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9 Treffer1562 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 1 Abs. 5 letzter Satz GrEStG 1987 kommen nicht zur Anwendung. Randzahl 341: entfällt 1.6.5.4. Mehrfachzüge Rz 342: Für mehrfache Umgründungen auf denselben Stichtag enthält § 39 UmgrStG Regelungen für ertragsteuerliche Zwecke (siehe Rz 1874 ff). Diese Bestimmung gilt aber nicht für die…

UmgrStR 2002 Rz 1874–18987. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

87. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück) 8.17.1. Mehrfachumgründungen auf einen Stichtag (§ 39 UmgrStG) 8.1.17.1.1. Zweck Rz 1874: Sollen mehrere Umgründungsschritte, die ganz oder teilweise dasselbe Vermögen betreffen, auf einen Stichtag erfolgen, kann dies mit ertragsteuerlicher Wirkung nur mittels eines in…

EAS 2303Schicksal des österreichischen Verlustvortrages bei Mehrfachumgründung und deutscher Teilwertabschreibung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/22-IV/4/0330.06.2003

…Inlandsbetriebstätten für die deutsche D-GmbH. Die ab 1998 angefallenen und gemäß § 10 UmgrStG der D-GmbH zuzurechnenden Verlustanteile verlieren damit für die deutsche GmbH nicht die Vortragsfähigkeit. Wird nun im Wege eines "Mehrfachzuges" nach § 39 UmgrStG zum 31. Dezember 2002 die Beteiligung an der…

UmgrStR 2002 Rz 241–2551.4.6. Mantelkauf
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…2 UmgrStG kommt hingegen nicht zur Anwendung, wenn diese wesentlichen Änderungen der Struktur nicht in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Werden mehrere Umgründungsschritte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang vorgenommen oder liegt ein Mehrfachzug mit Umgründungsplan auf denselben Umgründungsstichtag vor (§ 39 UmgrStG…

BFG RV/7102974/2011Beginn der Zweijahresfrist für eine Gesellschaftsteuerbefreiung von Einbringungen nach dem UmgrStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.12.2016

…Rn 1878, dass davon auszugehen sei, dass die Regelung des § 39 UmgrStG für gesellschaftsteuerliche Zwecke zumindest entsprechend anzuwenden sei. Unter Berücksichtigung des Mehrfachzuges könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Zweijahresfrist gemäß § 22 Abs. 4 UmgrStG durch die Realteilung neu zu laufen begonnen hätte. Diese…

BFG RV/7100582/2012Vorschreibung der Kapitalertragsteuer an die Schuldnerin der Kapitalerträge mit Festsetzungsbescheid und nicht mit Haftungsbescheid (§224 BAO) ist rechtswidrig!
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2018

…des Vermögens der KG an die GmbH; drittens: die Umwandlung der GmbH in die OG (=beschwerdeführende Partei). Eine handelsrechtliche Buchung könnte nach Ansicht der Amtspartei erst nach Übergang des Vermögens (Mehrfachzug) erfolgen." Der steuerliche Vertreter wandte daraufhin ein, dass der Buchwertabgang der Beteiligung in der…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Die Übermittlung mehrerer gesonderter Meldungen für die jeweiligen Vermögensübertragungen ist aber auch diesfalls zulässig (dies insbesondere im Hinblick auf die technische Darstellung bei Vorliegen eines Mehrfachzuges). Beispiel: A und B sind zu je 50% an der AB-GmbH beteiligt und bringen ihre Anteile jeweils zum…

BFG RV/7100311/2012Rückwirkende Schenkung eines Anteiles an einer GesbR und anschließender Zusammenschluss zu einer KG - keine steuerliche Anerkennung der rückwirkenden Schenkung - Anwendungsvoraussetzungen des Art IV UmgrStG liegen nicht vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.11.2020Teil 3/3

…kann bei Mehrfachzügen außerhalb des § 39 UmgrStG von Relevanz sein. Gleiches gilt für Umgründungen einen Tag vor oder nach einem Monatsende, zu dem eine Schlussbilanz aufgestellt ist. Wird daher zum 31.3. ein Zwischenabschluss erstellt, so kann - insbesondere bei nicht von § 39 UmgrStG erfassten "Mehrfachzügen"…

UFSL RV/0172-L/06Abänderung nach § 295 Abs. 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2007

…Die dortigen Richtlinien, speziell Rz. 342 ff., würden auch die grunderwerbsteuerlichen Rechtsfolgen von Mehrfachzügen behandeln. In Rz. 342 heiße es unter anderem, dass bei der "Grunderwerbsteuer eine Verkehrsteuer an die äußere zivilrechtliche (hier gesellschaftsrechtliche) durch die Umgründungsteuervorgänge bewirkte Gestaltung anzuknüpfen ist. Daher sind die in…