…in den Beschwerdevorentscheidungen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Beschwerdeführer übte in den Streitjahren und davor den Beruf eines Lokführers bei den ÖBB aus. Er machte pro Streitjahr Reisekosten als Werbungskosten in Höhe von € 528 geltend, das sind 120 Tage mal € 4…
…hätte können. Mit Eingabe vom 18.09.2012 beantragte der Beschwerdeführer die Vorlage der Berufung (Beschwerde). Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Beschwerdeführer wohnt in Wohnort. Er war im Jahr 2007 durchgehend als Lokführer bei der OeBB angestellt. Seine Arbeitsstätte ist der Bahnhof Bahnhof_L…
…Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) war im Jahr 2011 bei der X. AG in B. in der Schweiz als Lokführer unselbständig beschäftigt. Seinen Wohnsitz hatte er in F., N.. Mit Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2011 machte er das große Pendlerpauschale in Höhe von 1…
…folgenden Spruch fällen: "Die von Herrn WH beantragten Frühstückskosten sind zur Gänze anzuerkennen. Die Berufungsvorentscheidung des FA Grieskirchen ist dahingehend zu korrigieren." Im Akt liegt die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales vom 31.7.2003 auf und weiters ist ein undatierter Aktenvermerk "Lokführer, unregelmäßiger Dienst…
…des Finanzamtes Linz vom 21. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Einkommensteuer wird für das Jahr 2001 festgesetzt mit -346,94 €. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezieht als Lokführer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Erklärung zur…
…Bw.) war im Berufungsjahr (ab 9. Jänner 2006, nach einem Wohnsitzwechsel) Grenzgänger nach der Schweiz. Er war dort bei der S AG als Lokführer bzw. ab 1. Juni 2006 als Gruppenleiter Y (laut Stellenbeschreibung) beschäftigt (Jänner bis September 2006: Dienststelle Sg; Oktober bis Dezember 2006:…
…3.2 Fahrtätigkeit Rz 737: Unter diesen Tatbestand fallen ausschließlich Fahrtätigkeiten außerhalb des ständigen Betriebsgeländes des Arbeitgebers. Insbesondere fallen darunter alle Transportfahrten sowie Tätigkeiten im Linien- oder Gelegenheitsverkehr wie Buschauffeur, Lokführer, Zugbegleiter. Eine Fahrtätigkeit liegt nicht nur hinsichtlich des Lenkens oder Steuerns von Fahrzeugen vor…
…bleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden), die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer erzielte in den Jahren 2010 bis 2013 als Lokführer Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit. In den Erklärungen betreffend die Arbeitnehmerveranlagung für die Streitjahre beantragte der Bf. die Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales für Wegstrecken…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber…
…Ich glaube vielmehr, daß meine Tätigkeit verkannt wurde. Es handelt sich um keine Fahrtätigkeit wie Lokführer etc. wo das gesamte Schienennetz Mittelpunkt der Tätigkeit ist. Es wurde mir seitens des Finanzamtes ab 2003 bis 2007 im Zuge einer WA gem. § 303 BAO sowie für das…
…wiederkehrend die selben Zielorte angefahren werden), bzw. wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das von jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben…
…Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben…
…von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten keine Kenntnis hätte. Die Lohnsteuerrichtlinie L 309 würde zwar normieren, dass für die Lokführer und Zugbegleiter der ÖBB das gesamte Schienennetzes einen Mittelpunkt der Tätigkeit darstelle, doch dies könne nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Berufungswerber im gesamten Bundesgebiet die…
… 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Entscheidungsgründe Der nichtselbständige Einkünfte als Lokführer bei den ÖBB erzielende Berufungswerber (Bw.) reichte den Akten des Finanzamtes zufolge im Berufungszeitraum ab 1999 Einkommensteuererklärungen und ab 2001 Umsatzsteuererklärungen ein, in denen jeweils Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe…
…Entstörung und Mängelbehebung der Anlagen) nicht den Zug, sondern ein Dienstkraftfahrzeug der ÖBB benütze und seine Reisetätigkeit keinesfalls mit der eines Lokführers oder beispielsweise einer Patrouillentätigkeit gleichzusetzen sei. Seine Einsätze seien keine regelmäßigen Fahrtätigkeiten innerhalb eines lokal eingegrenzten Bereiches und auch keine Fahrtätigkeiten auf nahezu…
…wie in der Beschwerde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Herr ***Bf1***, Beschwerdeführer, war in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 bei den ÖBB beschäftigt. Er war als Lokführer, Verschubleiter, Verschubkoordinator, Tunnelretter, Zugvorbereiter, Fahrzeugprüfer und Verladekontrolleur tätig. Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum 2020, 2021, 2022…