…ausländischen Gruppenmitglieds nach Ablauf der Mindestdauer sind hingegen alle beim ausländischen Gruppenmitglied noch offenen (zugerechneten, aber nicht nachversteuerten) Verluste nachzuerfassen. Scheidet daher zB ein ausländisches Gruppenmitglied im vierten Jahr der Gruppenzugehörigkeit aus und sind in den beiden ersten Jahren der Gruppenzugehörigkeit Verluste in Höhe von…
…Der im Anschaffungsjahr ermittelte Firmenwert von 2350 ist um 700 zu vermindern. Vom verbleibenden Firmenwert von 1650 entfallen insgesamt 660 auf die Jahre 01 bis 06 (und können daher nicht abgesetzt werden), sodass A ab dem Jahr 07 bei Gruppenzugehörigkeit bis zum Jahr 15 jährlich…
…durch formale Regelungen die Nutzung der Gruppenbesteuerung für kurzfristige Steuergestaltungen zu verhindern, erscheint es teleologisch nicht gerechtfertigt im interpretativen Weg von der von ihm normierten Mindestdauer der Gruppenzugehörigkeit von drei Jahren abzuweichen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision gemäß Art…
…dass für die B-AG die Zugehörigkeit zur Gruppe ab der Veranlagung 2005 rückwirkend gemäß § 295a BAO iVm § 9 Abs. 10 dritter Teilstrich KStG 1988 (Nichteinhaltung der Mindestdauer der Gruppenzugehörigkeit) als aufgehoben gelte. In der Folge erließ das Finanzamt - nach Aufhebung eines schon am 06…
…stellte es fest, dass für die B-AG die Zugehörigkeit zur Gruppe ab der Veranlagung 2005 rückwirkend gemäß § 295a BAO iVm § 9 Abs. 10 dritter Teilstrich KStG 1988 (Nichteinhaltung der Mindestdauer der Gruppenzugehörigkeit) als aufgehoben gelte. Dieser Feststellung des Finanzamtes liegt zugrunde, dass die B…
…den in der Berufung angeführten Rechtsproblemen betreffend Insolvenzzeitraum, unerwünschte Gestaltung etc., sei die Mindestdauer der Gruppenzugehörigkeit nur dann erfüllt, wenn das Einkommen aus drei vollen Wirtschaftsjahren letztlich beim Gruppenträger zu einer Zurechnung geführt hat (Hinweis auf siehe KStR Rz 1565). Nach Ansicht der Betriebsprüfung sei…
…9 Abs. 10 KStG 1988 vorgesehene Mindestdauer der Gruppenzugehörigkeit durch die Zurechnung der Ergebnisse von drei jeweils zwölf Monate umfassenden Wirtschaftsjahren wird durch die Verschmelzung, Umwandlung oder Aufspaltung eines Gruppenmitglieds vor Ablauf der Mindestdauer nicht beeinträchtigt, wenn der Vermögensübergang auf Gruppenangehörige als Rechtsnachfolger stattfindet. Dies…
…Dem Ausscheiden ist ein Verlust der Vergleichbarkeit im Sinne § 4 Z 1 lit. c des Umgründungssteuergesetzes gleichzuhalten. Im Falle des Untergangs (Liquidation oder Insolvenz) des ausländischen Gruppenmitglieds ist bei tatsächlichem und endgültigem Vermögensverlust der zuzurechnende Betrag um die während der Gruppenzugehörigkeit nicht steuerwirksamen Teilwertabschreibungen zu…
…wollte der Gesetzgeber unerwünschte Gestaltungsmöglichkeiten hintanhalten. § 9 Abs 10 KStG sieht eine Rückabwicklung vor, wenn innerhalb der 36 Monatsfrist ein Gruppenmitglied ausscheidet und damit die Mindestdauer nicht erfüllt wird. Im konkreten Fall liegt aber eine Gruppenzugehörigkeit von 36 Monaten vor. Zweck der Rückabwicklung ist nur…
…da die Mindestdauer nicht erfüllt werden kann (bereits bis zum 30.09.2019 einen Auflösungstatbestand verwirklicht haben, siehe aber Rz 15931591b). Die Maßgeblichkeit der Einkommensermittlung nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen schließt auch die Erfassung verdeckter Ausschüttungen und verdeckter Einlagen ein. 15.6.2.1.3 Sonderausgaben…
…dass die Gruppenzugehörigkeit der GM162 mit der Veranlagung 2012 endet. Bescheidadressaten dieser Erledigung waren unter anderem die Gruppenträgerin (GT) als auch die GM162. Diese Erledigung ist am 3.8.2015 zugestellt worden. Innerhalb der Beschwerdefrist haben sowohl die GT als auch die GM162 um Fristverlängerung…
…dass die Gruppenzugehörigkeit der GM162 mit der Veranlagung 2012 endet. Bescheidadressaten dieser Erledigung waren unter anderem die Gruppenträgerin und Beschwerdeführerin (Bf) als auch die GM162. Diese Erledigung ist am 3.8.2015 zugestellt worden. Innerhalb der Beschwerdefrist haben sowohl die Beschwerdeführerin als auch die GM162…
…Mindestdauer gilt im Falle des nachträglichen Eintritts einer weiteren Körperschaft (Abs. 2) in eine bestehende Unternehmensgruppe für die eintretende Körperschaft. - Scheidet eine Körperschaft innerhalb von drei Jahren nach dem Eintritt aus der Unternehmensgruppe aus, gilt dieses Ausscheiden als rückwirkendes Ereignis im Sinn des § 295a der…
…dass die dreijährige Mindestdauer nicht erfüllt werden könne (siehe Hristov in Lang/Schuch/Staringer (Hrsg) KStG, Rz 69). Die Entscheidung des UFS vom 31. Oktober 2006, RV/0194-K/06, wonach eine Unternehmensgruppe ex tunc aufgelöst werde, wenn der Gruppenträger zu einem Zeitpunkt in Liquidation…
…die sich ohne Gruppenzugehörigkeit ergeben hätten." Fest steht, dass zu Beginn des Jahres 2005 Gesellschafter der N. HandelsgmbH jeweils mit einem Drittel Anteil Thomas B., Helga U. und Hannes R. waren. Mit am 4. Jänner 2005 abgeschlossenem Abtretungsvertrag schied Hannes R. aus der Gesellschaft aus…
…Jahren bestehen muss. Die Mindestdauer ist nur dann erfüllt, wenn das steuerlich maßgebende Ergebnis von drei jeweils zwölf Monaten umfassenden Wirtschaftsjahren Berücksichtigung findet. Dies wäre dann für den Zeitraum vom 1.9.2016 bis 31.1.2017 nicht der Fall. Dies hätte zur Folge, dass …
…dem GT und dem inländischen GM1. 15.2.6.3 Ausschluss der Gruppenzugehörigkeit von Tochtergesellschaften von ausländischen Gruppenmitgliedern Rz 1014: Ein ausländisches Gruppenmitglied darf nach § 9 Abs. 2 zweiter Teilstrich KStG 1988 innerhalb der Unternehmensgruppe "ausschließlich" mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Gruppenträger ausreichend finanziell…
…Rz 1309ds). In der Unternehmensgruppe können daher Zins- und EBITDA-Vorträge ausschließlich auf Ebene des Gruppenträgers entstehen und verbraucht werden. Gruppenmitglieder können hingegen während aufrechter Gruppenzugehörigkeit keine eigenen Zins- und EBITDA-Vorträge aufbauen. Rz 1309fd: Bei Ausscheiden des Gruppenmitglieds außerhalb der Mindestdauer gemäß § 9 Abs…
…dass die rückwirkende Verschmelzung der C-GmbH auf die B-AG zum Stichtag 31. Dezember 2006 nach dem Gesetzeswortlaut des § 9 Abs. 10 KStG 1988 nicht zu einer Nachversteuerung führe, da eine Wiederaufnahme des Verfahrens bzw. die maßgebenden Verhältnisse, die sich ohne Gruppenzugehörigkeit ergeben hätten…
…dass die rückwirkende Verschmelzung der B-GmbH auf die C-AG zum Stichtag 31. Dezember 2006 nach dem Gesetzeswortlaut des § 9 Abs. 10 KStG 1988 nicht zu einer Nachversteuerung führe, da eine Wiederaufnahme des Verfahrens bzw. die maßgebenden Verhältnisse, die sich ohne Gruppenzugehörigkeit ergeben hätten…