…als Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland auf Grundlage und im Rahmen des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, TROG 2011, LGBl Nr. 56/2011 idgF, erwirbt die (Bf) das Gst1 …… ". Laut Vertragspunkt VI. werden sämtliche mit dem Vertrag verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren von der…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der Erwerb eines Grundstücks aufgrund eines Umlegungsbewilligungsbescheides eine Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland gemäß § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG ist? Bemerkt wird…
…2 Zif 4 EStG entspräche. Das BMF führe in der Rz 6552 ESTR 2000 selbst aus, dass …“ bei Tauschvorgängen im Zusammenhang mit behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland auch dann zur Befreiung kommt, wenn es keine landesgesetzlichen Vorschriften gibt, das öffentliche Interesse und…
…Maßnahme, etwa, weil nach dem Baurecht des betreffenden Bundeslandes solche Maßnahmen nicht möglich seien oder weil der Grundstückserwerb durch Abschluss eines Kaufvertrages erfolge, sei eine Grunderwerbsteuerbefreiung ausgeschlossen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes führt eine Grundabtretung gemäß § 16 OÖ Bauordnung zu einer besseren Gestaltung von Bauland…
…30 Abs. 2 Z 4 EStG - hinsichtlich der Wendung "behördliche Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland" ident formuliert seien. Mit dem Tatbestandsmerkmal "behördlicher Eingriff" nach Z. 8, mit Wirkung ab 1.6.2014, meine der Gesetzgeber nunmehr - für die Einkommensteuer und die Grunderwerbsteuer - Maßnahmen, welche…
…als Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland auf Grundlage und im Rahmen des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, TROG 2011, LGBl Nr. 56/2011 idgF, erwirbt die (Bf) das Gst2 …… ". Laut Vertragspunkt VII. werden die mit der Vertragserrichtung verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren von der…
…Vorschriften zur besseren Gestaltung von Bauland iS des § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG kommen Raumordnungsgesetze und Bauordnungen in Betracht (vgl VwGH vom 13. März 1980, 1786/77, und vom 27. November 2008, 2007/16/0139). Es war denkmöglich, dass es sich bei Maßnahmen im…
…Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe sich durch den Gemeinderatsbeschluss, da die Gemeinde ja Baubehörde sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 ist bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland…
…Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe sich durch den Gemeinderatsbeschluss, da die Gemeinde ja Baubehörde sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 ist bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland…
…Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe sich durch den Gemeinderatsbeschluss, da die Gemeinde ja Baubehörde sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 ist bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland…
…Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe sich durch den Gemeinderatsbeschluss, da die Gemeinde ja Baubehörde sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 ist bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland…
…Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe sich durch den Gemeinderatsbeschluss, da die Gemeinde ja Baubehörde sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 ist bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland…
…Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe sich durch den Gemeinderatsbeschluss, da die Gemeinde ja Baubehörde sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 ist bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland…
…Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe sich durch den Gemeinderatsbeschluss, da die Gemeinde ja Baubehörde sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 ist bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland…
…unter Punkt III. des Vertrages fälschlich mit § 35 bezeichnet. § 33 TROG beinhalte Maßnahmen der Gemeinden zur besseren Gestaltung von Bauland, weshalb derartige Ausführungsgeschäfte unter die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG zu subsumieren seien. Es bestehe sohin keine Abgabepflicht. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom…
…Baureifmachung einer ca. 10.500 m² großen Fläche durch Schaffung von Bauplätzen und die damit verbundene Abtretung der Flächen für die verkehrsmäßige Erschließung dieses Wohngebietes nach der OÖ Bauordnung stellt im Sinne der obigen Ausführungen eine Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland dar. Auf die…
…16/0139 mwN). Als Vorschriften zur besseren Gestaltung von Bauland iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG kommen Raumordnungsgesetze und Bauordnungen in Betracht (vgl. VwGH 13.03.1980, 1786/77, und VwGH 27.11.2008, 2007/16/0139). Unter einer behördlichen Maßnahme im Sinne des …
…Als Vorschriften zur besseren Gestaltung von Bauland im Sinne des § 3 Abs. 1 Z. 5 GrEStG kommen Raumordnungsgesetze und Bauordnungen in Betracht (VwGH 27. 11. 2008, 2007/16/0139, samt Judikaturzitaten). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt das Wesen einer behördlichen Maßnahme im Sinne…
…und damit das von dieser Maßnahme umfasste Gebiet baulich nutzbar gemacht wird. Als Vorschriften zur besseren Gestaltung von Bauland iSd § 3 Abs. 1 Z. 5 GrEStG 1987 kommen Raumordnungsgesetze und Bauordnungen in Betracht (vgl. VwGH vom 27. November 2008, 2007/16/0139). Behördliche Maßnahmen iSd …
…Bauland erforderlich Neufestsetzung der Grundstücksgrenzen zu erreichen, wurde der gegenständliche Tauschvertrag auf Grundlage des in Kopie beiliegenden Teilungsplans des Dl M, ............., zu Geschäftszahl: 2016 vom 07.04.2016, abgeschlossen. Im Hinblick darauf, dass der gegenständliche Tauschvertrag im Rahmen einer behördlichen Maßnahme zur besseren Gestaltung von…