…insbesondere von Bedeutung bei der Verwendung für eigene Zwecke in eigenen ausländischen Betriebsstätten und ausländischen Betriebsstätten des Organträgers; auch insoweit verbleibt es bei der Besteuerung im Sitzstaat, soweit nicht unmittelbar an die ausländische Betriebsstätte geliefert wird. Rz 474e: Bei der Lieferung von Gas oder Elektrizität…
…bei Gas-, Strom-, Wärme- und Kältelieferungen über Verteilungsnetze (§ 19 Abs. 1c UStG 1994) Randzahlen 2604 bis 2604c: derzeit frei. Rz 2604d: Die Steuerschuld für Lieferungen von Gas über Erdgasnetze im Allgemeinen (nicht nur über das Erdgasverteilungsnetz), von Elektrizität, von Wärme über Wärmenetze und von Kälte…
…Gas, elektrischer Strom (VwGH 10.11.1995, 94/17/0219), Wärme oder Kälte (vgl. Art. 15 Abs. 1 MwSt-RL 2006/112/EG idF RL 2009/162/EU), Dampf, Wasserkraft, Tiere, Firmenwert]. Zum Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität siehe Rz 474a bis Rz…
…die Lieferungen an einen Unternehmer erfolgen, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Gegenstände in deren Weiterlieferung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Gegenstände von untergeordneter Bedeutung ist (siehe sinngemäß sogenannter Wiederverkäufer von Gas oder Elektrizität, Rz 474b). Die Bereiche Gas und Elektrizität sind…
…gelten als gesonderte Beförderungen. (13) Wird Gas über das Erdgasverteilungsnetz oder Elektrizität an einen Unternehmer geliefert, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Gegenstände in deren Weiterlieferung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Gegenstände von untergeordneter Bedeutung ist, so gilt die Lieferung dort ausgeführt…
…von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte Rz 3617: Eine vorübergehende Verwendung liegt vor, wenn der Unternehmer den Gegenstand zur Ausführung einer Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der Gemeinschaft oder ein an ein solches Netz angeschlossenes Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder…
…das Beförderungsmittel verlassen können. Hin- und Rückfahrt gelten als gesonderte Beförderungen. (13) Die Lieferung von – Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der Gemeinschaft oder jedes an ein solches Netz angeschlossene Netz, – Elektrizität, – Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze an einen Unternehmer, dessen Haupttätigkeit in…
…das Erdgasverteilungsnetz geliefertes Gas sowie Elektrizität. Artikel 3 (1) Abweichend von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i unterliegen folgende Umsätze nicht der Mehrwertsteuer: a) der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen durch einen Steuerpflichtigen oder durch eine nichtsteuerpflichtige juristische Person, wenn die Lieferung im Gebiet…
…festgehalten, dass ein Wahlrecht bestehe. Die Bestandnehmerin kann entweder mit Drittanbietern Verträge betreffend die Lieferung von Strom und Gas abschließen oder Strom und Gas direkt von der Bestandgeberin beziehen (siehe Seite 3 der Niederschrift vom 22. Mai 2024). Für die Festsetzung der Gebühren ist gemäß …
…über die vollständige Befreiung von Eingangsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr gelten würde. h) zur Ausführung einer Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der Gemeinschaft oder ein an ein solches Netz angeschlossenes Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze…
…Hinblick auf eine vorübergehende Verwendung die Regelung über die vollständige Befreiung von Eingangsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr gelten würde. h) zur Ausführung einer Lieferung von Gas über das Erdgasverteilungsnetz oder von Elektrizität, wenn sich der Ort dieser Lieferungen nach § 3 Abs. 13 oder 14 bestimmt…
…über die vollständige Befreiung von Eingangsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr gelten würde; h) zur Ausführung einer Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der Gemeinschaft oder ein an ein solches Netz angeschlossenes Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze…
…dieser Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer. (1c) Bei der Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der Gemeinschaft oder jedes an ein solches Netz angeschlossene Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte…
…Hinblick auf eine vorübergehende Verwendung die Regelung über die vollständige Befreiung von Eingangsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr gelten würde. h) zur Ausführung einer Lieferung von Gas über das Erdgasverteilungsnetz oder von Elektrizität, wenn sich der Ort dieser Lieferungen nach § 3 Abs. 13 oder 14 bestimmt…
…über die vollständige Befreiung von Eingangsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr gelten würde; h) zur Ausführung einer Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der Gemeinschaft oder ein an ein solches Netz angeschlossenes Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze…
…über die vollständige Befreiung von Eingangsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr gelten würde; h) zur Ausführung einer Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der Gemeinschaft oder ein an ein solches Netz angeschlossenes Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze…
…wird dort geliefert, wo sich der Zähler befindet. Dies gilt bis 31.12.2010 auch für die Lieferung von Wärme. Zum Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte siehe Rz 474a bis Rz 474f. Rz 423: Lieferungszeitpunkt ist der Zeitpunkt, in dem die…
…für Erdgas zusammenhängen. Der EKB-S bewirke im Sinne einer Preissenkung bei den Endkunden keine Angebotserhöhung oder Nachfragesenkung bei Gas oder Strom. Es handele sich somit um ein untaugliches Mittel zur Senkung von Endkundenpreisen für Strom. Der EKB-S sei zur Zielerreichung ungeeignet, sodass kein…
…Zeitschriften. 4.Lieferung von Spielen auf CD-ROM. Rz 642q: Insbesondere in den folgenden Fällen handelt es sich um andere als auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen. Es sind sonstige Leistungen, die zum wesentlichen Teil durch Menschen erbracht werden, wobei das Internet oder ein elektronisches…
…für Erdgas zusammenhängen. Der EKB-S bewirke im Sinne einer Preissenkung bei den Endkunden keine Angebotserhöhung oder Nachfragesenkung bei Gas oder Strom. Es handele sich somit um ein untaugliches Mittel zur Senkung von Endkundenpreisen für Strom. Der EKB-S sei zur Zielerreichung ungeeignet, sodass kein…