "sonstige Mineralöle" wichtiger.
…Nr. 106/1999 (Artikel XII des Steuerreformgesetzes 2000) wurde der im Rahmen der Steuerreform 2000 gefasste Beschluss der Bundesregierung, den Einsatz biogener Treibstoffe zu fördern, umgesetzt und insbesondere eine Mineralölsteuerbefreiung für unvermischt als Treibstoff eingesetzte biogene Stoffe vorgesehen (§ 4 Abs. 1 Z 7 MinStG 1995)…
…Toluol (KN-Code 2902 30), Xylole (KN-Codes 2902 41 00, 2902 42 00 und 2902 43 00) und Xylol-Isomerengemische (KN-Code 2902 44 00). 1.4.1.7. Nicht abgeschlossener Warenkreis Der Warenkreis des Mineralöls "im engeren Sinn" ist nicht abgeschlossen. § 2 Abs…
…Mineralölen "ohne eigenen Steuersatz" (§ 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995; aufgehoben durch VStÄG 1996) § 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995 idF vor Inkrafttreten des VStÄG 1996 sah für andere als die im § 3 Abs. 1 Z 1 bis 8 MinStG 1995 angeführten Mineralöle…
1.5. Multinationale Vereinbarung betreffend vereinfachte Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle 1.5.1. Unterzeichnerstaaten und Anwendungsbereich 1.5.1.1. Beteiligte Staaten Auf der Grundlage von § 2 Absatz 10 MinStG 1995 wurde mit Deutschland, dem Königreich der Niederlande, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich Belgien sowie…
…sowie der Richtlinie 92/82/EWG, der die Mitgliedstaaten ermächtigt, durch bilaterale Vereinbarungen die in Artikel 2a Absatz 1 der Richtlinie 92/81/EWG aufgeführten Mineralöle, soweit sie nicht durch Artikel 2 der Richtlinie 92/82/EWG des Rates vom 19. Oktober 19922 erfasst sind…
…damaligen Zollamtes ***ZA1*** (nunmehr: Zollamt Österreich) vom 22. Oktober 2019, Zlen.: ***1***, ***2*** und ***3***, betreffend Mineralölsteuer zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
… 21 Abs.4 Z.5, 3 Abs.1 Z.4 lit.d sublit.bb Mineralölsteuergesetz 1995 (MinStG) iVm § 201 Abs.1 und 2 Z.3 BAO die Steuerschuld für 12.000 Liter eines Gemisches bestehend aus Gasöl gekennzeichnet und Gasöl in Höhe von € 5…
…Wien, gegen den Bescheid des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 27.08.2013, Zahl: 320000/00000/10/2012, betreffend Vorschreibung von Mineralölsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…November 2009, Zahl: 000000/00000/2009, betreffend Mineralölsteuer entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruchbestandteil der Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X vom 4. November 2009 "Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen." wird wie folgt abgeändert: "Der Berufung wird vollinhaltlich stattgegeben. Der Bescheid des Zollamtes X…
…nicht auf die Stromerzeugung entfallender Mineralöleinsatz zum Regelsatz (36 Euro je 1.000 kg Heizöl bzw. 43 Euro je 1.000 kg Flüssiggas) nachzuversteuern (§ 24 Abs. 4 MinStG 1995). Da die für die "exakte" Nachversteuerung erforderliche exakte Abgrenzung des Mineralölverbrauchs für die Stromerzeugung von jenem…
…Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates" (ABl. Nr. L 110 vom 24.4.2012 S. 41). Mit dem Durchführungsbeschluss 2012/209/EU und seiner Umsetzung in das österreichische Mineralölsteuerrecht ist beabsichtigt, Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Missbrauch zu verhindern, indem bestimmte Erzeugnisse…
…Nomenklatur); Kohle im Sinne des Kohleabgabegesetzes (Positionen 2701, 2702, 2704, 2713 und 2714 der Kombinierten Nomenklatur) und folgende Mineralöle im Sinne des Mineralölsteuergesetzes 1995: Heizöl Extraleicht (gekennzeichnetes Gasöl Unterpositionen 2710 19 41, 2710 19 45, 2710 19 49 der Kombinierten Nomenklatur), Heizöl leicht, mittel, schwer…
…Abschnitt "Steuern/VS". Der Mineralölsteuer ist das Symbol "VS11" bzw. "M" zugeordnet. Weiters sei darauf aufmerksam gemacht, dass der Zolltarif auf Einfuhrfälle abstellt. Aus diesem Grund scheinen beispielsweise Kraft- und Heizstoffe im Gebrauchszolltarif nicht als mineralölsteuerpflichtige Waren auf, kommt es doch bei diesen anlässlich der…
…wonach durch Entscheidungsträger bzw. Mitarbeiter der B-GmbH dem vertriebenen Dieseltreibstoff nicht steuerbare Mineralöle zugesetzt und deshalb vom besagten Unternehmen die Treibstoffe 20 % unter den handelsüblichen Preisen angeboten werden würden, habe das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde (damals: erster Instanz) Ermittlungen wegen des Verdachtes einer Abgabenhinterziehung…
…November 2009, Zahl: 000000/00000/2009, betreffend Mineralölsteuer entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruchbestandteil der Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X vom 4. November 2009 "Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen." wird wie folgt abgeändert: "Der Berufung wird vollinhaltlich stattgegeben. Der Bescheid des Zollamtes X…
…Juni 2007, Zl. 520000/00000/2007, betreffend Abweisung des Antrages auf Ausstellung von Freischeinen für 2004 und 2005 sowie Erstattung der im Jahr 2004 und 2005 entrichteten Mineralölsteuer nach der am 25. März 2010 in 4020 Linz, Bahnhofplatz 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Beschwerde…
…Absatz 1 MinStG in der Fassung des BGBl. Nr. 630/1994 (gültig bis 30. April 1995) lautet: Die Mineralölsteuer beträgt: 1. für 1.000 l Benzin der Unterpositionen 2710 00 27, 2710 00 29 und 2710 00 32 der Kombinierten Nomenklatur 4.510 S; 2…
…A-GmbH (Firma laut Firmenbuch FN X) für die Monate November und Dezember 2010 sowie Juni und Oktober 2011 gemäß § 201 Bundesabgabenordnung (BAO) eine Mineralölsteuer in Höhe von € 242,45 und € 161,80 fest. Begründend führt es dazu in den zwei Abgabenvorschreibungen aus…
…Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Abgabenbehörde unterstellt daher dem österreichischen MinStG einen unionsrechtswidrigen Inhalt, wenn die gegenständlichen Formalfehler zur Grundlage des Besteuerungsanspruchs erhoben werden. Fazit: Die angefochtenen Bescheide lassen die tatsächliche Verwendung des gegenständlichen Mineralöls, welche aus unionsrechtlicher Sicht für eine Besteuerung entscheidend ist, außer Acht…