…wie oben dargelegt, als wirtschaftliche Gesellschafterin der C GmbH anzusehen war - hinfällig. Zusammenfassend gesehen war es somit nicht rechtswidrig, wenn das Finanzamt die in Rede stehenden Mehrerlöse dem Grunde nach der Bw. nach Maßgabe ihrer Beteiligung als ihr zugeflossen gewertet hat. Im Hinblick auf die…
…NoVA-Belastungen ergaben sich keine Feststellungen seitens des Betriebsprüfers. Bezüglich der differenzbesteuerten Fahrzeuge berechnete der Prüfer die NoVA nach der von der Finanzverwaltung geübten Praxis. Vom Bruttoverkaufspreis wurde zunächst die auf den Mehrerlös entfallende öst. Umsatzsteuer abgezogen. Nach Abzug der im Kaufpreis enthaltenen NoVA gelangte…
…NoVA-Belastungen ergaben sich keine Feststellungen seitens des Betriebsprüfers. Bezüglich der differenzbesteuerten Fahrzeuge berechnete der Prüfer die NoVA nach der von der Finanzverwaltung geübten Praxis. Vom Bruttoverkaufspreis wurde zunächst die auf den Mehrerlös entfallende öst. Umsatzsteuer abgezogen. Nach Abzug der im Kaufpreis enthaltenen NoVA gelangte…
…NoVA-Belastungen ergaben sich keine Feststellungen seitens des Betriebsprüfers. Bezüglich der differenzbesteuerten Fahrzeuge berechnete der Prüfer die NoVA nach der von der Finanzverwaltung geübten Praxis. Vom Bruttoverkaufspreis wurde zunächst die auf den Mehrerlös entfallende öst. Umsatzsteuer abgezogen. Nach Abzug der im Kaufpreis enthaltenen NoVA gelangte…
…zu verwerten bzw. sich dieses für eigene Rechnung nutzbar zu machen. Nach der VwGH-Judikatur erfordere die Verwertung "auf eigene Rechnung", dass der Berechtigte am wirtschaftlichen Ergebnis der Verwertung teilhabe (zB einen Mehrerlös erziele) sowie, dass er die Verwertung auch selbst herbeiführe, dh. vom Grundstückseigentümer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adresse, vertreten durch RA Dr. Denifl Stefan, 6850 Dornbirn, Marktplatz 10, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Vorschreibung gemäß § 95 Abs. 5 EStG 1988 der Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 lit. a…
…zu ergänzen. Insbesondere wurde sie darauf hingewiesen, dass bei Anschaffung und Veräußerung eines Wirtschaftsgutes innerhalb eines Jahres ein allfälliger Mehrerlös einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn darstelle. Sie habe in den letzten Jahren mehrere KFZ innerhalb der Jahresfrist an- und wieder abgemeldet und werde daher ersucht, die Verträge…
…ErfNr1) durchgeführt, die 1%ige Gesellschaftsteuer im Betrag von € 3.357.907,50 ermittelt und entrichtet. Hinsichtlich des Mehrerlöses aus dem Aktienverkauf erfolgte die Selbstberechnung am 14. Oktober 2009 (zu ErfNr2) und wurde die mit € 24.512,24 ermittelte Gesellschaftsteuer abgeführt. Mit Antrag…
…m² herangeführt wurden. Im Jahr 1993 war dieser allerdings aufgrund der zwischenzeitigen Valorisierung bereits auf 22,20 S/m² angestiegen. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass die durch die Anhebung des EVB erzielten Mehrerlöse von rd. 6.500,- S jährlich einer angemessenen Vereinbarung nach § 4…
…die von überhöhten Anschaffungskosten (Buchwerten) ausgehen, sind ebenfalls zu korrigieren. Rz 849: Beim Anteilsinhaber ist eine Erlöskorrektur nach unten vorzunehmen. Der unangemessene Mehrerlös stellt - sofern sich die Beteiligung im Privatvermögen befindet - Einkünfte aus Kapitalvermögen, bzw. bei Beteiligungen des Betriebsvermögens Einkünfte der entsprechenden betrieblichen Einkunftsart dar…
…und errichtet, um den erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Bf. gewesen. Jedoch sei, nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den…
…Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteigt. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, war ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Beschwerdeführerin. Jedoch wurde nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstieg, durch den EKB-S 90% des daraus resultierenden Überschusserlöses abgeschöpft. Dieser Eingriff…
…und errichtet, um den erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Bf. gewesen. Jedoch sei, nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den…
…und errichtet, um den erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Bf. gewesen. Jedoch sei, nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den…
…und errichtet, um den erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Bf. gewesen. Jedoch sei, nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den…
…und errichtet, um den erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Bf. gewesen. Jedoch sei, nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den…
…und errichtet, um den erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Bf. gewesen. Jedoch sei, nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den…
…erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der beschwerdeführenden GmbH gewesen. Jedoch sei, nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den EKB-S 90 …
…zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Beschwerdeführerin gewesen. Jedoch sei nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstieg, durch den EKB-S 90% des daraus resultierenden Überschusserlöses abgeschöpft worden. Dieser…
…erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Bf. gewesen. Jedoch sei nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den EKB-S 90% des…