…260 2.5. Lohnverrechnung - Kausalitätsprinzip Grundsätzlich gilt im Bereich des Einkommensteuergesetzes für außerbetriebliche Einkünfte das Zu- und Abflussprinzip (§ 19 EStG 1988). Findet allerdings aufgrund eines DBA das Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Anwendung, hat dieses hinsichtlich des Besteuerungsrechts Vorrang vor dem Zuflussprinzip (vgl. EAS…
19.2.3 Berücksichtigung des Freibetrages und der Freigrenze bei der laufenden Lohnverrechnung (§ 67 Abs. 1 EStG 1988) Rz 1063: Der Freibetrag von 620 Euro und die Freigrenze (sieheist Rz 1055a) sind nur innerhalb des Jahressechstels (§ 67 Abs. 2 EStG 1988) sowie innerhalb des Jahreszwölftels…
…den Arbeitnehmer ausbezahlt und als "normaler" Lohnbestandteil in der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt (§ 37b Abs. 5 AMSG). Eine Kurzarbeitsunterstützung, die ein Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer bezahlt, ist im Anwendungsbereich einer dem Art. 15 OECD-MA nachgebildeten Bestimmung aufgrund des Kausalitätsprinzips in jenem Staat zu besteuern…
…bzw. muss dann das nächste Unternehmen die Kontrollsechstelberechnung "weiterführen" oder führt das nächste Konzernunternehmen unter Außerachtlassung des Vorarbeitgebers im selben Konzern eine eigene Beurteilung durch? Hat es rückwirkend Auswirkungen auf die Lohnverrechnung beim beendeten Dienstverhältnis, wenn im folgenden Dienstverhältnis in einem Konzernunternehmen ein Ausschlussgrund gemäß …
…Options, der den Entsendungszeitraum in Österreich betrifft, zu besteuern. Da der Vorteil aus der Ausübung der Stock Options der österreichischen Lohnverrechnung nicht bekannt war, wurde dieser im Rahmen der Steuererklärung nachversteuert. Der Vorteil aus der Ausübung der Optionen ist als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs…
…seien, da GesGf - insbesondere als Beteiligter der GmbH - bereits zu diesem Zeitpunkt darüber habe verfügen können. Weiters sei die gesamte Abfertigung in der Lohnverrechnung berücksichtigt und auf dem Lohnkonto 2010 ausgewiesen worden. Da bereits zu diesem Zeitpunkt eine Versteuerung - insbesondere der freiwilligen Abfertigung - erfolgt sei…
…Im Zuge der Beendigung hat er eine Abfindung in Höhe von € 800.000,- erhalten. Diese Abfindung ist entsprechend der zu Art.15 DBA Österreich-Deutschland ergangenen Verständigungsvereinbarung zwischen den Finanzverwaltungen Österreichs und Deutschlands nach dem Kausalitätsprinzip zu versteuern. Die Abfindung ist folglich dort steuerpflichtig…
…aufzuteilen. Dass die ***Dienstgeber Ö*** als Arbeitgeberin des Bf. die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit im Wege der Lohnverrechnung anhand der Tätigkeit in den letzten zwölf Monaten (gemäß der Rz 2.5 des Kommentars zum Artikel 15 des OECD-MA) aufgeteilt hat, hindert das Bundesfinanzgericht weder…
…Seine Bezüge wurden zu 100% unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsort von der südafrikanischen Projektgesellschaft getragen. Gemäß dem im DBA-Recht vorherrschenden Kausalitätsprinzip hat keine Aufteilung des Besteuerungsrechtes nach Arbeitstagen zu erfolgen, denn sogar in späteren Jahren für die Auslandstätigkeit ausbezahlte Prämien sind dem ,,Auslandsjahr" zuzuordnen und…
…Im Jahr 2012 habe er keinerlei Arbeitstage in Österreich gehabt. Seine gesamten Bezüge seien in diesem Jahr über die österreichische Lohnverrechnung abgerechnet worden. Die Gehaltskosten seien an die saudi-arabische Gesellschaft weiterbelastet worden. Auf Grund seiner Auslandstätigkeit sei in Österreich für seine Einkünfte keine Lohnsteuer…
…weshalb ein Besteuerungsnachweis nicht erbracht werden könne. In Bulgarien sei grundsätzlich eine monatliche Steuerabfuhr seitens des Arbeitgebers vorgesehen. Da die Lohnverrechnung in Österreich geführt worden sei, sei die Lohnsteuer in Bulgarien mit quartalsweisen Steuererklärungen abzuführen gewesen. Diese seien bereits an das Finanzamt übermittelt worden. In…
…Bonus und Aktienzuteilung 2011 sei (mit Bezug auf das Erdienjahr) fälschlicherweise in Österreich erfolgt. Aus beiliegendem Schriftverkehr sei ersichtlich, dass die Bezüge des Jahres 2011 (mit Ausnahme der Bonuszahlungen) im Rahmen der Lohnverrechnung nicht der Besteuerung unterzogen wurden. Ein der KPMG vorliegender Vertragsentwurd sehe vor…
Hat ein Dienstnehmer der italienischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft im August 1998 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus Italien nach Österreich verlegt, weil er im Juli 1998 mit dem Aufbau einer österreichischen Tochtergesellschaft begonnen hat, und erhält er nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zur italienischen Tochtergesellschaft von…
Mit der deutschen Steuerverwaltung ist erst jüngst übereinstimmend festgestellt worden, daß im Fall der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen…
…134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält er nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine…
…im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter diese Abfertigungszahlung nur insoweit der österreichischen Besteuerung, als diese kausal durch Dienstleistungen auf österreichischem Staatsgebiet verursacht worden ist (Maßgeblichkeit des Kausalitätsprinzips gemäß österr.-schweizerischer Verständigung, AÖFV. Nr…
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
…noch während oder erst nach Aufgabe dieser Tätigkeit stattfindet. In einer österreichisch-deutschen Verständigung wurde der allgemeine Grundsatz festgehalten, daß im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr.134/1999 Z. 4). Wird dem Artikel 9…
…aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden DBAs vorzunehmen ist. Hierbei gilt international das Kausalitätsprinzip. Nicht jener Staat hat das Besteuerungsrecht, in dem Arbeitslohn ausgezahlt wird, sondern jener Staat…