…üblicherweise Bauleistungen erbringt (§ 19 Abs. 1a zweiter Unterabsatz UStG 1994) Rz 2602f: Wird die Leistung an einen Unternehmer erbracht, der seinerseits üblicherweise Bauleistungen erbringt (zB Baumeister, Maurermeister), so wird stets die Umsatzsteuer vom Empfänger der Bauleistung geschuldet, dh. auch dann, wenn dieser nicht seinerseits zur…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer übt das Gewerbe "Baumeister (Maurermeister)" aus. Anlässlich einer beim Beschwerdeführer im Jahr 2009 durchgeführten gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben des Streitzeitraums 2005-2008 wurden hinsichtlich der nachstehenden, bisher als selbständige "Subunternehmer" des Beschwerdeführers behandelte…
…wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 12.4.2006 gegründet. Unternehmensgegenstand war demnach das Platten-und Fliesenlegergewerbe und das Baumeistergewerbe eingeschränkt auf ausführende Maurermeistertätigkeiten. S.C. ist zu 80% an der Firma beteiligt und zugleich Geschäftsführer. Mit Beschluss des HG Wien vom XX wurde der Konkurs eröffnet…
…475,16 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) betreibt das Gewerbe eines Baumeisters, eingeschränkt auf ausführende Maurermeistertätigkeiten. In Zusammenhang mit der Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum November 2011 wurde der Bw. von der Abgabenbehörde aufgefordert, Empfänger von Bauleistungen…
…wird in den eingereichten Bilanzen und Abgabenerklärungen "Bauunternehmen - Güterwegbau" angeführt. Mit Wirkung 2. Dezember 2003 wurden die auf die GmbH lautenden Gewerbeberechtigungen (Güternahverkehr, eingeschränkt auf die Durchführung von Schneeräumung und Schneetransport mit drei Fahrzeugen; Maurermeistergewerbe; Betrieb eines Sprengunternehmens gemäß § 150 GewO; Schotterwerk- und Steinbruchbetrieb) gelöscht…
…der Berufsqualifikation des verantwortlichen Vertreters der Bf. bei vorübergehender und gelegentlicher Ausübung ihrer in der Slowakei befugt ausgeübten Tätigkeit „Baumeistergewerbe, eingeschränkt auf Maurermeistertätigkeiten“, die Erbringung ihrer den Gegenstand der Anzeige bildenden Dienstleistung als zulässig erachtete. Diese Mitteilung hatte nur für ein Jahr Gültigkeit. Die Bf…
…Verfahren Herr Bf. , der Beschwerdeführer (Bf.), legte am 30.3.2011 gegen den Bescheid der MA63, mit welchem ihm die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes „Baumeister, eingeschränkt auf Maurermeistertätigkeit“, gemäß § 88 Abs. 2 GewO 1994 entzogen worden war, Berufung ein und legte zum Nachweis seiner…
…seinerseits hinsichtlich dieser Vorleistung beauftragt worden sei, Bauleistungen zu erbringen. Werde die Leistung an einen Unternehmer erbracht, der seinerseits üblicherweise Bauleistungen erbringe (zB Baumeister, Maurermeister), so werde stets die Umsatzsteuer vom Empfänger der Bauleistung geschuldet, dh. auch dann, wenn dieser nicht seinerseits zur Erbringung dieser…
…April 1986 erworben worden und es würde diesbezüglich das Original übersendet werden. Das auf dem Grundstück stehende Haus sei Ende 1920 von einem Maurermeister aus X erbaut worden. Der Bauzustand wäre im Zeitpunkt des Erwerbes nicht Kriterium für die Anschaffung gewesen, sondern es wäre von…
…mit Eingabe vom 24.9.1999 die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Als Maurermeister und somit sachkundiger Betroffener halte er die Berechnung des gemeinen Wertes durch das Finanzamt für überhöht. Er werde eine detaillierte Neuberechnung nachreichen. Über die Berufung wurde erwogen: …
…der Leistungserbringung wurden weder Unbedenklichkeits- bescheinigungen des Finanzamtes noch der Sozialversicherungsanstalten dokumentiert; Prüfung der Gewerbeberechtigung für "Baugewerbetreibenden, eingeschränkt auf ausführende Maurermeistertätigkeiten" (Bescheid vom 10.4.2014); jedoch keine Überprüfung der Gewerbeberechtigung für die Lieferung von Baumaterial (zB Transportgewerbe); Keine Überprüfung der Unterschriften auf den Rechnungen…
…5 GewO 1994 aus, wonach aufgrund seiner Berufsqualifikation bei vorübergehender Tätigkeit: Baumeistergewerbe, eingeschränkt auf ausführende Maurermeistertätigkeiten, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit bzw. der Gesundheit oder Sicherheit des Dienstleistungsempfängers nicht zu befürchten und daher bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen die Erbringung seiner den…