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BFG RV/7300029/2018Strafbeschwerde: bisher "vergessene" Milderungsgründe sind zu berücksichtigen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.09.2018

…33 Abs 1 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Nach § 23 FinStrG bemisst sich die Strafe nach der Schuld des Täters und sind die Erschwerungs- und Milderungsgrunde, sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Bei der Strafbemessung war mildernd: der…

UFSW FSRV/0006-W/12Strafhöhe wegen Nichtberücksichtigung wesentlicher Milderungsgründe und der sehr eingeschränkten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Situation des Beschuldigten bekämpft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.09.2012

…nicht möglich gewesen, Urkunden zu Unfall- und Erkrankungsdokumentation vorzulegen und sich einen persönlichen Eindruck vom Bw. zu verschaffen. Die Einvernahme des Bw. sowie die Vorlage von Urkunden zum Nachweis weiterer nicht angenommener Milderungsgründe, z.B. die Beeinträchtigung des Bw. während des Tatzeitraumes, habe sohin nicht…

UFSL FSRV/0074-L/07Das Vorliegen weiterer Milderungsgründe ist bei der Strafbemessung zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)18.03.2008

…Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Nach § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters (Abs. 1), wobei die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen sind. Im Übrigen gelten die …

BFG RV/7300001/2015Reduzierung der Strafe aufgrund der Vielzahl der Milderungsgründe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.10.2016

…gegeben. Zur Strafbemessung: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §…

UFSW FSRV/0071-W/11Berufung wegen der Strafhöhe mit Geltendmachung weiterer Milderungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2012

…FinStrG sei beim Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen auf eine einheitliche Geldstrafe zu erkennen. Nach § 23 FinStrG bemesse sich die Strafe nach der Schuld des Täters und seien die Erschwerungs- und Milderungsgründe, sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Bei der Strafbemessung sei als mildernd…

UFSW FSRV/0052-W/11Berufung wegen Strafhöhe samt (erstmaliger) Angabe weiterer Milderungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.03.2012

…für die Verhandlung ausgewiesene Ladung behoben habe noch die ihn treffenden Verpflichtungen abgabenrechtlicher Natur einhalten habe können, möge als weiterer Milderungsgrund gewertet werden. Zudem sei nur der Vollständigkeit halber angeführt, dass die für die Verurteilung herangezogenen Beträge der Abgabenschulden - auch wenn diese hier nicht bekämpft…

UFSS FSRV/0023-S/09Reduktion der Geldstrafe bei Überwiegen der Milderungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.11.2009

…mit der Begründung, dass bei der Strafbemessung die seinerzeitigen restriktiven persönlichen und beruflichen Umstände als eigentliche Ursache für das steuerliche Fehlverhalten des Beschuldigten in die Urteilsfindung zu wenig Eingang gefunden hätten und den gegebenen Milderungsgründen nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen worden sei.   Gemäß…

UFSL FSRV/0016-L/09Überlange Verfahrensdauer und volle Schadensgutmachung stellen wesentliche Milderungsgründe bei der Strafbemessung dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.12.2009

…2009, welche sich gegen die Höhe der vom Spruchsenat verhängten Geldstrafe richtet und mit der die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von € 5.000,00 beantragt wird. Als Berufungsgrund wird unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht. Im angefochtenen Erkenntnis sei richtig als Milderungsgrund das Geständnis…

UFSW FSRV/0107-W/06Höhe der Geldstrafe wegen erstinstanzlich nicht berücksichtigter Milderungsgründe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.01.2007

…wurde erwogen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters. Abs. 2: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §…

BFG RV/7300050/2020Höhe der verhängten Geldstrafe mit Verweis auf das Überwiegen der Milderungsgründe angefochten und Verhängung der Mindestgeldstrafe gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG beantragt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.01.2021

…mit § 41 StGB vergleichbare Ausnahmebestimmung, was auch in den Gesetzesmaterialien zum StReformG 2005 BGBl I 2004/57 zum Ausdruck komme, die den Ausnahmetatbestand "bei beträchtlichem Überwiegen der Milderungsgründe gegenüber den Erschwerungsgründen und fehlenden spezialpräventiven Erfordernissen", also exakt unter den Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 StGB…

BFG RV/2300009/2019Abgabenhinterziehung, neue Milderungsgründe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.03.2020

…der Fenstermontage tätig ist. Er hat vor, dies auch noch bis zum nächsten Jahr so fort zu setzen. Als weiterer Milderungsgrund liegt die nicht unbeträchtliche Schadensgutmachung vor." Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter…

BFG RV/7300020/2017Strafbeschwerde, weitere Milderungsgründe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.10.2017

…Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, ob die…

BFG RV/7300025/2016Strafhöhe und Höhe der Verbandsgeldbuße - bei der verwaltungsbehördlichen Strafbemessung unberücksichtigt gebliebene Milderungsgründe.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.05.2016

…wurde erwogen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters. Abs. 2: Bei Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist darauf Bedacht zu…

BFG RV/7300034/2015Strafbeschwerde, zahlreiche Milderungsgründe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.02.2016

…Grundlage für die Strafbemessung ist gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen, wobei im Übrigen die § 32 bis 35 des Strafgesetzbuches gelten. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung…

BFG RV/7500178/2015Parkometer, weitere Milderungsgründe, schlechte wirtschaftliche Lage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2015

…und das Verschulden sei die verhängte Geldstrafe, selbst bei Annahme von ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen, durchaus angemessen und keineswegs zu hoch, zumal weitere Milderungsgründe nicht hervorgetreten seien. Der Ausspruch über die Kosten gründe sich auf § 64 Abs. 2 VStG. Am 30. Dezember 2014 erhob der Bf…

UFSW FSRV/0053-W/11Strafberufung, Milderungsgründe, nicht entschiedene Anlastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.12.2011

…Ausführung beiträgt. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters. Abs. 2: Bei Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist darauf Bedacht zu…

BFG RV/7300023/2026Strafbeschwerde für eine bisherige Geldstrafe von fast 22,8% des Strafrahmens bei Überwiegen der Milderungsgründe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.06.2026

…fiskalischen Interesse und dient dem Strafzweck weit mehr als eine nicht einbringliche Geldstrafe, die letztlich in Form einer Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt werden müsste. Der Spruchsenat hat die angespannte wirtschaftliche Lage zwar als Milderungsgrund erwähnt, diesem Umstand aber bei der konkreten Strafhöhe offensichtlich nicht das ihm zukommende…

BFG RV/7300032/2021Strafhöhe mit Verweis auf die schlechte wirtschaftliche Situation und auf das Überwiegen der Milderungsgründe angefochten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.10.2021

…der Strafe. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen, sowie weiters die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Als mildernder Umstand wurden zwar "der ordentliche Lebenswandel, das reumütige Geständnis, die schlechten…

BFG RV/7300008/2018Geldbuße des belangten Verbandes reduziert, da weitere Milderungsgründe hervorkamen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.01.2019

…a) FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Nach § 23 FinStrG bemisst sich die Strafe nach der Schuld des Täters und sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe, sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Bei der Strafbemessung war mildernd: das reumütige Geständnis…

BFG RV/7300003/2018Höhe der Geldstrafe mit dem Vorbringen einer eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des Überwiegens der Milderungsgründe von einem Rückfallstäter angefochten. Bedingte Strafnachsicht beantragt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.04.2018

…dass es zutreffend sei, dass er infolge mangelnder Liquidität die angeführten Beträge nicht rechtzeitig entrichten und die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirken habe können. Im Sinne einer verfahrensökonomischen Abwicklung verweise er auf die Milderungsgründe der Schadensgutmachung, des Geständnisses, der Unbescholtenheit sowie der gescheiterten Selbstanzeige. Als erfahrene…